keshkau
Commodore
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AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?
Das Gesetz zielt zwar darauf ab, dass man beim reinen Versandhandel die Ware nicht vorab prüfen kann. Aber der Käufer hat eine Bringschuld (Geld) und eine Holschuld (Warenabholung). Daher trägt er in der Regel auch die Versandkosten. Nun ist es aber meine Sache als Kunde, ob ich DHL beauftrage, für mich die Ware beim Verkäufer abzuholen und zu mir nach Hause zu bringen oder ob ich die Abholung persönlich in die Hand nehme. Und viel wichtiger: Kaufleute müssen die ihnen angelieferte Ware unverzüglich prüfen, Privatleute aber nicht. Deshalb kann ich die Ware auch abholen, ohne sie gleich in Augenschein zu nehmen. Das schmälert meine Situation in keiner Weise, schon gar nicht, wenn ich den Kaufvertrag wie erwähnt online abgeschlossen habe und das Fernabsatzgesetz auf meiner Seite weiß.
Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass eine Abholung das Widerrufsrecht aushebelt, dann hätte er das in das Gesetz schreiben müssen. Aber zum Glück wurden keine Ausnahmen im Gesetz gemacht. Entscheidend ist, dass der gültige Kaufvertrag bereits unter Dach und Fach ist, sobald ich bestellt habe und der Verkäufer bestätigt hat. Denn von diesem Augenblick an sind beide Seiten daran gebunden!
Das Gesetz zielt zwar darauf ab, dass man beim reinen Versandhandel die Ware nicht vorab prüfen kann. Aber der Käufer hat eine Bringschuld (Geld) und eine Holschuld (Warenabholung). Daher trägt er in der Regel auch die Versandkosten. Nun ist es aber meine Sache als Kunde, ob ich DHL beauftrage, für mich die Ware beim Verkäufer abzuholen und zu mir nach Hause zu bringen oder ob ich die Abholung persönlich in die Hand nehme. Und viel wichtiger: Kaufleute müssen die ihnen angelieferte Ware unverzüglich prüfen, Privatleute aber nicht. Deshalb kann ich die Ware auch abholen, ohne sie gleich in Augenschein zu nehmen. Das schmälert meine Situation in keiner Weise, schon gar nicht, wenn ich den Kaufvertrag wie erwähnt online abgeschlossen habe und das Fernabsatzgesetz auf meiner Seite weiß.
Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass eine Abholung das Widerrufsrecht aushebelt, dann hätte er das in das Gesetz schreiben müssen. Aber zum Glück wurden keine Ausnahmen im Gesetz gemacht. Entscheidend ist, dass der gültige Kaufvertrag bereits unter Dach und Fach ist, sobald ich bestellt habe und der Verkäufer bestätigt hat. Denn von diesem Augenblick an sind beide Seiten daran gebunden!