9800 GX2 defekt - Händler will nur GTS 250 als Ungleichtausch anbieten

Der Händler hat, soweit ichs verstanden habe, was von Zeitwert gelabert.
Also wenn man eigentlich den ganzen Kaufpreis zurück kriegen sollte, brauch ich am besten Paragraphen oder Ähnliches.
Kennt sich da jemand aus?
 
super Idee zu einer Rechsberatung zu gehen!

Wert um den es geht, ca. 10 € Differenz - Beratung 7,00 €, dann mußt Du noch ein paar Einschreiben versenden, zig mal telefonieren und schon gibt der Händler nach und erstattet Dir den Preis!

Alle haben verloren, Du hast Dein Recht (und 50,00 € Minus) und der Händler einen Kunden den er auf den Index setzt!
 
Hallo Lars,

also das stimmt nicht so ganz. Das ist totaler Quatsch! Hättest du Schadesersatz gelesen, dann wüsstest du das man das damit 'Decken kann. Spricht dem 'Käufer dürfen in der Garantiezeit gar keine Kosten entfallen...
 
Erst mal Danke naffit für was Handfestes, aber ob es rechtens ist, dass der Händler mir nur den Zeitwert erstatten will, geht aus diesen Paragraphen nicht hervor, oder?

@ Lars und Co
Bis jetzt ist mal noch gar nichts entschieden und vielleicht nimmt das Ganze noch ein stressfreies Ende. Ich rechne allerdings nicht damit, deshalb will ich mich schonmal im voraus drauf vorbereiten, was der Händler darf und was nicht.

Und ich weiß auch nicht, wie du auf "10 Euro Differenz" kommst, aber ich werde mir keine GTS 250 als Ersatz für eine 9800 GX2 andrehen lassen... und ja so fordernd kann und darf ich sein. Wenn du und andere das nicht wären, ist das euer Ding. Dann seid ihr in diesem Thread aber keine Hilfe mehr.
 
@ kresch
Du sagtest, dass Du als angemessenen Ersatz eine GTX 260 akzeptieren würdest. Eine GTS 250 wurde Dir angeboten.
GTS 250 kostet durschnittlich 110 - 120 €
GTX 260 kostet in etwa 130 - 140 €
Die Differenz liegt also CA. bei 10 € von mir aus auch 20 €.
(Spitzenexemplare und solche mit höherem Speicher natürlich ausgeschlossen)

Das Du den Neupreis einer 9800 GX2 nicht bekommst, steht wohl ausser Zweifel, also bleibt nur der Leistungsvergleich und da ist eine GTX 260 schon angemessen - wie Du ja auch selber meintest.
http://www.3dchip.de/Grafikchipliste/Leistung_Graka.htm
http://www.hardware-infos.com/grafikkarten_charts.php

Man könnte hier jetzt noch einwenden, dass die 9800 GX2 ja ein Speicherkrüppel ist und außerdem noch die Mikroruckler-Problematik einwenden, was die GTX 260 noch interessanter macht, aber ich will mal nicht übertreiben.

Außerdem kann der Verkäufer ja wenn er sich querstellt nach eGay gehen und sich da für 80 - 90 € eine gebrauchte 9800 GX2 kaufen und sie Dir dann geben - dann bist Du der Dumme!
http://cgi.ebay.de/MSI-N-9800-GX2-1...rten?hash=item35a3851e27&_trksid=p3286.c0.m14

Also nochmal, bedenke die Konsequenzen!

@ naffit
Die Frage ist Garantie oder Gewährleistung! "theorist" hat dazu auch schon was geschrieben:
Bei Gewährleistung kann der Kunde aufgefordert werden, z. B. die Versandkosten für die Einsendung sowie sonstige Auslagen zu übernehmen und somit wäre Deine Aussage nicht richtig! Ich glaube nicht das hier noch die Garantie greift, da die Karte ja älter als 6 Monate ist.
Beispiel: völlig legale Sache, kaufst Du heute einen neuen TV von Toshiba hast Du 6 Monate Garantie, danach Gewährleistung mit all seinen Nachteilen!
Ist auch eher die Regel als die Ausnahme - zumindest nach meiner bescheidenen 30 jährigen Erfahrung.

Worum es mir geht, wegen einer so banalen Summe jetzt einen Wind zu machen, halte ich für übertrieben.
Ich habe ja auch schon andere Lösungen gepostet (#14). Mein Eindruck ist, der TE wurde von seiner ursprünglichen vernünftigen Absicht (Tauch gegen gleichwertig GTX260) abgebracht, weil einige hier gerne klagen! Es ist ja nicht so, als hat oder wollte ihn der Händler betrügen! Da wäre ich dann auch ärgerlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lars_SHG
Bitte erst informieren bevor man so einen Blödsinn verzapft.

Scheinbar sind dir die Begriffe Garantie und Gewährleistung nicht geläufig, denn du verwechselt sie regelmäßig :lol:

Beispiel: völlig legale Sache, kaufst Du heute einen neuen TV von Toshiba hast Du 6 Monate Garantie, danach Gewährleistung mit all seinen Nachteilen!
Falsch, richtig ist: Man hat 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer (Gewährleistung richtet sich an den Verkäufer, nicht den Hersteller!), danach gilt die Beweislastumkehr.
Darüber hinaus kann der Verkäufer und / oder Hersteller Garantie geben. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung und somit frei gestaltbar.

Außerdem kann der Verkäufer ja wenn er sich querstellt nach eGay gehen und sich da für 80 - 90 € eine gebrauchte 9800 GX2 kaufen und sie Dir dann geben - dann bist Du der Dumme!
Für dieses, ich nenne es mal vorsichtig "Halbwissen", hätte ich doch gerne mal eine Quelle, aus der hervorgeht, dass dies rechtlich zulässig ist. Ich bin gespannt :D
 
Normalerweise kriegt man doch einen Gutschein mit dem Betrag, der vom Hersteller und nicht vom Händler festgelegt wird. Zumindest war das bei mir so.
 
Hallo Swissjustme,

damit liegst du FALSCH! Der Händler hat sich dadrum zu kümmern. Nach 2 Jahren des Ablauf der Garantie vom Händler übernimmt der Hersteller den Rest, aber dann nur wenn er 3-10Jahre Garantie Gewährleistet hat.

Er kann alles zurück fordern weil sich der Händler Quer stellt, dass ist sein gutes Recht.

LG

Naffit
 
Gut, dann kann ich froh sein, dass bei uns die Gewährleistung nur ein jahr dauert. :D Ich hab meine Graka nach der Gewährleistung, aber innerhalb der Herstellergarantie dem SHop zurückgegeben.
 
Du hast ne defekte Dualcore gpu karte eingeschickt die ein garantie fall ist,und von wertverfall brauch er da garnicht anfangen Garantie bleibt garantie er muss dir doch die gleiche in neu anbieten oder eine mit den gleichen leistungsdaten,spricht gtx 280 oder wo er sich vom preis her keinen abbruch tut eine ati 4890 das mindeste wäre eine gtx 260 !!
 
@ mcpro
Zunächst mal, danke für den zwar unverschämt formulierten, aber dennoch richtigen, Hinweis dass ich in der Tat hier die Garantie / Gewährleistung falsch erklärt habe. Sollte selbst in all der Hektik nicht vorkommen!
Was allerdings nichts an der der Abwicklung in diesem Fall ändert! Die Graka war über ein halbes Jahr alt und somit kann er sich nicht auf den "vollen Service" berufen - auch wenn einige Anbieter dies dennoch freiwillig anbieten (um gleich Deinem nächsten Widerspruch entgegen zu wirken).

Zu dem 2 Punkt, selbstverständlich ist dem Händler die Wahl seines Einkaufes freigestellt. Wir leben hier in einem freien Land, was Dir möglicherweise nicht bekannt ist.
Mit anderern Worten, er kann Produkte die er in den Verkauf bringt überall kaufen, solange er nicht gegen Urheberrechte, oder sonstige Vorschriften / Gesetze (im Einzelfall abzuklären) verstößt. Beachten muss er nur, dass er die gleiche Karte (Modell) für den Kunden besorgt.

Es ist absolut üblich, wenn Teile Herstellerseitens nicht lieferbar sind, diese über andere Quellen zu beziehen. So geschieht das andauernd bei Apotheken, die untereinander Medikamente austauschen, Autohäuser die Lagerlisten innerhalb eines Händlerverbundes verteilen, Ersatzteile für Maschinen, die nicht mehr verfügbar sind, oder auch nur der einfache kleine Händler, der hier oder da ein Produkt günstig kauft, welches er, beispielsweise bei eBay, wieder verkauft.
Ob die Karte dabei neu ist, oder ob diese ein Testexemplar ist, die leichte Gebrauchsspuren aufweist dürfte hier keine Rolle spielen weil es letztendlich nur darum geht, eine defekte Karte gegen eine funktionierende Karte gleichen Typs zu ersetzen. Anders würde es aussehen, wenn er Lebensmittel, Kleidung, Medizin oder ähnliches reklamieren würde, was ja hier nicht der Fall ist.

Tut mir leid, dass Dir dieses, sagen wir mal, Basiswissen fehlt. :lol:
Sorry allen anderen, ist normalerweise nicht meine Umgangsform.......

Man kann es dem Produkt, wenn es über die Theke geht hinterher eh nicht mehr ansehen, wo es herkommt. Allein schon aus diesem Grund kann der von mir genannte Fall eintreten, dass er im schlimmsten Fall eine 9800 GX2 im Austausch bekommt, was vom technischen Standpunkt aus gesehen für den TE wohl der ungünstigste Fall wäre, rein rechtlich aber genau das richtige.
 
478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
 
ich versteh irgendwie auch nich das problem. grundsätzlich ist der verkäufer ja zu 2 jahren gewähleistung verpflichtet. und dass die beweislast jetzt bei dir liegt ist ja auch kein problem, nimmste das ding mit und führst dem händler einmal vor, wie die karte abschmiert, schon ist deine beweislast erfüllt. geht ja dabei nur drum, dass du den händler nicht abzockst und dir einfach ne neue karte abstaubst obwohl die alte noch funktioniert. und da die karte ja offensichtlich defekt ist, ist der händler zu einem umtausch verpflichtet. dabei muss entweder exakt dasselbe produkt oder aber ein vergleichbares geliefert werden, und wenn der dich mit einer gts 250 abspeißen will, ist das meiner meinung nach vertragswidrig. eine hd4870 oder gtx260 muss er da schon mindestens anbieten, meiner meinung nach sogar eher hd4890 oder gtx275. aber die gts250 ist auf keinen fall ein gleichwertiger ersatz.
 
@Eritsch: Das ist so nicht korrekt.

Du musst dem Händler/Hersteller beweisen, dass seit Kauf der Karte ein Fehler bestanden hat, der zum Ausfall zum gegebenen Zeitpukt führte und es nicht nur natürliche Abnutzungserscheinungen oder unsachgemäße Handhabung war.

Und ja, diese ganze Garantie/Gewährleistungs-Problematik ist leider für den Endverbraucher vollkommen unzufriedenstellend gelöst. Man hat als Privatmann einfach nicht die Mittel, der Beweislastumkehr nachzukommen.

Von einem Besuch beim Verbraucherschutz kann ich zwar nicht direkt abraten, mir konnte man dort allerdings auch nicht weiterhelfen, es wurde nur gesagt: "Nehmen Sie sich einen Anwalt"
 
Ich versteh das nicht...

Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig getrennte Regeln!
Wie schon erwähnt gibt es in der ganzen EU eine 24 Monatige gesetzliche Gewährleistung vom Händler, wobei hier nach 6 Monaten die Beweisumkehr eingreift. Das alles zählt ab Kaufdatum!
Der Tausch gegen gleichwertige Produkte ist durchaus üblich genauso ein Gutschein über einen Zeitwert. Dies kann aber auch nur aus reiner Kulanz passieren.

Die Garantie ist eine Freiwillige Angelegenheit des Herstellers hier gilt nichts mit Beweisumkehr!!
Wie lang die Garantie ist ist unterschiedlich! Einfach mal beim Hersteller erkundigen. Auch dies gilt ab den Kaufdatum des Endkunden.

Im Notfall also erstmal mit dem Händler reden und wenn das nicht befriedigend ist sich direkt an den Hersteller wenden. Am besten mit dem betreffenden Produkt, das kann man vom Händler zurück fordern weil es ja weiterhin sein Eigentum ist, wenn man einen Tausch nicht zustimmt!

(Dies ist zum Teil eine Zusammenfassung oberer T.)

gruß
 
Wenn ich die Sachen hier lese wird mir übel, zumal das immer wieder der gleiche Mist ist ... .

Zum Thema:

- naffit Deine Pragraphenreiterei ist lächerlich, die nutzen ihm nen Schoppen Scheiß, da wirklich nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift und Du diesen Punkt PENETRANT außer acht läßt

-Lars_SHG hat ja gemerkt, daß er da was verwechselte

- mcpro hat es eigentlich recht ordentlich dargestellt

-Eritsch hat auch nicht begriffen, daß man BEWEISEN muß (falls der Händler darauf besteht), daß der Fehler SCHON BEIM KAUF bestanden hat bzw. absehbar war. Da nutzt es nichts wenn ich dem Händler sage, hey Alter schau, die Karte geht nicht, DAS IST DER BEWEIS ... .

Also, 6 Monate ist man auf der sicheren Seite, danach ist es erstmal eine Kulanzsache. Fakt ist, daß sich hier die Spreu vom Weizen trennt bei den Händlern (wobei nicht viel Weizen übrig bleibt). Sollte sich ein Händler wirklich querstellen, kannst Du nur über ein Gutachten (sehr aufwendig und teuer) nachweisen, daß der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt bestand. Erfolgsausichten bzw. Risiko damit in die Scheiße zu greifen kann ja jeder selbst bewerten.

Stellt sich ein Händler nicht quer und ist kulant, dann nennt man das Glück ... .

In welchem Rahmen diese Kulanz liegt, ist natürlich von Fall zu Fall verschieden ... . Manchmal besteht sie halt "nur" in einer 250GT, womit wir wieder bei der Sachen mit dem Weizen wären.

Abweichungen von obigen Punkten bestehen nur bei FREIWILLIGER Garantie durch den Hersteller oder sogar Händler (eher selten). In diesem Fall steht in den Garantiebedingungen, was im Garantiefall passiert bzw. was es als Ersatz gibt. Auch hier ist der Ermessensspielraum riesig, da Garantie ja etwas Freiwilliges ist und jeder Hersteller da andere Maßstäbe hat.

Ob man jetzt die Garantie (falls vorhanden) über den Händler abwickeln läßt (kostet oft Gebühren) oder direkt Kontakt zum Hersteller aufnimmt kann auch wieder jeder für sich entscheiden.

Also kläre erstmal ab, ob es auf deine Karte eine Garantie gibt!

Wenn nein, dann ist man bei niedrigpreisigen Artikeln (und dazu zähle ich PC Hardware) nahezu dem Händler "ausgeliefert", denn die Geschichte mit dem Gutachten ist weltfremd. Gerät man hier an eine Niete, dann halt dort NIE wieder kaufen.

Wenn ja, nimm wenn möglich Kontakt zum Hersteller auf und laß Dir ne RMA Nummer zukommen. Ansonsten kannst Du auch den Händler bitten die Garantie für dich abzuwickeln. Wenn sich ein Händler dafür zu fein ist, bleiben nur noch die Worte: Abzocker und Arsch.

Abschließend noch die Bemerkung, daß es bei Kulanz im schlimsten Fall nur auf den Zeitwert rausläuft (Weizen, bla, bla ,bla). Gehst Du dagegen mit erfolgreichem Gutachten und rechtlich in die Schlacht, weiß ich es jetzt auf die Schnelle nicht genau, da spielen dann auch noch andere Faktoren eine Rolle.

flipp
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hmm okay. wieder was dazu gelernt, auch wenns doch ziemlich schwachsinnig ist mit der beweislastumkehr. als privatmann kann man solche defekt ja gar nicht nachweisen, und als widerspruchsbeweis eine nichtveränderung nachzuweisen ist so ohne weiteres auch nicht möglich, also im grunde nur eine bevorteilung des händlers.

aber da fällt mir grad ein. bei k&m zum beispiel unterschreibt man doch beim kauf immer so nen wisch, dass man die ware optisch einwandfrei erhalten hat. das ist ja dann eigentlich auch schon fast böswillig, weil ich als käufer damit einen defekt ausschließe und der händler sich im falle einer beweislastumkehr darauf berufen kann.

ich frag mich langsam, was die bei der verbraucherschutzzentrale den ganzen tag machen...
 
Optisch einwandfrei ist nicht technisch einwandfrei....
 
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