Hi zusammen,
habe gerade folgendes Problem.
Ich habe bereits meinen 1 & 1 Vertrag zum 22.02.2013 gekündigt. nun werde ich aber zum 01.08.2012 umziehen.
Den Umzug wollte ich soeben bei 1 & 1 melden, sodass die die Leitung entsprechend in der neuen Wohnung schalten können.
Nun bekam ich aber die Aussage von 1&1, dass ich erst meine Kündigung stonieren müsse, damit die die Leitung umlegen können. Anschließend könnte ich wieder jederzeit kündigen.
Sollte ich die Kündigung nicht zurück ziehen, bekomme ich keine Leitung in der neuen Wohnung (somit auch kein Internet und Telefon), soll aber den Vertrag weiter zahlen.
Jetzt meine Frage:
Ist 1&1 wirklich berechtigt mich zu zwingen die Kündigung zurück zu ziehen, damit ich den Service auch in der neuen Wohnung erhalte? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es dafür eine vertragliche Grundlage gibt.
Mal abgesehen davon, was ist wenn ich mich dagegen entscheide und 1&1 nicht tätig wird: Was passiert mit meiner Leitung in der alten Wohnung? Diese ist ja dann rein theoretisch bis 2013 auf meinen Namen angemeldet. Wie kann dann ein Nachmieter die Leitung für sich beanspruchen?
Für mich schaut das Ganze wieder nach einer miesen Masche von 1&1 aus.
Ich weiss, dass ich für Stonierung und wieder Kündigung genug zeit habe, aber mir gehts auch ums Prinzip und ich erhoffe mir ein bisschen daraus, dass mich 1 & 1 eventuell früher gehen lässt.
Vielleicht hat ja jemand damit bereits Erfahrung.
MfG
Mike_N
habe gerade folgendes Problem.
Ich habe bereits meinen 1 & 1 Vertrag zum 22.02.2013 gekündigt. nun werde ich aber zum 01.08.2012 umziehen.
Den Umzug wollte ich soeben bei 1 & 1 melden, sodass die die Leitung entsprechend in der neuen Wohnung schalten können.
Nun bekam ich aber die Aussage von 1&1, dass ich erst meine Kündigung stonieren müsse, damit die die Leitung umlegen können. Anschließend könnte ich wieder jederzeit kündigen.
Sollte ich die Kündigung nicht zurück ziehen, bekomme ich keine Leitung in der neuen Wohnung (somit auch kein Internet und Telefon), soll aber den Vertrag weiter zahlen.
Jetzt meine Frage:
Ist 1&1 wirklich berechtigt mich zu zwingen die Kündigung zurück zu ziehen, damit ich den Service auch in der neuen Wohnung erhalte? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es dafür eine vertragliche Grundlage gibt.
Mal abgesehen davon, was ist wenn ich mich dagegen entscheide und 1&1 nicht tätig wird: Was passiert mit meiner Leitung in der alten Wohnung? Diese ist ja dann rein theoretisch bis 2013 auf meinen Namen angemeldet. Wie kann dann ein Nachmieter die Leitung für sich beanspruchen?
Für mich schaut das Ganze wieder nach einer miesen Masche von 1&1 aus.
Ich weiss, dass ich für Stonierung und wieder Kündigung genug zeit habe, aber mir gehts auch ums Prinzip und ich erhoffe mir ein bisschen daraus, dass mich 1 & 1 eventuell früher gehen lässt.
Vielleicht hat ja jemand damit bereits Erfahrung.
MfG
Mike_N