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9800 GX2 defekt - Händler will nur GTS 250 als Ungleichtausch anbieten

kresch

Lt. Junior Grade
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Okt. 2003
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297
Hi all,

meine 9800 GX2 ist defekt. Der Händler hat sie zum Hersteller geschickt und bietet mir jetzt eine GTS 250 als Ungleichtausch unter Vorbehalt der Nachbelastung an.

Mit einer GTS 250er, die deutlich schlechter als eine GX2 ist, will ich mich aber nicht zufrieden geben.

Läuft es so, dass ein Händler mir das defekte Gerät ersetzen muss, wenn er es aber nicht kann, weil der Artikel schon zu alt ist, muss er ein gleichwertiges Gerät anbieten. Wenn er das auch nicht kann/will, muss er den (vollen?) Kaufpreis zurückerstatten?

So hab ich das öfters mal gelesen. Aber stimmt das so auch?
 
Schau mal hier:

https://www.computerbase.de/artikel...test.972/seite-20#abschnitt_performancerating

Ich sehe nicht, dass die GTS 250 schlechter ist.

Aber im Grunde entscheidest du das. Wenn du sagst, du möchtest eine 9800 GTX², dann muss er diese liefern. Kann er es nicht, so kann er dir ein Vorschlag unterbreiten (zb. andere Graka), welches du natürlich nicht annehmen musst.
Einigt ihr euch nicht, muss er dir das Geld zurückerstatten.

mfg
 
Die GX2 ist die dual GPU 9800 er.
Finde da eine gtx 250 als ersatz doch etwas duerftig.

Solange du Garantie hast muss er fuer gleichwertigen ersatz sorgen.
(das waere eher sowas in der region GTX 285 oder 280)

Denke das du wenn du Geld zurueck willst nur anspruch auf den Zeitwert hast - abr sicher bin ich mir da leider nicht.
 
Ich sehe in dem rating keine 9800GX2 sondern nur die 9800GTX+. sind zwei paar schuhe und die GX2 Dürfte eine GTS250 doch noch deutlich abhängen...mit all den damit verbundenen Nachteilen, aber das steht ja garnicht zur Diskussion.

GTX280/285 sind etwas hochgegriffen, ich denke eine GTX260 wäre ein vernünftiges Angebot bei dem beide anständig aus der Sache rauskommen.
 
Ich habe im Austausch einer defekten Powercolor Radeon x1950 Pro AGP eine Palit X1950 GT Super AGP (gebraucht; wahrscheinlich in Stand gesetzt) zugeschickt bekommen, mit der ich mich ebenfalls schlechter gestellt hätte (neue X1950 gab es zu dem Zeitpunkt nicht mehr). Ich bin nochmal zum Händler (Karton gleich wieder zugemacht ;)) und habe mit ihm die ganze Sache nochmal sachlich und ruhig durchgesprochen. Er meinte die wären ja (quasi) gleich schnell (...) und ich müsse das eigentlich so akzeptieren. Er hat mir aber angeboten nochmal zu versuchen die GT Super bei seinem Distributor (ich glaube die machen den Austausch eigentlich) gegen eine gleich- oder höherwertige Karte einzutauschen. Ein paar Tage später hatte ich eine funkelnagelneue Powercolor HD3850 AGP und habe mir beide Beine abgefreut :).
Sprich doch nochmal ganz in Ruhe mit deinem Händler, sage das du damit nicht zufrieden bist, stelle positive Bewertungen bei geizhals oä in Aussicht (ich weiß, schwacher Trumpf) und schlage ihm einen gleich- oder nächsthöherwertigen Tausch vor (hat er diesmal so in den Austauschbogen geschrieben). Ich kann mir vorstellen das solche Sachen versichert oder dem Hersteller anrechenbar sind.

Was mich aber i dem Zusammenhang auch interessiert: Wie ist das mit der Nachbelastung unter Vorbehalt ? Ist das rechtlich ok ? Wie lange kann der Händler dann nachfordern ? Das habe ich damals nämlich nicht nachgefragt... Mir wurde nur gesagt, dass die Karte nun an den Hersteller geht und eine Nachbelastung von dessen Urteil abhängt (vorher war sie offenbar nur beim Distributor). Vielleicht lag sie aber auch schon im Elektroschrott...
 
Zuletzt bearbeitet:
@naturtalent

Komtm extrem drauf an mit was für Qualitätseinstellungen man spielt. Dazu das Mikrorucklerproblem das wenn auch weniger aber immernoch vorhanden ist und der kritische Bereich mit der Karte schnell erreicht werden kann. Dazu das neuere Design, Stromverbrauch etc. finde dich eine moderne 260er schon ok. Sicher etwas zum streiten ;)
 
tza schrieb:
Ich sehe in dem rating keine 9800GX2 sondern nur die 9800GTX+. sind zwei paar schuhe und die GX2 Dürfte eine GTS250 doch noch deutlich abhängen...mit all den damit verbundenen Nachteilen, aber das steht ja garnicht zur Diskussion.

GTX280/285 sind etwas hochgegriffen, ich denke eine GTX260 wäre ein vernünftiges Angebot bei dem beide anständig aus der Sache rauskommen.

Sorry, habs grad gesehen und nicht gemerkt. Danke für den Tipp. ;)

mfg
 
Wie alt ist den die Karte? Wenn sie älter ist als ein halbes Jahr, dann müsstest du dem Händler eigentlich nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestand. Der Händler bietet dir die GTS 250 rein auf Kulanzbasis als Ersatz an, wobei er sicherlich auch den Zeitwert der 9800 GX2 berücksichtigt. Der Händler muss die Karte auch nicht zurückschicken, tut es aber in der Hoffnung, selbst mit einer neuwertigen 9800 GX2 aus der Geschichte rauszukommen, die er dann z.B. in einen Komplettrechner pflanzen kann.
 
Die Karte ist älter als ein halbes Jahr.

Aber das mit der Beweislastumkehr will mir einfach nicht in den Kopf.
Es kann doch nicht sein, dass sich ein Händler nach mehr als einem halben Jahr auf Beweislastumkehr berufen kann/darf.
Kein Endkunde kann beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Und davon abgesehen... wenn z.B. ein Lüfter nach mehr als einem halben Jahr den Geist aufgibt, dann hat dieser Mangel noch nicht beim Kauf bestanden. Sprich der Händler müsste keine Gewährleistung mehr übernehmen.... das kann doch nicht so sein, oder?


/e
Und was ist, wenn ich mich mit dem Händler auf keine Grafikkarte einigen kann? Gibt es den Kaufpreis zurück oder nur den Zeitwert? Wer bestimmt den Zeitwert?
 
Zuletzt bearbeitet:
kresch schrieb:
Und davon abgesehen... wenn z.B. ein Lüfter nach mehr als einem halben Jahr den Geist aufgibt, dann hat dieser Mangel noch nicht beim Kauf bestanden. Sprich der Händler müsste keine Gewährleistung mehr übernehmen.... das kann doch nicht so sein, oder?
Doch, das ist so. Mängel, die durch den Gebrauch entstehen, sind nicht durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt. Dafür gibt es freiwillige Garantieleistungen der Hersteller. Ein defekter Lüfter könnte natürlich darauf zurückzuführen sein, dass bereits ab Werk eine fehlerhafte Lüfterserie verbaut wurde. In diesem Fall müsstest du das dem Händler nachweisen und könntest dann doch die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen.


kresch schrieb:
Und was ist, wenn ich mich mit dem Händler auf keine Grafikkarte einigen kann? Gibt es den Kaufpreis zurück oder nur den Zeitwert? Wer bestimmt den Zeitwert?
Am Beste nimmst du deine defekte Grafikkarte wieder mit heim und wickelst den Fall direkt mit dem Hersteller ab, sofern noch eine Herstellergarantie besteht. Was ja bei Grafikkarten meistens für 24 bis 36 Monate ab Kauf der Fall ist.
 
Hier geht es im Einkauf doch blos um 5 - 15 €.

Biete dem Händler einfach an, die GTS 250 ist Dir zu schwach und Du gibst ihm 20 € dazu, dann soll er Dir eine GTX 275 geben, möglicherweise sagt er nein und Ihr einigt euch auf eine GTX 260-216 und alles ist wieder ok.

Mit Streit ist keinem gedient und ein Mittelweg ist schnell gefunden.
 
Bei mir trat der Defekt kurz (3 Monate) vor Ende der zweijährigen Gewährleistung auf. Powercolor gibt 2 Jahre Garantie oder Gewährleistung aber nicht für Endkunden, sondern den Händler, in meinem Fall wohl dem Zwischenhändler. Das handhabt jeder Hersteller aber anders. Will sagen, wenn noch Herstellergarantie für den Händler besteht, freundlich fragen, ob er die nicht in Anspruch nehmen könne.

Mit Streit ist keinem gedient und ein Mittelweg ist schnell gefunden.

Genau. Nach den wüsten Bewertungen des Händlers wegen dessen Reklamationsverhalten, hatte ich schon schlimmstes befürchtet, wenn ich da im Laden stehe und eine fast zwei Jahre alte Karte reklamiere. Aber eigentlich war der Verkäufer recht freundlich. Hat zwar versucht mir irgendwas über Leistung etc. oder Kühlerrevisionen zu erzählen. Ich hab mich da nicht belatschern lassen, sondern bin freundlich aber bestimmt geblieben. Alles viel relaxter abgelaufen, als es auf Geizhals steht.
 
Aber weiß hier niemand, was passiert, wenn man sich nicht auf eine Grafikkarte einigen kann?

Kaufpreis oder Zeitwert?
 
Kennst Du keinen anderen Händler deines Vertrauens ?
Ich kenne einen sehr netten Händler und habe dem kurz mein Problem geschildert und ihn gefragt, ob er dazu Stellung beziehen würde, obwohl es ja nicht um seinen Laden ging. Daraus entwickelte sich ein aufschlussreiches halbstündiges Telefongespräch. Das nur so als weiterer Tipp. Ich weiß nämlich leider nicht mehr, wer da in welcher Pflicht steht :heilig:.
 
Wenn also Dein Händler das nicht mehr liefern kann was kaputt ist, Dir Ersatz anbietet, was Du nicht willst, Du willst auch nicht warten bis andere Grakas wieder am Lager sind, dann wäre ich nicht mehr so fordernd an Deiner Stelle. Wir reden hier um einen Streitwert von ca. ~ 10 - 20 € Differenz!

Nimm die angebotene Graka, einen Gutschein oder, wenn es der Händler anbietet (keine Pflicht) den Gegenwert in Bar. Und jetzt lass es gut sein, dass ist die ganze Aufmerksamkeit nicht wert........
 
kresch schrieb:
Aber weiß hier niemand, was passiert, wenn man sich nicht auf eine Grafikkarte einigen kann?

Kaufpreis oder Zeitwert?

Hatte bis jetzt solche Fälle nur mit Amazon (da aber mehrfach) und hab jedes Mal den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, auch wenn die Geräte ansich nichtmal mehr einen Bruchteil wert waren.
Ich denke nicht, dass das so vorgeschrieben ist, aber so würde ich in deinem Fall beim Händler argumentieren.

Und wenns nicht klappt, dann als Kunde konsequent sein und in solchen Läden nichtmehr einkaufen! Wie du siehst, es geht auch anders.
 
Hallo,

ohje der Händler muss dir ein Vergleichsprdukt anbieten, dass ist dein Recht.

Wenn er das nicht tut sag ihm, dass du vom Vertragzurücktrettest.
Spricht der Händler muss dir dann das ganze Geld zurück Überweisen.
 
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