Abmahnung - heruntergeladenes Lied Bushido

Das dowloaden von filmen und software ist nicht strafbar,aber mit dem dowload machst du Peer-to-Peer (P2P).also stellst du damit für andere user was ins netz was nicht von dir ist,also eine rechtswiedrigkeit.klao ist es abzocke,aber du kommst nicht drumherum.
 
Ob es abzocke ist oder nicht, ist die gute frage.
Zum einen Stellt sich die Frage wieso zum Sonntag die Post, zum anderen stellt sich die frage wohin ist das Lied dann auf deinem Rechner.

Dann ist auch wieder die frage offen, was ist wenn du bezahlst? kommen sie dann immer wieder weil du es damit zugegeben hast oder lassen Sie dich wirklich in ruhe? Sagen können Anwälte bekanntlicher weise sehr viel, halten tuen sie sich nicht daran.

Desweiteren gibt es auch Abmahnanwälte die von sowas lesen, am besten bei google über die Anwaltskanzlei soviel in erfahrung bringen wie nur geht und dann schauen ob es schon mehrfach vorgekommen ist und ob Sie nicht auch zu einem Abmahnverein gehören.



Mit freundlichen Grüßen
 
Auch der Status des Azubi schützt dich nicht vor gesetzwidrigem Verhalten!

Wieso sind soviele Leute immer noch so uninformiert über das Thema Download!? :(
 
Bushido hat über die staatsanwaltschaft sie die rechte besorgt,das zb wie in meinem fall die liebe Telecom meine daten gegeben haben.in dem brief stand alles ganz genau drin,wann ich den fil geloadet habe mit uhrzeit datum unsw.wenn du es wirklich gemacht hast,haben die sowieso die fakten schwarz auf weiß.
 
reagier gar nicht - wenn versuchst was auszuhandeln bist schon der gearschte und zahlst am schluss was.
schade, dass nicht alle abmahnanwälte dem beispiel des Günter Werner Freiherr von Gravenreuth folgen und sich ne kugel durch die miese birne jagen
 
Wenn du es getan hast, oder auch nur ansatzweise illegale Inhalte downloadest, würde ich bezahlen.
Dazu kommt ja noch ein Strafverfahren, also wird in den nächsten Wochen noch Post von der Staatsanwaltschaft kommen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet wird. (Spreche aus eigenen Erfahrungen, für mich war das der Warnschuss.)
 
Du kannst auch morgen erst mal zu einer Verbraucherzentrale gehen, da sitzt meistens ein Anwalt, der dir sagen kann, was du weiter machen kannst. Das kostet einige Euro, den Preis kannst du aber mit einer Mitgliedschaft bei der Verbraucherzentrale(Verbrauchercard) vermindern. Als Azubi bekommst du sie vielleicht sogar ermäßigt.
 
ist doch immer wieder das gleiche: Hallo egal ob ich so nen Wisch bekomme oder nicht ...Ich weis ob ich das geladen habe oder nicht entsprechend weis ich ob ich das ernst nehmen muss oder nicht ...

manman diese leecher ohne Rückgrad ...
 
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Wenn du nichts runtergeladen hast bist du vllt in sowas wie hier reingeraten.Ich würde mal die Anwaltskanzlei googeln. In vielen Fällen sind solche Anwälte einschlägig bekannt.
 
Sofern Du noch keine SOFORTIGE Gegendarstellung (Irrtum, Falschbeschuldigung etc.) schriftlich eingereicht hast (E-Mail langt) machst Du Dich natürlich auch verdächtig !

Denn das Gericht würde Dich fragen: "Warum haben Sie nicht sofort reagiert und die Sachlage klargestellt, Gewissensbisse?"
 
Such Dir einen Anwalt für Medien- und/oder Wettbewerbsrecht. Frag ihn, ob er auch mit Beratungshilfegutschein berät. Dann gehste morgen aufs Amtsgericht in Deiner Nähe, nimmst Deine letzte 6 Kontoauszüge, ggf. Azubivertrag, Mietvertrag usw. mit und beantragst dort den Beratungshilfegutschein. Vorheriger Anruf auf dem Amtsgericht, was du alles mitbringen solltest schadet nix.

Dann sieh weiter. Wenn Du Glück hast, kommst nochmal kostenfrei davon, bei Pech kanns auch auf Ratenzahlung rauslaufen. Prozess ist eher unwahrscheinlich.

Anrufen beim Raubanwalt würde ich pers. nicht. Bedenke auch, alles was Du sagst kann gegen Dich verwendet werden. Weniger ist hier oft mehr. Reagieren, nicht agieren!
 
ich habe mich jetzt mal durch das forum gelesen und denke, dass ich nur die modifizierte unterlassungserklärung abschicke und alles weitere ignorieren werde. anscheinend kam es noch zu keinem gerichtsfall
 
Ich würde in jedem Falle den Anwalt wegen Rufschädigung auf eine Summe X verklagen/anzeigen, ein Freund/Bekannter der Jura studiert hilft dabei ungemein.


Bushido's Lieder sind eh abgekupfert, ich meine die haben eh keine Urheberrechte darauf ?!
 
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1) auch ich bin ein Freund Tunesiens aber wer Bushido runterlädt hat eh was an der Mütze, der Typ z.B. kackt auf Schwulen rum, dabei sieht der selber schwul aus und ist auch nicht verheiratet, hat nicht mal ne Freundin ( also ist der selber voll schwUl ALter...? )
2) hast wieder mit Torrent/eMule runtergeladen, naja hätts dir auch gleich ein Schild umhängen können "Ich mach illegale Downloads + Adresse" und durch Wuppertal laufen...
3) jetzt mal sachte mit Anwalt, es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Prozesskostenhilfe beantragen nutzt dir gar nix die mußt du immer zurückzahlen selbst wenn du gewinnst wenn auch in Raten solange wie du was besitzt und nicht wie die "Bushidos" diese Landes auf Sozialhilfe aufgewachsen bist. Damit ist gar nix gewonnen.
Besser ist es gar keinen Prozess vor dem Gericht zu haben, denn das wird nur alles sehr teuer.
Geh mal in die Kreisstadt oder wo dein zuständiges Gericht ist, da gibts normalerweise sowas wie einen "Volksanwalt" bzw. eine Rechtsberatung für den kleinen Mann, da würd ich erst mal des probieren
Bei Verfahren unter 1500 EUmel gibts sowieso erst mal glaub ich so eine Schlichtungsverhandlung, das ist noch kein richtiger Prozess und kost auch viel weniger und da kann man was aushandeln.
Kann sein einen Anwalt brauchts du dann vielleicht gar nicht. Zahlst halt ma 100-150 EUmel und die Sache ist erledigt, des ist für Rechtsstreitigkeiten immer noch ein "Klacks" evtl. weniger wegen deinem Gehalt.
Ergänzung ()

Obwohl nicht ganz passend aber Gerade aktuell zum Thema Abmahnung und was das kostet etc.:

Offenes WLAN: Abmahnung statt Schadensersatz
12. Mai 2010, 14:05
Bundesorgane

In dem Prozess eines Musikers, dessen Stücke über einen privaten Internet-Anschluss aus dem Internet heruntergeladen worden waren, sprach der Bundesgerichtshof ein überraschendes Urteil. Es begrenzt die Verantwortung von Betreibern offener WLANs.

Einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Anschlussinhaber und WLAN-Betreiber sieht das Gericht nicht gegeben. Stattdessen müsse man mit einer Abmahnung in Höhe von 100 Euro rechnen, falls man ein ungesichertes WLAN betreibt. Der Rechteinhaber habe somit lediglich ein Anspruch auf Unterlassung.

Für eine Urheberrechtsverletzung durch den Betreiber des Drahtlosnetzwerks fehle es laut den Richtern am Vorsatz, da jener nachweislich im Urlaub und somit nicht persönlich für die Vervielfältigung der Titel verantwortlich war.

Welche Voraussetzung ein WLAN erfüllen muss, um als „sicher“ zu gelten, geht aus der Pressemitteilung des BGH nicht detailliert hervor. Vorkonfigurierte Einstellungen des Access Points sollten jedoch durch ein „persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort“ ersetzt werden. Ob die unsichere, aber immer noch in vielen Bereichen eingesetzte WEP-Verschlüsselung dazu ausreicht, darf bezweifelt werden.
 
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sentinel_first schrieb:
Sofern Du noch keine SOFORTIGE Gegendarstellung (Irrtum, Falschbeschuldigung etc.) schriftlich eingereicht hast (E-Mail langt) machst Du Dich natürlich auch verdächtig !

Denn das Gericht würde Dich fragen: "Warum haben Sie nicht sofort reagiert und die Sachlage klargestellt, Gewissensbisse?"

als ob das ein Gericht von einem Laie verlangen kann?
 
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