1&1 geht am neuen Wohnort nicht, trotzdem Bereitstellungsgebühr?

Und meiner Erfahrung nach ist 1&1 recht kulant, sofern man normal mit ihnen Redet und weder Krawall macht, denn so möcht eigentlich niemand behandelt werden, auch der TE nicht.
 
PongLenis schrieb:
Ach Leute:
http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

Ja stimmt, im Endeffekt muss der Kunde kündigen

Und das hat er, seinen Angaben zufolge, fristgerecht getan.


Aber erst, wenn der Anbieter geprüft hat, ob der Anschluss möglich ist.

Davon steht nichts im Gesetzestext. Es wäre naheliegend von einem Sonderkündigungsrecht auszugehen nachdem der Sachverhalt feststeht. Da sich DSL-Leitungen nicht über Nacht durch den Hausflur ringeln kann davon ausgegangen werden das der Sachverhalt der fehlenden Leitungen bereits bekannt war und 1&1 sich lediglich durch den Technikereinsatz noch einmal auf eigenes Vergnügen davon überzeugen wollte.

Und wie gesagt: "der durch den Umzug entstandene Aufwand".

Es gibt keinen Aufwand der 1&1 durch den Umzug entstanden wäre. Es gibt Aufwand durch den Technikereinsatz, der jedoch nicht zu einem Umzug führte.

Alles imho und ohne das ich von Jura auch nur die geringste Ahnung habe.
 
Kenneth Coldy schrieb:
Es gibt Aufwand durch den Technikereinsatz, der jedoch nicht zu einem Umzug führte.
Nein, aber der Umzug führte zu einem Technikereinsatz!?
 
Der vermeidbar gewesen wäre, da man hierfür vor Ort keinen Techniker gebraucht hätte. Nen Anruf bei Magenta hätte geholfen. 1&1 besitzt ja fast keine eigenen Leitungen.
 
Vor allem lag die Information 1&1 im Vorfeld sowohl vom Kunden, als auch vom neuen Anbieter vor, dass es am neuen Wohnort einen Exklusivanbieter gibt.
 
1&1 verlangt ja nichts für den Techniker. Sie verlangen eine Bereitstellungsgebühr, obwohl nichts bereit gestellt wurde.
Und den Techniker wollte der TE ja nicht, da er nicht notwendig war.

Und einen Schufaeintrag darf 1&1 bei einer bestrittenen Forderung nicht machen.
 
Und wer legt fest, dass die Forderung "bestritten" ist? Und wie naiv kann man sein um zu glauben, dass 1&1 die ganze Sache nicht an ein Inkassounternehmen abtritt und die dann den Schufa-Eintrag erledigen, weil es eben eine offene Forderung und der Kunde ein säumiger Zahler ist? Denn solange keine relevante Stelle entschieden hat, dass diese Forderung nichtig ist, bleibt sie bestehen. Und so eine Feststellung kann eben kein Kunde und kein Forum der Welt machen, sondern nur ein Richter.
 
Die Forderung ist bestritten sobald man das dem Gläubiger mitteilt. Auch das Inkasso darf dann keinen Schufa-Eintrag machen. Der Forderung des Inkassos sollte man natürlich auch widersprechen.
Man darf sich nicht immer Angst machen lassen.
 
Erstmal vielen Dank für die vielen Posts :) und wie ich sehe, ist die Frage, ob man zahlen muss nicht so leicht zu beantworten.

Einen Anwalt einzuschalten, scheint mir bei 60 Euros dann doch ein bissl übertrieben zu sein.
Über die Möglichkeit die Abbuchung bei der Bank zu blockieren, habe ich auch schon nachgedacht.
Aber was die Konsequenzen? Und der Ärger fängt dann erst richtig an...

Ich werde 1&1 nochmal anschreiben und nachfragen auf welcher Grundlage sie die Gebühr erheben.
Persönlich sehe ich es nicht ein zu zahlen, da ich 1&1 zweimal auf den Umstand schriftlich hingewiesen habe, dass eine Vertragsmitnahme an die neue Adresse nicht möglich ist, aber die rechtliche Frage steht ja wieder auf einem anderen Blatt.

Eine Kündigungsbestätigung habe ich per Mail und Post erhalten. Allerdings erst nachdem der Techniker da war, weil sie es vorher einfach nicht akzeptieren wollten.
Ergänzung ()

nik_ schrieb:
Der vermeidbar gewesen wäre, da man hierfür vor Ort keinen Techniker gebraucht hätte. Nen Anruf bei Magenta hätte geholfen. 1&1 besitzt ja fast keine eigenen Leitungen.

Das hätte auch nix gebracht, weil meine Adresse beim DSL-Check und bei allen Telekommunikationsunternehmen mit Ja gelistet wird.

Hintergrund ist, dass das Kabel inkl. dem Postkasten im Keller vom Fußweg ins Haus existiert und die Hauseigentümer diesen auch nicht abmontieren dürfen, weil dies, so hat es der Techniker erzählt, Staatseigentum der Post ist und die Eigentümer sonst Schadensersatz zahlen müssten.
Erst die Kupferkabel, die vom Kasten zu den Wohnungen gehen, gehören dem Eigentümer und dürfen gekappt werden.
Und hier fängt das perfide an, der Mitarbeiter an der Hotline klotzt auf seinen Monitor und sagt: laut Messung "bis zum Haus" MUSS es gehen, steht doch hier und was Kunde mir erzählt, interessiert mich nicht, weil der will mich nur verarschen und aus seinem Vertrag raus.

Eine weitere Anekdote, welche die ganze Idiotie der Unternehmen zeigt, ist, dass alle Mieter in dem Wohnviertel die gleichen Probleme hatten wie ich und es kein Unternehmen hinbekommt einen Vermerk über die fehlende Möglichkeit in ihre Datenbank macht.
Theoretisch könnte es zwar gehen, allerdings müsste die Telekom erstmal einen Vertrag mit dem Exklusivanbieter machen, aber der wird aus Kostengründen wahrscheinlich nie zustande kommen.
 
jules99 schrieb:
Hintergrund ist, dass das Kabel inkl. dem Postkasten im Keller vom Fußweg ins Haus existiert

Doppelt Pech...für 1&1.

und die Hauseigentümer diesen auch nicht abmontieren dürfen, weil dies, so hat es der Techniker erzählt, Staatseigentum der Post ist und die Eigentümer sonst Schadensersatz zahlen müssten.

Das mit dem Staatseigentum ist Bullshit der Güteklasse A. Tatsächlich gehört die Installation seit 199x der Aktiengesellschaft Deutsche Telekom und tatsächlich haben die Eigentümer es lediglich veräumt die Grundstückseigentümererklärung zu kündigen. Was übrigens mit erfreulich kurzen Fristen möglich ist.

Erst die Kupferkabel, die vom Kasten zu den Wohnungen gehen, gehören dem Eigentümer und dürfen gekappt werden.
Und hier fängt das perfide an, der Mitarbeiter an der Hotline klotzt auf seinen Monitor und sagt: laut Messung "bis zum Haus" MUSS es gehen

Das führt lediglich dazu das der Anbieter den Sachverhalt später anerkennt. Die Sonderkündigung beruht jedoch auf dem auch vorher schon geltenden Sachverhalt, ich sehe keinen Grund warum sie nicht gültig sein sollte.

Möglicherweise hilft es ja, einen Brief an ct's Redaktion "Vorsicht Kunde" mit cc an 1&1 zu schicken. Das aber natürlich erst als zweite Eskalationsstufe falls 1&1 auch auf Nachfrage auf dem betrügerischen Abrechnen nicht erbrachter Leistung bestehen sollte.
 
Ich kenne das von KabelDeutschland aber auch so, dass man 3 Monate die Grundgebühr weiter zahlen muss wenn am neuen Wohnort kein KabelDeutschland verfügbar ist. Das ist doch im Prinzip das Gleiche? für mich wäre die Sache klar und ich würde das zahlen. Schließlich ist doch eine "Mitschuld" des umgezogenen erkennbar dass er nicht in das 1&1 versorgte Gebiet umgezogen ist? Rechtfertigt das in eueren Augen keine Entschädigung? Für mich schon.
 
DarkFerris schrieb:
Ich kenne das von KabelDeutschland aber auch so, dass man 3 Monate die Grundgebühr weiter zahlen muss wenn am neuen Wohnort kein KabelDeutschland verfügbar ist. Das ist doch im Prinzip das Gleiche? für mich wäre die Sache klar und ich würde das zahlen. Schließlich ist doch eine "Mitschuld" des umgezogenen erkennbar dass er nicht in das 1&1 versorgte Gebiet umgezogen ist? Rechtfertigt das in eueren Augen keine Entschädigung? Für mich schon.

Häh? Mitschlud? Wenn ich mir eine Wohnung suche, schaue ich doch nicht als erstes darauf, ob mein aktueller Internetprovider die Versorgung dort sicherstellen kann.
Den Vertag mit 1&1 habe ich mit Kündigung meiner alten Wohnung gekündigt, also vor mehr als drei Monaten.
Es geht um eine Bereistellungsgebühr für eine nicht erbrachte Leistung und nicht um die Grundgebühr!
 
Nun, das ist was anderes. Ich würde dir empfehlen in dem Fall die Kundenzufriedenheitsabteilung zu kontaktieren.
Schreibe eine E-Mail an: m.davis@1und1.de
Das ist die kulanteste Abteilung bei 1&1.
Du kannst ja sagen das du gerne geblieben wärst und das du auch gerne in Zukunft gerne zu 1&1 kommst aber nicht einsiehst diese Bereitstellungsgebühr für eine fehlgeschlagene Bereitstellung die du nicht wolltest und wo im Vorfeld klar war das es fehlschlägt zu zahlen.
 
@jules99
Hast du mal den von mir zitierten Text aus dem TKG gelesen? Da steht sowohl drin, dass du nach dem Zeitpunkt des Umzugs noch 3x Grundgebühr zahlen musst, als auch, dass 1&1 dir einen Techniker (nennen die wohl Bereitstellungsgebühr) berechnen darf, wenn es nötig ist.

Und dass da jemand kommen musste um festzustellen, dass die Leitungen in eurem Haus gekappt wurden, ist wirklich nicht die Schuld von 1&1. Wie gesagt, der Vermieter hat das freiwillig gemacht und sogar vergessen, die eigentliche Anschlussleitung in den Keller (Postkasten) zu kündigen.

Dass du nur 59€ zahlen musst, ist sogar relativ glimpflich für dich gelaufen. Weiß nicht, ob 1&1 nicht sogar einfach darauf bestehen könnte, dass die Leitung in deine Wohnung wieder gelegt wird. Denn im Gegensatz zu dir sehe ich da schon irgendwie eine Mitschuld. Immerhin müsst ihr beide, du und 1&1, euer möglichstes tun, damit der VERTRAG auch wirklich 24 Monate laufen kann.
 
Nein man muss nicht 3 Monate nach dem Umzug weiterbezahlen. Es ist lediglich eine 3-Monate-Kündigungsfrist. Kündigt man 3 Monate vor dem Umzug, so zahlt man ab Umzug auch nichts mehr.

Und ein Techniker wurde hier nicht berechnet, sondern eine Bereitstellungsgebühr. Also was völlig anderes.
 
So wie ich das TKG verstehe klappt das aber nur, wenn man den Umzug, bzw. die Prüfung der Verfügbarkeit an dem neuen Wohnort dann auch schon 3 Monate vorm Umzug beauftragt.
Im Zweifel hast du - wenn es klappt - dann 3 Monate vorher Internet an deinem neuen Wohnort.
Ergänzung ()

Hab mal ein bisschen gegoogelt. Ja, das TKG lässt ein bisschen offen, wann die Sonderkündigungsfrist beginnt.
Von den Anbieter wird es wohl so gehandhabt, dass es drei Monate ab dem Zeitpunkt sind, an dem man den Anbieter beauftragt hat, den Anschluss auf die neue Adresse umzuschalten.
Eine andere Möglichkeit wäre drei Monate ab dem Datum auf der Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.

Das TKG spricht auch nicht von einer Technikergebühr, sondern von Bereitstellungskosten. Und die sind i.d.R. ca. 60€. Also, meiner Meinung nach sind die Forderungen von 1&1 berechtigt.
 
Nachdem ich das TGK auch gelesen habe, sehe ich es wie PongLenis, das Gesetz ist hier recht eindeutig. Soweit ich gelesen haben, geht es hier wirklich nur um die Bereitstellungskosten und nicht um weitere Monate Grundgebühr.

Also ist man wohl gezwungen zu zahlen. Grundsätzlich halte ich die Regelung für Wirklichkeitsfremd, aber nun ja. Ich finde, dass ein Telefonvertrag bei einem Umzug automatisch gekündigt werden sollte, sofern man dies fristgerecht bekannt gibt, sodass man vor Ort einen neuen Anbieter wählen kann. Man zieht ja nicht aufgrund des Anbieters um, sondern es ergibt sich einfach aus einem Wohnortwechsel. Der Kunde sollte hier keinen Nachteil haben. So hat er ihn aber durch die besagten Bereitstellungskosten.

Aber wie es so ist mit Verbraucherfreundlichkeit in Deutschland, zuerst kommen die Interessen der Konzerne.
 
andererseits muss man auch Verständnis für die Anbieter aufbringen, die schließlich planen müssen. (S)einen Umzug hat der Kunde zu vertreten und somit sind mögliche Kosten eben miteinzubeziehen. Diese Regelung ist sicher kein unfairer Kompromiss.
 
@PongLenis

Mein Vertrag mit 1&1 ist seit Novemeber beendet.
Die mussten doch meine bereits vor drei Monaten getätigte Sonderkündigung letztendlich akzeptieren, nachdem festgestellt wurde, dass an der neuen Adresse keine Versorgung möglich ist.
Die 3x Grundgebühr habe ich somit bereits gezahlt und ist auch Gegenstand der Abschlussrechnung.

Frage bleibt, warum eine Bereitstellungsgebühr zahlen, wenn nix bereit gestellt wurde?
 
Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass das diese Gebühr ist:
"Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt."

Ach ja, man sollte seine Verträge auch kennen:
http://var.uicdn.net/pdfs/1und1_Preisliste_DslPakete.pdf?lightbox=true&lightbox=true
Einmaliger Bereitstellungspreis: 59,95 € (fällig nur bei Umzug innerhalb der ersten 24 Vertragsmonate)
 
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