3 Monate alten Monitor zurückgeben

LaRocksta

Cadet 2nd Year
Registriert
Nov. 2020
Beiträge
30
Guten Tag liebe Gemeinde,

ich habe mir vor 3 Monaten den MPG 341CQR gekauft und bin mit dem Monitor unzufrieden da ich keinen Fokus aufbauen kann und das "HDR" schrecklich ist. Der Monitor sieht nahe zu neu aus und hat auch keine sichtbaren Schäden (außer das "HDR" welches mir Schmerzen bereitet hat:D) am Monitor zu finden. Jetzt möchte ich wissen ob man deswegen den Monitor einfach zurückgeben kann oder ihn verkaufen muss. Rechnung und alles drumherum hab ich noch. Gekauft beim Media Markt Online Shop. Was würdet ihr in meinem Fall machen?

Danke

LG
 
Lösung
So wie ich Deinen Text verstehe, gibt es Händlerseitig nichts nachzubessern, da es sich nicht um einen Fehler sondern Deinen individuellen Geschmack handelt. Somit wären wir wieder bei behalten oder Privatverkauf.
Rechtlich hast du keinerlei Anspruch auf eine Rückgabe. Du kannst natürlich den Shop anschreiben bei dem du den Monitor gekauft hast und auf Kulanz hoffen, ich würde mir da aber wenig Hoffnung machen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LaRocksta
Hängt davon ab, ob Du den Händler überzeugen kannst, dass es ein Mangel ist.
Dann bist Du noch innerhalb der Gewährleistung und kannst das Ding zurück geben.
 
LaRocksta schrieb:
Was würdet ihr in meinem Fall machen?
Die Rückgabebedingungen des Händlers lesen. Ich bin mir fast sicher, dass da nicht steht: "nutze den Monitor 3 Monate um herauszufinden, dass er dir nicht gefällt."

Anders sieht es bei Mängeln aus, da hat der Händler aber auch Recht zur Nachbesserung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: M-X und SaPa
hamju63 schrieb:
Dann bist Du noch innerhalb der Gewährleistung und kannst das Ding zurück geben.
Nein, dann ist er innerhalb der Gewährleistung und der Händler kann Nachbessern.
Erst wenn die Nachbesserung zwei Mal fehlgeschlagen ist, kann der Vertrag rückabgewickelt werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LaRocksta, janer77, Maverick64 und 2 andere
Danke für die Klarstellung.
Natürlich erst nachbessern und dann ggf. zurückgeben.
 
So wie ich Deinen Text verstehe, gibt es Händlerseitig nichts nachzubessern, da es sich nicht um einen Fehler sondern Deinen individuellen Geschmack handelt. Somit wären wir wieder bei behalten oder Privatverkauf.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen und LaRocksta
DarkAngel2401 schrieb:
Du betreibst den Monitor aber schon mit seiner nativen Auflösung (3440x1440)?
Ja läuft er, aber wegen dem HDR lässt sich auch nix machen weil in dunklen Stellen das so komisch grau wird ?
 
nope. das ist HDR 400. Das ist ein standrad fuers marketing, der sich bei dir wie erwartet verhaelt. Ab HDR1000 wirds interessant.
Dazu kommt, dass du ein VA Panel hast. Ich mag das Bild dieses Paneltyps auch nicht. Ich finde es wirkt alles immer etwas matchig
 
Okay also bleibt nur übrig den Monitor zu verkaufen, da ja er innerhalb der Gewährleistung ist kann ich die weitergeben obwohl ich Verkäufer bin aber nicht der Händler?
 
Nein. Der Händler muss die Gewährleistung leisten. Auch einem Zweitkäufer. Natürlich mit Rechnung und ggf. eine Abtrittserklärung vom Erstkäufer.

Mit der Garantie sieht es anders aus. Da gibt der Hersteller die Bedinungen vor. Und gewährt sie meist nur dem Erstkäufer.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LaRocksta
Zurück
Oben