1 Internetanschluss - 2 getrennte Netzwerke

smiile

Lt. Commander
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März 2011
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1.099
Hallo,

ich brauche von euch einen Tipp, wie man folgendes Problem lösen könnte.

Es ist vorhanden:

1 Intenetanschluss
1-3 Router ( 1 Fritzbox wird derzeit verwendet, 2 Speedports W701 übrig )
1 Ferienwohnung ( mehrere Clients )
1 "Heimwohnung" ( ebenso mehrere Clients )

In der Ferienwohnung wird WLAN angeboten, welches über die Fritzbox läuft.
Sprich die Feriengäste greifen auf mein WLAN zu über das ich surfe.
Da es im Verwandtenkreis Probleme damit gab (Filesharing von Feriengästen), möchte ich mich nun davor schützen. Ich dachte an folgendes:

1 Internetanschluss
1 "Heimnetzwlan"
1 "Feriengästewlan"
- Filter im Feriengästewlan der, ich sage mal "bösartige Seiten" wie ddl-wa**z und co. filtert und den Zugriff verweigert.
- Sämtlichen Datenverkehr der über das WLAN der Feriengäste läuft mit Uhrzeit, IP und MAC mitloggt. ( Wäre dies im Falle einer Anklage wegen Filesharings von Vorteil ? bzw ist es erlaubt sowas als Beweis zu zeigen ?)
- Feriengäste sollen NUR Zugriff auf das Internet haben, aber NICHT auf das "Heimnetzwlan"

Ich hoffe ich hab euch das einigermaßen gut erklärt und hoffe dass Ihr mir helfen könnt :)

Vielen Dank schonmal im vorraus!

Lieben Gruß

smiile (:
 
Netgear RangeMax Wireless-N WNDR3700

bietet so etwas wie ein zusätzliches Gast "WLAN"
 
Einige Fritzboxmodelle haben nach einem Firmwareupdate die Funktion "Gastnetzwerk", welche ein zweites WLAN Netz mit eigener IP-Range bereitstellt.
 
Mal abgesehen das das mitloggen enorm böse (und ohne Kenntnis der "Abgehörten" krimininell) ist, ist es kein stichhaltiger Beweis und hilft dir nicht wirklich vor Gericht. Außerdem können sich die Abmahner den Anschlusseigner als Mitstörer krallen.
 
Würde eher spezielle Seiten,Ports, Protokolle sperren. So haste immerhin schon was gemacht, komtm auch im Fall der Fälle besser als wenn du dir darüber gar keine Gedanken gemacht hast.

Einige Fritzboxmodelle haben nach einem Firmwareupdate die Funktion "Gastnetzwerk", welche ein zweites WLAN Netz mit eigener IP-Range bereitstellt.

Das schützt aber nur sein Netzwerk vor den "Gästen". Sprich du hast 2 getrennte Netzwerke und die Gäste kommen nicht darein wo sie nicht reinsollen.

Das Problem mit dem Filesharung etc löst das aber nicht
 
smiile schrieb:
Sprich die Feriengäste greifen auf mein WLAN zu über das ich surfe.
Da es im Verwandtenkreis Probleme damit gab (Filesharing von Feriengästen), möchte ich mich nun davor schützen.

Wo ist das Problem?

Im Zweifelsfall hast du die Personalien der vermeintlichen Delinquenten und es steht Aussage gegen Aussage.

Mitloggen persönlicher Daten ist ein Straftatbestand.
Abschnitt „Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs"

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Hingegen haftest du nicht für die Straftaten anderer wenn du nachweisen kannst das sie deinen Internetanschluß zum Zeitpunkt der Straftat benutzt haben.

Also lass den Sch*** bitte...
:rolleyes:
 
fritzbox hat auch gästezugang über wlan und mit neuste labor sogar internet filterung
7270 oder 7390 ?
 
Hey,

1. das Mitloggen ohne das Wissen deiner Gäste ist rechtswiedrig und wird dich in Schwirigkeiten bringen falls es rauskommt bzw. du das als Beweis bringen willst.
2. Jemand der Filesharing betreiben will lässt sich nicht von ein paar gesperrten Seiten abbringen
3. Filehoster downloads oder Uploads sind ja auch eine Art Filesharing bei denn richtigen Dateien und wenn du diese Seiten auch sperrst und der Gast aber nur seine Urlaubsbilder sichern will, kommt das natürlich nicht gut an und der Gast war nur einmal da.
4. entweder du vertichtes für deine Gäste auf das Wlan oder du drosselst es so stark das es sich fürs Filesharen nicht mehr Lohnt.
5. Eventuell kann man Volumen Netzwerke erstellen aber ich denke dafür braucht man dann eher die Professionellen Geräte.

mfg majinwalkman
 
Hingegen haftest du nicht für die Straftaten anderer wenn du nachweisen kannst das sie deinen Internetanschluß zum Zeitpunkt der Straftat benutzt haben.

Dennoch kommt es besser wenn man gewisse Vorkehrungen getroffen hat um den Gästen FIlesharing zu erschweren.

In meiner WG hatte ich mal ähnliches Problem. Hab dann alles Ports geblockt und nur die offen gelassen die zum Surfen nötig waren.

Letztendlich ist es aber immer nur ne Frage des Aufwandes. Wenn nen Feriengast wirklich Ahnung hat wird er auch da sicher ne möglichkeit finden. Aber ist ja auf der andern Seiten auch nicht jeder Feriengast kriminell, die meisten wollen nur Urlaub machen.

Was noch ne überlegung wert wäre, wär vllt nen Radius Server, damit die Leute nicht unbegrenztt langen zugriff haben.

Dann könntest auch sehen wer wann online gegangen ist.
Bei ner normalen WPA2 Geschichte könnten die Gäste das Passwort einfach weiterreichen. Fände ich persönlich net soo gut
 
majinwalkman schrieb:
Hey,

1. das Mitloggen ohne das Wissen deiner Gäste ist rechtswiedrig und wird dich in Schwirigkeiten bringen falls es rauskommt bzw. du das als Beweis bringen willst.


wenn die Gäste für die Nutzung des gewerblichen Hotspot seine Zugangsregeln (AGBs) unterzeichnen, dann ist das korrekt und rechtsverbindlich verwertbar
 
a) Erlaube nur bestimmte Dienste für deine Gäste. Zum Beispiel surfen und Mails abrufen / versenden.
b) Lass die Gäste Nutzungsbestimmungen unterschreiben. Mit der Zustimmung zur Einhaltung sollen sie sich verpflichten, keine illegalen Dinge zu machen. Unterrichte sie darüber, dass bestimmte Dinge geloggt werden um im Falle eines Falles beweisen zu können, dass sie Mist gebaut hat.
c) Überreiche jedem Gast einen persönlichen Zugang nachdem er die Bedingen akzeptiert hat (Unterschrift, Punkt b).

Leider ist das in Deutschland alles so kompliziert :-(
 
@Tignanello

Aber wer fährt schon gern in Urlaub und soll dann noch AGB`s Unterschreiben, da würd ich persönlich nur einmal hinfahren.

mfg
 
Du musst doch nur für deine WLAN Kennung unterschreiben. Das machst du in DE quasi immer (Hotels etc) - oder der Anschlussinhaber begibt sich auf sehr dünnes Eis.
 
Damit ist das Thema im weitesten gegessen:

Code:
Der Textvorschlag

Vereinbarung

zwischen

… („Inhaber“)

Straße

PLZ und Wohnort

und

… („Mitnutzer“)

Straße

PLZ und Wohnort

1. Gestattung
Der Inhaber betreibt privat ein WLAN. Er gestattet dem Mitnutzer als Gefälligkeit, jederzeit widerruflich und unentgeltlich, dieses WLAN als Zugang zum Internet mitzunutzen. Der Mitnutzer hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Inhaber ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mitnutzers ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende oder pornographische Seiten).

2. Technische Voraussetzungen
Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs.

3. Zugangsdaten
Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mitnutzers bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mitnutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

4. Hinweise, Gefahren
Der Mitnutzer wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.

Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf des Endgerät gelangt.

5. Verantwortlichkeit und Freistellung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mitnutzer selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

    das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
    keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
    die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mitnutzer stellt den Inhaber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mitnutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber auf diesen Umstand hin.

(Unterschriften)

Quelle: http://www.law-blog.de/346/vorschlag-fur-eine-wlan-mitnutzungsvereinbarung/
 
@majinwalkman

ein einfaches Blatt auf dem kurz und knackig die Regeln für die Internetnutzung geregelt sind schreckt niemand ab, der ganz normale Internetnutzung möchte, aber es sichert den Betreiber ab, der ja immerhin gewerblich ist und für den m. E. die §§ 109 TKG folgende gelten

muss jeder selber wissen was Sache ist, da können die seriösen Erwachsenen als Gäste durchaus unproblematisch sein aber deren verpeilte Bemühungen in der Sozialisation von Sohn und Tochter schon ein Problem werden.
Ergänzung ()

siehe #15 :)
 
Einfach ein Heimnetzwerk einrichten, sodass eure Computer im Netzwerk nur über euer Heimnetzname sichtbar ist. Das heißt wenn ihr in der Heimnetzgruppe "ZUHAUSE" seid und die Gäste in der Heimnetzgruppe "FERIEN" ist, werden eure PCs nicht in der fremden Heimnetzgruppe angezeigt. Und ganz wichtig. Auf der Fritzbox ein Passwort draufmachen.
 
Aber wer fährt schon gern in Urlaub und soll dann noch AGB`s Unterschreiben, da würd ich persönlich nur einmal hinfahren.

Son Käse.

Einfach ein Heimnetzwerk einrichten, sodass eure Computer im Netzwerk nur über euer Heimnetzname sichtbar ist. Das heißt wenn ihr in der Heimnetzgruppe "ZUHAUSE" seid und die Gäste in der Heimnetzgruppe "FERIEN" ist, werden eure PCs nicht in der fremden Heimnetzgruppe angezeigt. Und ganz wichtig. Auf der Fritzbox ein Passwort draufmachen.

Wie schon gesagt da gibt es bessere Sachen. Man brauch im Router ja nur nen eigenes WLAN machen dass die eingeloggten PCs eben nur ins Internet können. Das ist nochmal ne ecke sicherer, für das eigene Netzwerk
 
So,

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten !
Wie wäre es nun wenn ich sozusagen AGBs anfertige, und die Gäste darüber in Kenntniss setze, dass der Internetverkehr mitgeloggt wird ?
Wann welche IP womit verbunden war.
So in der Art. Oder gäbs da schon rechtliche Probleme ?
Ein anderer Ferienwohnungs-Vermieter im Verwandtenkreis wurde bereits 2mal zu einer Strafe im 4 stelligen Bereich "verurteilt", weil man nicht beweisen konnte, dass ein Gast Filme angeboten hat und nicht der Vermieter...
Nur durch die AGBs wird sich ja ein "richtiger" Filesharer nicht abschrecken lassen...weil man ja so wie ihr sagt nicht mitloggen darf und man damit keine Beweise zur Hand hat ? ( außer man setzt sie darüber in Kenntniss oder ? )
 
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