JetStre4m
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 578
Hallo zusammen,
ich bin in der glücklichen Position einen 400€-Job bekommen zu haben. Ich bin allerdings beim ausfüllen eines Personalfragebogens über eine Formulierung gestolpert - Es geht um das "Optionsrecht für die Aufstockung der RV-Beiträge" nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.
Ich kann "Verzicht auf Ausübung des Optionsrechtes" oder "Ausübung des Optionsrechtes" ankreuzen.
Ich möchte NICHT auf meine Rentenversicherungsfreiheit verzichten, d.h. ich will keine RV zahlen. Was muss ich also ankreuzen?
Soweit ich das verstanden habe ist das Optionsrecht das Recht auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Ist also der Verzicht auf das Optionsrecht der Verzicht auf das Recht auf die RV-Freiheit zu verzichten und damit richtig?
Die Formulierung scheint mir recht kompliziert zu sein
mfg JetStre4m
ich bin in der glücklichen Position einen 400€-Job bekommen zu haben. Ich bin allerdings beim ausfüllen eines Personalfragebogens über eine Formulierung gestolpert - Es geht um das "Optionsrecht für die Aufstockung der RV-Beiträge" nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.
Ich kann "Verzicht auf Ausübung des Optionsrechtes" oder "Ausübung des Optionsrechtes" ankreuzen.
Ich möchte NICHT auf meine Rentenversicherungsfreiheit verzichten, d.h. ich will keine RV zahlen. Was muss ich also ankreuzen?
Soweit ich das verstanden habe ist das Optionsrecht das Recht auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Ist also der Verzicht auf das Optionsrecht der Verzicht auf das Recht auf die RV-Freiheit zu verzichten und damit richtig?
Die Formulierung scheint mir recht kompliziert zu sein
mfg JetStre4m