1. Gehaltsgespräch nach Jobeinstieg

@Smartin
Diese "Verschwiegenheisverpflichtung" wurde mittleweile schon in einigen Gerichtsverfahren als nicht zulässig eingestuft.
Zitat: "Allerdings kann ein Arbeitnehmer nur dann nachprüfen, ob er Lohnansprüche aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes hat, wenn er mit seinen Arbeitskollegen darüber sprechen kann. Könnten diese Gespräche tatsächlich verboten werden, dann hätte der Arbeitnehmer keinerlei Möglichkeiten, solche Ansprüche geltend zu machen. Eine solche Klausel benachteiligt den Arbeitnehmer von daher unangemessen und stellt einen Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben i.S.v. § 307 BGB dar. "
Quelle: https://www.e-recht24.de/news/arbei...sel-zur-gehaltshoehe-kann-unwirksam-sein.html

Ich finde es auch "unfair" solche Restriktionen zu fordern. Wie soll man als AN einschätzen, ob man über den Tisch gezogen wird, wenn einem keiner sagen darf, was er verdient.
Es ist schon klar, dass der Kollege, der seit 20 Jahren dabei ist, mehr verdient als der Einsteiger von der Uni. Aber z.B. in der Industrie kann man zumindest vergleichen, ob man in der selben Entgeltklasse eingruppiert wurde. Der Leistungszuschlag ist dann ja wiederum individuell. Das sind dann aber auch nicht gleich 10k€ unterschied im Jahr.
 
Grundsätzlich kann ich Stunrise nur zustimmen. Ich selbst arbeite auch als Consultant nach dem Bachelor Winf. Ich bin noch relativ am Beginn aber gespannt wie sich das alles entwickelt deswegen kann ich auch noch keine Erfahrungen dahin gehend teilen.

Was mir extrem geholfen hat war der YT Channel von "Martin Wehrle". Der Mann ist sehr gut und hat schon einige gute Tipps, auch was das Gehalt angeht. Auch wenn es um Gehaltserhöhungen und den Argumenten deinerseits geht.
Ich hab das soweit es ging berücksichtigt und auch gleich vertraglich festhalten lassen erst mit etwas weniger zu starten und bei erfolgreich bestandener Probezeit automatisch um ein paar Tausend Brutto jährlich mehr zu bekommen. Natürlich hab ich dafür etwas höher angesetzt bei der Forderung.
 
@Khaotik
Das ist sehr kurz gehüpft. Der Gleichbehandlungsgrundsatz soll nicht sicherstellen, dass alle das gleiche Gehalt haben, er soll sicherstellen, dass Leute nicht aufgrund Geschlecht Rasse oder Alter (u.a.) benachteiligt werden.
Zudem würde ich schon sehr in Zweifel ziehen, ob es sich bei einer solchen Klausel um eine AGB handelt, wie Du zitierst, oder ob es sich nicht um eine handschriftlich unterschriebene Individualvereinbarung handelt, die der AGB-Kontrolle gerade nicht unterliegt. Zwar mag die Klausel formularmäßig verwendet werden, es sind aber nicht einfach AGB, die "irgendwo abrufbar sind", sondern es sind vom AN unterschriebene Klauseln seines Vertrages. Und ich würde unterstellen, dass jeder seinen A-Vertrag genau ließt und gerade nichts an den Klauseln überraschend ist. Gut das LAG sieht das anders, ich denke, dass der Sachverhalt in der zugrundeliegenden Entscheidung aber auch ein anderer ist. Zumal es in dem Fall nicht um eine Gehaltsanpassung geht (die die Mitarbeiterin jetzt sicher niemals bekommen wird, sondern um die (Un-)Wirksamkeit einer Abmahnung).
Mit "unfair" hat das m.E. auch nicht viel zu tun. Man stelle sich die Praxis vor. Arbeitskräfte unterliegen genauso einem Marktumfeld. Mal hat man viele Bewerber, mal weniger. Mal haben Unternehmen großen Bedarf an Arbeitskräften und suchen händeringend, mal geringeren. Beides hat Auswirkungen auf die Gehaltsforderungen. Soll jetzt ein Unternehmen jedes Mal betrieblichen Unfrieden haben, wenn Leute Gehaltsforderungen stellen, weil ein plötzlicher Mangel oder eine Not dazu führte, dass man einem Bewerber mangels Alternativen höhere Gehaltsforderungen bewilligt hat? Ich muss doch als Arbeitgeber nicht jedes Mal mein Gehaltsgefüge anpassen. Wo kämen wir da hin? Eine eingestellte Person könnte dazu führen, dass alle Gehälter angepasst werden müssen.
Denn eine Korrektur nach "unten" wäre wohl ebenso unzulässig, und da sind wir uns wohl einig, genauso unfair. Ungeachtet dessen hast Du keinen Anspruch auf "gleiches" Gehalt.

Der Treppenwitz ist doch, dass der TE sogar seine Gehaltsforderung bekommen hat. Da finde ich es eher unprofessionell, hinterher rumzujammern, weil andere besser verhandelt haben. Ich würde sagen, dass zeugt davon, dass er sich vorher nicht genügend mit seinen Fähigkeiten und den Unternehmen auseinandergesetzt hat. Vielleicht aber ist das Gehalt, was er bekommen hat, aber auch nach Auffassung des AG vollkommen angemessen und entspricht dem, was man ihm gegeben hätte (weshalb man nicht nachverhandelt hat). Der Rest ist für einfach nur "Neid" und "Rumgeheule", weil andere mehr bekommen als er. Eigentlich müsste er zufrieden sein, weil seine Gehaltsvorstellungen sogar erfüllt wurden.

In der Sache liegst Du m.E. auch falsch. Mein Eindruck ist eher der, dass arrivierte Mitarbeiter oft schlechter gestellt sind, als neue Mitarbeiter, die den aktuellen Märkten unterworfen sind (das mag von Beruf zu Beruf bzw. Qualifikation zu Qualifikation auch unterschiedlich sein). Dies gilt m.E. zumindest jetzt, wo gerade ein größerer Bedarf an Arbeitskräften besteht und daher mitunter auch höhere Gehälter bewilligt werden. Stammbelegschaften bekommen in aller Regel eher nur einen Inflationsausgleich. (Das mag wieder anders aussehen, wenn wir Arbeitskräfteüberschuss und Arbeitsplätzeabbau haben und die Leute froh sind, wenn sie überhaupt 50K Eur nach Hause tragen können).
 
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