6900XT Custom Widerruf starten

Nemsk

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Hi.

Leider habe ich beim letzten Mal COD MW/Warzone einige Grafikartefakte wahrgenommen, die deutlich sichtbar und vermehrt auch in den nächsten Matches auftraten. Bei den sog. Artefakten handelt es sich um aufploppende Lichtblitze. Eine Lösung finde ich hierfür nicht. Da die Karte erst wenige Tage in Betrieb ist, hatte ich mir vorgenommen die Graka per Widerruf zurückzuschicken, u.a auch weil die Karte wirklich lang ist und kaum ins Case passte. Der Händler meldet sich allerdings seit zwei Tagen nicht, weder auf meine Emails, noch auf die Zuschriften über das Kontaktformular und der Kundenservice ist telefonisch ebenso nicht zu erreichen. Nun ist meine Frage, ob es sinnvoll ist die Graka mit dem ausgedruckten Widerrufsformular abzuschicken oder doch eher auf eine Antwort zu warten. In der Regel sollte eine Bestätigung ja nach spätestens wenigen Stunden erfolgt sein, mein ich? Andernfalls würde ich die Grafikkarte ohne Rückmeldung und Vermerk des Händlers verschicken und könnte vorerst ohne Karte und ohne Geld da stehen. Was meint ihr? :-/
 
H3llF15H schrieb:
Erstmal einen anderen Treiber ausprobieren, anstatt sofort die Flinte ins Korn zu werfen. Und dann auch mal andere Games testen.
Ich habe den aktuellen WHQL Treiber sowie den davorigen ausprobiert. Der Fehler entstand dann ebenso auch bei GTA V sowie Metro.
 
Ich würde ihn nochmal darauf hinweisen und ihm bis zum Ende der Woche Zeit geben. Danach würde ich langsam mal dass Thema Verbraucherschutz und Rechtsschutz ansprechen.
 
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Ich habe genau das gleiche und habe einen Garantiefall bei AMD aufgemacht, jedoch kommt meine GPU auch direkt von AMD.
Wahrscheinlich geht es nicht da es sich wohl um eine Custom handelt, jedoch kannst du vielleicht dort beim Hersteller einen Garantiefall eröffnen.
Anbei mal der Link von AMD auch wenn er vielleicht nichts bringt:

https://www.amd.com/de/support/kb/warranty-information/warranty

Da gibt es dann diesen Punkt:
Radeon™ Serie Grafikkarte – hergestellt von AMD und verkauft von AMD Partnern
 
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Nemsk schrieb:
u.a auch weil die Karte wirklich lang ist und kaum ins Case passte.
Das wusstest du aber vorher (bzw. hättest es vorher wissen können).

Wenn die Karte defekt ist, ist das ein Fall für die Gewährleistung/Garantie.

Dieses Denken, dass das Widerrufsrecht ein generelles Rückgaberecht ist, ist einfach nur sehr schädigend für die Händler.
Ursprünglich war es dafür gedacht, die Nachteile aufzuwiegen, die der Kunde beim Versandhandel gegenüber einem Ladengeschäft hat. Es sollte also die Möglichkeit geschaffen werden, z. B. Kleidung anprobieren und zurück schicken zu können, weil elementare Eigenschaften wie Größe und Passform weder wirklich genormt sind und sich nicht ausreichend über Bilder darstellen lassen.
Bei einer Grafikkarte stellt sich das anders dar. Hier sind alle relevanten Daten wie Leistung, Abmessungen und Stromverbrauch bekannt. Es gibt also keinen relevanten Grund, die Karte "auszuprobieren".
Und letztendlich hat der Händler auch das Recht, den Erstattungsbetrag zu kürzen. Und zwar um den Verlust, der ihm durch die "unnötige" Verwendung des Teils entstanden ist (Karte lässt sich nur noch als vergünstigte B-Ware verkaufen, da Siegel gebrochen, Einbauspuren usw.)

Das Thema wird meist deutlich kulanter gehandhabt. Aber man sollte sich ein bisschen mit seinen Rechten auseinander setzen und sich bewusst sein, welche Folgen das eigene Handeln hat.
 
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Wie soll man sinnvoll antworten, wenn du den Händler nicht benennst?
Die Form des Widerrufs sollte dir beim Kauf mitgeteilt worden sein.
 
Je nach bezahlart würde ich mich nach kurzer Zeit (~3 Tage) nochmal melden und sagen, dass ich das Geld auf Kosten des Händlers zurückbuchen lassen würde.
Dann melden die sich meist ganz schnell.
Wenn er sich danach (5 Tage mache ich meist) immernoch nicht meldet buche ich das Geld zurück.

Je nach Widerrufsbedingungen schicke ich dann die Ware direkt mit zurück oder warte bis er sich doch meldet. (Hängt meist davon ab, ob ich die Kosten für den Rückversand trage oder der Händler.)
Ergänzung ()

wrglsgrft schrieb:
(Karte lässt sich nur noch als vergünstigte B-Ware verkaufen, da Siegel gebrochen, Einbauspuren usw.)
Händler haben genau deswegen das Recht, auch derartige waren oft noch als neu zu verkaufen.
 
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Bonanca schrieb:
Händler haben genau deswegen das Recht, auch derartige waren oft noch als neu zu verkaufen.

Hast du dazu eine Quelle? Ist mir neu.

In der Praxis läuft das aber auf einen erneuten Widerruf raus. Wenn jemand eine Grafikkarte als Neuware kaufe und diese Einbauspuren hat, geht sie höchstwahrscheinlich zurück.
 
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Irgendwie ist der Wurm bei dir drin mit der 6900xt + Odyssey 27. Ich habe beides und bei mir läuft es wunderbar, keine Artefakte bzw. Schlieren oder sonst was. Dass zwei Sachen nicht richtig funktionieren ist schon merkwürdig.
 
Bonanca schrieb:
Je nach bezahlart würde ich mich nach kurzer Zeit (~3 Tage) nochmal melden und sagen, dass ich das Geld auf Kosten des Händlers zurückbuchen lassen würde.
Dann melden die sich meist ganz schnell.
Wenn er sich danach (5 Tage mache ich meist) immernoch nicht meldet buche ich das Geld zurück.
Du willst ja einseitig vom Kaufvertrag zurücktreten, da der Händler seinen Pflichten nicht nachkommt, weil er dir defekte Ware geliefert hat und nicht nachbessern will. Da musst du ihm schriftlich eine Frist setzen, innerhalb die er reagieren muss, da werden üblicherweise 10-14 Tage als ausreichend betrachtet.

Bei Widerruf könnte der TE dem Händler einfach die Karte zurück schicken (mit ausgefülltem Formular), wenn er dann trotzdem innerhalb von 10-14 Tagen das Geld nicht zurück bekommt (bzw. keine Aussage bekommt, wann er das Geld zurück bekommt), dann kannst du zu solchen Mitteln greifen.

Die einfache Annahme ist bei den meisten solcher Aktionen immer, du musst dem Gegenüber eine hinreichende Frist setzen in der er reagieren kann.
 
wrglsgrft schrieb:
Das wusstest du aber vorher (bzw. hättest es vorher wissen können).

Wenn die Karte defekt ist, ist das ein Fall für die Gewährleistung/Garantie.

Dieses Denken, dass das Widerrufsrecht ein generelles Rückgaberecht ist, ist einfach nur sehr schädigend für die Händler.
Ursprünglich war es dafür gedacht, die Nachteile aufzuwiegen, die der Kunde beim Versandhandel gegenüber einem Ladengeschäft hat. Es sollte also die Möglichkeit geschaffen werden, z. B. Kleidung anprobieren und zurück schicken zu können, weil elementare Eigenschaften wie Größe und Passform weder wirklich genormt sind und sich nicht ausreichend über Bilder darstellen lassen.
Bei einer Grafikkarte stellt sich das anders dar. Hier sind alle relevanten Daten wie Leistung, Abmessungen und Stromverbrauch bekannt. Es gibt also keinen relevanten Grund, die Karte "auszuprobieren".
Und letztendlich hat der Händler auch das Recht, den Erstattungsbetrag zu kürzen. Und zwar um den Verlust, der ihm durch die "unnötige" Verwendung des Teils entstanden ist (Karte lässt sich nur noch als vergünstigte B-Ware verkaufen, da Siegel gebrochen, Einbauspuren usw.)

Das Thema wird meist deutlich kulanter gehandhabt. Aber man sollte sich ein bisschen mit seinen Rechten auseinander setzen und sich bewusst sein, welche Folgen das eigene Handeln hat.
Es muss kein Grund für eine Rückgabe innerhalb der ersten 14 Tage angegeben werden, das ist gesetzlich so geregelt.
Und ob die Daten eines Gegenstandes vorher ersichtlich sind ist völlig egal, mir fallen spontan 10 Gründe ein wieso zb. eine GPU irgendeine Art von Mangel aufweisen könnte, in dem Fall macht man von seinem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch und schickt sie natürlich nicht wochenlang irgendwo ein.

Defekte Geräte und allgemein schlechte Produktionen und den daraus folgenden Problemen sollten nicht an den Endkunden abgegeben werden, wenn etwas mangelhaft ankommt, dann geht der Müll zurück und wenn der Händler sich weigert wird er eben zu seinem Glück gezwungen.

Dennoch bin ich der Meinung dass zb. Rücksendekosten völlig legitim sind und eventuell sogar eine kleine Bearbeitungsgebühr, denn diese ewigen "Tester" nerven auch mich.
 
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Na, 2 Tage sind ja noch nicht wirklich lange. Gib ihm noch ein paar Tage.
Und es wäre hilfreich, wenn du uns den Händler nennen würdest!
 
feris schrieb:
wenn du den Händler nicht benennst?
Aus Datenschutzgründen und ich brauch eben Sicherheit. Wenn ich dir noch das genaue Custom Modell benenne, dann fehlt da fast nichts mehr :-D
feris schrieb:
Die Form des Widerrufs sollte dir beim Kauf mitgeteilt worden sein.
Ich weiß. Auf dem Weg habe ich den Widerruf auch bereits angekündigt mehrfach.
 
@Bonanca
Danke fürs Weiterbilden! Aber hier handelt es sich lediglich um ein einzelnes Urteil auf der untersten Ebene unserer Justiz. Daraus eine generelle Erlaubnis abzuleiten ist so nicht richtig.

Außerdem handelt es sich in dem Fall um einen Gegenstand, der frei von Mängeln ist. Bin mir nicht sicher, ob sich das auf einen Gegenstand, der durch das Ausprobieren Spuren davon getragen hat, so direkt übertragen lässt.

Und wie gesagt, das schützt den Händler nicht vor einem erneuten Widerruf.

DerMond schrieb:
wenn etwas mangelhaft ankommt, dann geht der Müll zurück und wenn der Händler sich weigert wird er eben zu seinem Glück gezwungen.
Wenn der Gegenstand wirklich mangelhaft ist, dann kann man das schon so machen. Wenn der Gegenstand sich beim Händler aber als funktionierend erweist, entstehen ihm Kosten.

Oder noch besser: Wenn der Händler keine Möglichkeit hat, den Gegenstand zu testen und das Ding deswegen einfach weiter verkauft wird.

So oder so ein für alle Parteien unbefriedigendes Ergebnis. Auch wenn es mein Recht ist.

Die meisten Händler sind da aber kulant und tauschen defekt gelieferte Ware sehr schnell aus. Ich würde deswegen erstmal mit dem Händler reden.
 
Tornhoof schrieb:
weil er dir defekte Ware geliefert hat und nicht nachbessern will.
Ein Widerruf kann ohne Angaben von Gründen geschehen und Gründe dürfen nicht abgelehnt werden. Ich kann auch widerrufen, weil ich mir nur den Karton für 2 Wochen ins Regal stellen wollte und das doof aussieht.

Tornhoof schrieb:
Bei Widerruf könnte der TE dem Händler einfach die Karte zurück schicken (mit ausgefülltem Formular), wenn er dann trotzdem innerhalb von 10-14 Tagen das Geld nicht zurück bekommt (bzw. keine Aussage bekommt, wann er das Geld zurück bekommt), dann kannst du zu solchen Mitteln greifen.
Warum soll ich, nachdem der Händler sich bereits nach 2 anfragen nicht gemeldet hat, weiterhin auf Reaktion des Händlers warten? Der hatte genug Zeit.
Ergänzung ()

wrglsgrft schrieb:
Und wie gesagt, das schützt den Händler nicht vor einem erneuten Widerruf.
Logisch, deswegen bin ich persönlich auch jemand, der das nicht allzu eng sieht mit dem "neuwertig".


wrglsgrft schrieb:
Außerdem handelt es sich in dem Fall um einen Gegenstand, der frei von Mängeln ist. Bin mir nicht sicher, ob sich das auf einen Gegenstand, der durch das Ausprobieren Spuren davon getragen hat, so direkt übertragen lässt.
Bei den Spuren hängt es halt wieder davon ab, ob diese dem nutzungsgerechten Gebrauch entsprungen sind.

Den siegelbruch hat mit ziemlicher Sicherheit auch das Fallbeispiel unterlegen.
Außerdem hatte ich um mich abzusichern nur "oft" geschrieben :D
 
H3llF15H schrieb:
Welcher soll das sein?
Kein Kommentar :-)
wrglsgrft schrieb:
Dieses Denken, dass das Widerrufsrecht ein generelles Rückgaberecht ist, ist einfach nur sehr schädigend für die Händler.
Hm ja, bei Nvidia hatte ich nie Probleme. Das ist meine erste AMD Karte, die bereits nach wenigen Tagen Gaming Artefakte darstellt. Ist wohl von Werk aus nicht ganz korrekt gewesen.
wrglsgrft schrieb:
Das wusstest du aber vorher (bzw. hättest es vorher wissen können).
Eben nicht. Mein Frontradi hat das letzte bisschen weggenommen. Die Karte sitzt zwar ordentlich und korrekt, aber nur mit ganz wenig Abstand zur Frontradi
Bonanca schrieb:
nochmal melden und sagen, dass ich das Geld auf Kosten des Händlers zurückbuchen lassen würde.
und wenn’s über Paypal ist?

Blekota schrieb:
Irgendwie ist der Wurm bei dir drin mit der 6900xt + Odyssey 27.
Beim Odyssey habe ich bereits eine Vermutung, das wäre aber hier offtopic


JoeDante schrieb:
Und es wäre hilfreich, wenn du uns den Händler nennen würdest!
Ist ein kleines Gewerbe, welcher auf geizhals gelistet wird. Nicht so groß wie mindfactory. Hätte ich bloß über mindfactory bestellt…
Asghan schrieb:
Kein Bock auf Bullshitbingoraten.
Keiner ist verpflichtet zu helfen. Bleib bitte sachlich.
 

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