@ mcpro
Zunächst mal, danke für den zwar unverschämt formulierten, aber dennoch richtigen, Hinweis dass ich in der Tat hier die Garantie / Gewährleistung falsch erklärt habe. Sollte selbst in all der Hektik nicht vorkommen!
Was allerdings nichts an der der Abwicklung in diesem Fall ändert! Die Graka war über ein halbes Jahr alt und somit kann er sich nicht auf den "vollen Service" berufen - auch wenn einige Anbieter dies dennoch freiwillig anbieten (um gleich Deinem nächsten Widerspruch entgegen zu wirken).
Zu dem 2 Punkt, selbstverständlich ist dem Händler die Wahl seines Einkaufes freigestellt. Wir leben hier in einem freien Land, was Dir möglicherweise nicht bekannt ist.
Mit anderern Worten, er kann Produkte die er in den Verkauf bringt überall kaufen, solange er nicht gegen Urheberrechte, oder sonstige Vorschriften / Gesetze (im Einzelfall abzuklären) verstößt. Beachten muss er nur, dass er die gleiche Karte (Modell) für den Kunden besorgt.
Es ist absolut üblich, wenn Teile Herstellerseitens nicht lieferbar sind, diese über andere Quellen zu beziehen. So geschieht das andauernd bei Apotheken, die untereinander Medikamente austauschen, Autohäuser die Lagerlisten innerhalb eines Händlerverbundes verteilen, Ersatzteile für Maschinen, die nicht mehr verfügbar sind, oder auch nur der einfache kleine Händler, der hier oder da ein Produkt günstig kauft, welches er, beispielsweise bei eBay, wieder verkauft.
Ob die Karte dabei neu ist, oder ob diese ein Testexemplar ist, die leichte Gebrauchsspuren aufweist dürfte hier keine Rolle spielen weil es letztendlich nur darum geht, eine defekte Karte gegen eine funktionierende Karte gleichen Typs zu ersetzen. Anders würde es aussehen, wenn er Lebensmittel, Kleidung, Medizin oder ähnliches reklamieren würde, was ja hier nicht der Fall ist.
Tut mir leid, dass Dir dieses, sagen wir mal, Basiswissen fehlt.

Sorry allen anderen, ist normalerweise nicht meine Umgangsform.......
Man kann es dem Produkt, wenn es über die Theke geht hinterher eh nicht mehr ansehen, wo es herkommt. Allein schon aus diesem Grund kann der von mir genannte Fall eintreten, dass er im schlimmsten Fall eine 9800 GX2 im Austausch bekommt, was vom technischen Standpunkt aus gesehen für den TE wohl der ungünstigste Fall wäre, rein rechtlich aber genau das richtige.