Abmahnung - heruntergeladenes Lied Bushido

des1re10

Lt. Junior Grade
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461
Hallo Leute,

ich habe heute o.g. Abmahnung bezüglich eines am 28.04.2010 heruntergeladenen Liedes von „Bushido“ erhalten. Jetzt soll ich 350€ als Entschädigung zahlen, was ich sehr unangemessen finde. Zumal ich nirgends ein entsprechendes Lied auf meinem Rechner finden kann. Entweder habe ich das Lied nur kurz, bzw. nicht vollständig heruntergeladen oder danach gelöscht. Ich kann mich auch nicht entsinnen entsprechende Lieder überhaupt zu hören bzw. gehört zu haben.

Weiterhin bin ich noch Auszubildender und habe ein entsprechend geringes monatliches Nettoeinkommen von unter 700€. Somit bin ich finanziell überhaupt nicht in der Lage diesen Geldbetrag aufzubringen.

Ich habe mich auch schon bei einer Anwaltskanzlei erkundigt, bei ihr kann ich wohl rund 200€ zahlen und dann wäre die Sache vom Tisch.

Soll ich zahlen oder ist das alles nur allgemeine Abzocke?

Ich danke euch.

MfG

Robert
 
Ehm heute ist Sonntag, da bekommt man normalerweise keine Post!
 
Das ist abzocke geh zu einem Anwalt der so dann einen Ordentlichen Text verfassen und gut ist.
 
hatt mal auf hr fernsehen dazu eine sendung gegeben.rechtliche auskunft wirst du leider nicht bekommen.aber eigentlich ist mit so was nicht zu spassen.ebenso ist bushido dafür bekannt,gegen so was vorzugehen.
 
du wirst wohl was von bushido runtergeladen haben

oder jemand war in deinem wlan netzwerk und hat runtergeladen.

Aber Bushido passt immer sehr gut auf, der erwischt auch sehr viele

Ich würde bezahlen, ausser du kansnt nachweisen, dass nicht du sondern nur ein anderer heruntergeladen hat, welcher in deinem wlan netz war.

War es verschlüsselt wirst wahrscheinlich nix bezahlen müssen.

Wars unverschlüsselt dann werdens ca. 100€ sein

PC FREAKY
 
HEUTE Post bekommen? Sonntag?! Und Anwalt HEUTE gefragt? Gut OK wenn man persönlich einen kennt :p Ich würd wirklich ma schauen ob das Schreiben echt ist und ob wirklich Beweise vorliegen.
 
lrobert schrieb:
Zumal ich nirgends ein entsprechendes Lied auf meinem Rechner finden kann. Entweder habe ich das Lied nur kurz, bzw. nicht vollständig heruntergeladen oder danach gelöscht.

Was ändert das am vorhandenen Tatbestand? ;)

Wenn du illegal Musik heruntergeladen hast (was nach obiger Aussage wohl nicht abwegig ist...) wird es wohl kaum "Abzocke" sein. Wie hoch allerdings die dafür vorgesehene Strafe ist dürfte von Fall zu Fall verschieden sein - Ich an deiner Stelle würde mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.




cya
cr@zy
 
Kann sich der Threadersteller mal bitte wieder zu Wort melden und die Sache aufklären? :rolleyes:
 
Hallo,ich hatte das selbe problem damit.hab den film über torrent geloadet und nach paar wochen post bekommen wo drin stand ich soll 700€ zahlen.gebe ja zu das ich den film auch wirklich geladen habe,in dem film kommen lieder drin vor von bushido.also will er für jedes lied geld.ein tip von mir gehe zum anwalt,normal sind deine eltern im rechtschutz,also kannst du dennen ihren anwalt nehmen.beschreibe die situation,dann wird dein anwalt sich mit dem anwalt von bushido in kontakt setzen und ein angebot machen.hat meiner auch gemacht un so muß ich jetzt nur 100€ zahlen.ist zwar auch viel geld,aber besser wie 700€ zahlen.also geh schnell zum anwalt und regel das,sonst wir es richtig teuer.viel glück und wenn du noch fragen hast schreib zurück.Lg Steffen
 
Aber wie ist das denn wenn man einen Dienst in Anspruch nimmt von dem man denkt das er legal sei, dann merkt das er es nicht ist und noch vor dem vollständigen Runterladen abricht ?
.
 
glaube kaum das es abzocke ist gerade weil bushido dafür bekannt ist alles und jeden zu verfolgen der von ihm lieder lädt
 
du hättest dich vorher über den Dienst informieren müssen.

PC FREAKY
 
ja ich habe heute erst den briefkasten geöffnet ;)

und anwälte arbeiten anscheinend auch sonntags, mich hat vorhin einer zurückgerufen

für mich stellt sich eher die frage, ob es wahrscheinlich ist, ob es zu einer gerichtsverhandlung kommt, bzw. ob man bei azubis forderungen im 4stelligen bereich erhebt. ich bin anscheinend auch nicht der einzige dem sowas vorgeworfen wird

im netz gibts dazu auch schon richtige "hilfevorlagen" von anwaltskanzleien, als ob man direkt darauf gewartet hätte, dass sowas passiert, wer weiß, wie tief die alle unter einer decke stecken und wem ich alles trauen kann...;)
 
ist doch ganz einfach ... hast du das Lied geladen JA / NEIN ? bei Ja hast eben Pech gehabt ... bei Nein eindeutig Abzocke... (wobei bei Ja und vollkommen berechtigt ... ist man bei der Höhe die die als wollen sowieso ... abgezocked)

aber aufpassen selbst wenn berechtigt und die das nachweisen können gilt die Deckelung der Abmahnkosten auf 100€ ( § 97a Abs. 2 UrhG )... wohlgemerkt Abmahnkosten ... die zivilrechtlichen Ansprüche können da noch kommen ...

falls berechtigt abgemahnt wird kommst um nen Anwalt eh ned rum ...
 
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