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- Okt. 2009
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Ich bin mir bewusst, dass es hier garantiert der 1000. Thread zu solch einem Thema ist, dennoch wollte ich nicht einfach in einen alten mein Problem posten.
Heute war in der Post eine Abmahnung der Kanzlei Schröder aus Kiel, die einen gewissen Herren Raymond Gallery vertreten.
Gegenstand ist das angebliche Anbieten des Erotikfilms "Extreme Experimantal Porn #1" in einem Bittorrent Netzwerk am 06.05.2011 um 09:34 Uhr. Nun soll ich eine Unterlassungserklärung einsenden sowie 1379,80€ Anwaltskosten sowie weitere Kosten (Ermittlungskosten, vorgeschaltetes Gerichtsverfahren, Provider Datensicherung) zahlen, um das ganze außergerichtlich zu regeln, wobei der Mandant noch Schadenersatz verlangen kann. Der Mandant würde aber sämtliche Zahlungsansprüche auf 750€ reduzieren, wenn das Geld bis Ende der Eingangsfrist der Unterlassungserklärung (11. Juli) auf das Konto der Kanzlei eingeht.
Der Knackpunkt ist, dass ich keinerlei Pornografisches Material über irgendwelche Torrents oder andere Peer-to-Peer Netzwerke bezogen habe (und "experimental" schon gar nicht). Dummerweise war am genannten Datum einer meiner Urlaubstage, und mein Rechner lief um diese Zeit, wie ich anhand anderer Aktivitäten (Foren, Facebook) nachvollziehen konnte - ergo kann ich nicht beweisen, dass um diese Zeit niemand im Haushalt die Rechner benutzt hat. Das WLAN ist WPA/WPA2 verschlüsselt.
Eine kurze Internetrecherche hat ergeben, dass die Kanzlei des netten Herren Lutz Schröder für solche Abmahnspielchen bekannt ist, für diverse dubiose Mandanten hat er schon identische/sehr ähnliche Abmahnungen rausgeschickt.
Was wäre jetzt der beste Weg? Anwalt aufsuchen und modifizierte Unterlassungserklärung rausschicken?
Heute war in der Post eine Abmahnung der Kanzlei Schröder aus Kiel, die einen gewissen Herren Raymond Gallery vertreten.
Gegenstand ist das angebliche Anbieten des Erotikfilms "Extreme Experimantal Porn #1" in einem Bittorrent Netzwerk am 06.05.2011 um 09:34 Uhr. Nun soll ich eine Unterlassungserklärung einsenden sowie 1379,80€ Anwaltskosten sowie weitere Kosten (Ermittlungskosten, vorgeschaltetes Gerichtsverfahren, Provider Datensicherung) zahlen, um das ganze außergerichtlich zu regeln, wobei der Mandant noch Schadenersatz verlangen kann. Der Mandant würde aber sämtliche Zahlungsansprüche auf 750€ reduzieren, wenn das Geld bis Ende der Eingangsfrist der Unterlassungserklärung (11. Juli) auf das Konto der Kanzlei eingeht.
Der Knackpunkt ist, dass ich keinerlei Pornografisches Material über irgendwelche Torrents oder andere Peer-to-Peer Netzwerke bezogen habe (und "experimental" schon gar nicht). Dummerweise war am genannten Datum einer meiner Urlaubstage, und mein Rechner lief um diese Zeit, wie ich anhand anderer Aktivitäten (Foren, Facebook) nachvollziehen konnte - ergo kann ich nicht beweisen, dass um diese Zeit niemand im Haushalt die Rechner benutzt hat. Das WLAN ist WPA/WPA2 verschlüsselt.
Eine kurze Internetrecherche hat ergeben, dass die Kanzlei des netten Herren Lutz Schröder für solche Abmahnspielchen bekannt ist, für diverse dubiose Mandanten hat er schon identische/sehr ähnliche Abmahnungen rausgeschickt.
Was wäre jetzt der beste Weg? Anwalt aufsuchen und modifizierte Unterlassungserklärung rausschicken?