1 Cannabispflanze. Was sagt die Polizei?

lol nen Bonsai.. was auch gut als kosmetik durchgeht ist diese so gegannte aloe vera
 
ähm raka gehts noch?
Es ist zwasre ein PC Forum aber er hat in meinen aufgen im richten Bereich gepostet (dafür gibt es diesen ebreich ja) und hat gefragt. Und wieso willst du (wenn du polizist wärst) bei ihm vorbeikommen? Nur weil er männlichen Hanf anpflanzen will?= Ich lach mich schlapp... na super ich habe auch Hanf im Keller NA UND... es ist dichtungs Hanf für die rohre... willste jhetzt zuz mir kommen wenn du polizist wärst? Na dann viel spaß...
^^soviel zum Thema "wie dämlich kann man eigentlich sein?"
verstehe ich nicht wieso man jemand so "beleidigen muss" weil er etwas nach fragt.
 
Muss da Sebi rechtgeben!!

Ich bin auch anerkannter Kiffer!! :-)
Und jetzt?
Komm ich ins Gefängniss??
Bitte nücht. ;-)
 
Haudrauff schrieb:
Ich nehme an, du bist noch eine Teen oder Tween?
Jugendstrafakten werden mit 25 gelöscht, deffinitiv.
Da kann dann keiner mehr gucken.

Ich meinte die Akte über das Ermittlungsverfahren, es gab keine Strafe. Normalerweise wird so was gelöscht, aber was läuft schon in unserem Staat normal.
 
und gelöscht wird nur aus deiner privaten akte, d.h. wenn du mal ein führungszeugnis brauchst, ist das lehr, polizei intern sehen die sogar noch wenn du 90 bist, ob du mit 15 mal verurteilt wurdest..
Ergänzung ()

männlich weiblich sieht man schon einer pflanze an.. aber die streifenhörnchen sehen das nicht
 
Gibt es nicht verschiedene Cannabispflanzen? Da gibts doch männliche und weibliche Pflanzen/Blüten, oder? Ist davon nicht eine erlaubt? Wahrscheinlich verwechsle ich das. oO
 
Du brauchst definitiv keine Lampe. Nur einen sehr sonnigen Platz. Da die Pflanze ja angeblich eh keine Blütenstämme bilden soll, reicht das völlig aus. Die fetten Lampen brauchts doch nur zur Zucht. Und dann stehen auch gleich mehrere Pflanzen unter einer Lampe.

Zum Thema Recht kann ich nix sagen, würds aber auch nicht machen. Aber wie schon jemand sagte, wenn sie kommen sollten, würde der GesamtTHC-gehalt bestimmt und danach das Strafmaß festgelegt. Da bei einer männlichen Pflanze (so gut wie) kein THC produziert wird, wird das Verfahren dann wohl sehr wahrscheinlich fallen gelassen.
 
tnfruit schrieb:
polizei intern sehen die sogar noch wenn du 90 bist, ob du mit 15 mal verurteilt wurdest..

Nein, deine Jugendsünden werden gelöscht.
Ich weiß das, weil mein, öhm, "Zwillingsbruder" das letzte mal mit einer schneeweisen Akte vor dem Richter stand.
Siehe auch §§ 45 ff. Bundeszentralregistergesetz.



Zum Thema zurück:
Egal wie du es drehst und wendest, das beschaffen der Samen ist auf jedenfall illegal.
Also kannst du gar nicht eine Pflanze, Nutzhanf oder echter, legal bei dir zuhause stehen haben.
 
klamost schrieb:
Ich glaube Du bist mit Deiner Frage im falschen Forum!

Das Forum heiß immer noch Wirtschaft, Recht und Forschung.

Und um es noch mal zu sagen: Wenn du keinen Bauernhof hast und eine Genehmigung das du Nutzhanf pflanzen darfst ist es illegal. Und ausserdem ist auch Nutzhanf sehr Geruchsintensiv. Unter Umständen kann man das im ganzen Haus riechen da werden sich deine Nachbarn freuen.
 
tnfruit schrieb:
und gelöscht wird nur aus deiner privaten akte, d.h. wenn du mal ein führungszeugnis brauchst, ist das lehr, polizei intern sehen die sogar noch wenn du 90 bist, ob du mit 15 mal verurteilt wurdest..

Soviel Fachwissen auf einmal schmerzt in den Augen :rolleyes: es geht nur um das Ermittlungsverfahren aber was erzähl ich hier wenns sowieso niemand versteht.
 
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