3xNachbesserung erfolglos, Recht auf Erstattung des Kaufpreises?

Der TE hätte also schon beim ersten "Fehler" eine Reperatur ablehnen können und ein identisches Gerät verlangen können (sofern verfügbar)?

Ja, allerdings mit der Einschränkung des 439 III BGB.

Also darf der Verkäufer keine "Nutzungsgebühr" verlangen

Wenn nachgeliefert wird nicht, im Falle des Rücktrittes vom Vertrag ja.

Wenn das entsprechende Modell nun nicht mehr lieferbar ist, würde da nicht eine Rückabwicklung des Kaufs stattfinden?

Grds. ist das möglich aber nicht zwingend, denn es wäre immer noch die Nachbesserung denkbar oder es liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, der nicht zum Rücktritt berechtigt.

Bzw auf den angesprochenen §275 BGB eine entsprechende "Gattungsschuld" bestehen?
Also Händler liefert vergleichbares Gerät http://de.wikipedia.org/wiki/Gattungsschuld

Aus meiner Sicht bezieht sich bei technischen Gegenständen die Gattungsschuld auf exakt das Modell, über welches der Kaufvertrag geschlossen wurde, der Verkäufer kann also nicht einfach ein anderes Modell nachliefern, welches er für vergleichbar hält.
 
Ja, allerdings mit der Einschränkung des 439 III BGB.

O.K. ums einfach zu halten:
Hat der Verkäufer das entsprechende Gerät auf Lager, kann ich eine Reperatur ablehnen und das Teil aus dem Laden mitnehmen bzw hätte das Recht dies zu tun?

Danke für die Erläuterungen.
 
Nein der Händler darf immer die Ware prüfen lassen!
Natürlich kann er die Ersatzlieferung wegeb Unverhältnißmäßigkeit ablehnen, wann dieser beginnt oder aufhört kann man pauschal nicht sagen.
 
O.K. beschreib ich die Sachlage mal genauer

Ich geh in den PC Laden xyz.
Ich kauf ne Grafikkarte und nehm sie mit.
Ich bau das Teil ein, geht nicht.
Ich teste das Teil im anderen PC......
Ich gehe davon aus ich hab alles richtig gemacht.
Ich geh zurück zum Laden, schildere die Sachlage.
Der Laden hat die Möglichkeit die Graka vor Ort zu testen (ne Sache von 10-15 min max. aber ich warte auch gerne oder komm in 2 Std. wieder)
Er testet die Karte - sie geht nicht.
Die Karte hat von aussen keine "Gebrauchsspuren" die auf fehlerhaften Einbau oder rumgefrickel schließen lassen.
Der Laden hat von der Karte noch 6 Stück im Lager.
Der Verkäufer will die Karte einschicken (für was auch immer).

Laut meinem Verständnis ist die Karte fehlerhaft.
Es is für den Laden nicht "unzumutbar" die Karte zu testen.
So wie ich das Recht auf "Mangelbeseitigung" verstehe entscheidet der Käufer ob er eine Reparatur oder den Austausch wünscht.
 
Die Frage lässt sich deshalb nicht beantworten, weil man dazu bestimmte Interna des Verkäufers kennen muss.
 
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