des1re10
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2005
- Beiträge
- 461
Hallo Leute,
ich habe heute o.g. Abmahnung bezüglich eines am 28.04.2010 heruntergeladenen Liedes von „Bushido“ erhalten. Jetzt soll ich 350€ als Entschädigung zahlen, was ich sehr unangemessen finde. Zumal ich nirgends ein entsprechendes Lied auf meinem Rechner finden kann. Entweder habe ich das Lied nur kurz, bzw. nicht vollständig heruntergeladen oder danach gelöscht. Ich kann mich auch nicht entsinnen entsprechende Lieder überhaupt zu hören bzw. gehört zu haben.
Weiterhin bin ich noch Auszubildender und habe ein entsprechend geringes monatliches Nettoeinkommen von unter 700€. Somit bin ich finanziell überhaupt nicht in der Lage diesen Geldbetrag aufzubringen.
Ich habe mich auch schon bei einer Anwaltskanzlei erkundigt, bei ihr kann ich wohl rund 200€ zahlen und dann wäre die Sache vom Tisch.
Soll ich zahlen oder ist das alles nur allgemeine Abzocke?
Ich danke euch.
MfG
Robert
ich habe heute o.g. Abmahnung bezüglich eines am 28.04.2010 heruntergeladenen Liedes von „Bushido“ erhalten. Jetzt soll ich 350€ als Entschädigung zahlen, was ich sehr unangemessen finde. Zumal ich nirgends ein entsprechendes Lied auf meinem Rechner finden kann. Entweder habe ich das Lied nur kurz, bzw. nicht vollständig heruntergeladen oder danach gelöscht. Ich kann mich auch nicht entsinnen entsprechende Lieder überhaupt zu hören bzw. gehört zu haben.
Weiterhin bin ich noch Auszubildender und habe ein entsprechend geringes monatliches Nettoeinkommen von unter 700€. Somit bin ich finanziell überhaupt nicht in der Lage diesen Geldbetrag aufzubringen.
Ich habe mich auch schon bei einer Anwaltskanzlei erkundigt, bei ihr kann ich wohl rund 200€ zahlen und dann wäre die Sache vom Tisch.
Soll ich zahlen oder ist das alles nur allgemeine Abzocke?
Ich danke euch.
MfG
Robert