Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Abmahnung wegwerfen. Erfahrungen?
- Ersteller jan4321
- Erstellt am
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Dafür hast du bestimmt eine rechtlich haltbare Begründung...
Google weiß die Antwort -> http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/informationen/faq/index.html unter Punkt 15 ...
Ich würde es mir gut überlegen einfach eine Unterlassungserklärung aufzusetzen und zu unterschreiben. Ohne die Beratung durch einen Anwalt würde ich dies ganz sicher nicht tun, da ich die folgen gar nicht abschätzen kann. Was passiert wenn doch noch einmal die Rechte verletzt werden? Stell dir mal vor, die Firma hat auch Rechte an Bildern, die z.B. vom Set eines Filmes stammen. Du stellst die bei Facebook rein, weil es die ja eh überall im Internet gibt, du hast dazu nur leider nicht das Recht, da dir nicht die Rechte an dem Bild gehören. Die Frima bekommt das mit, sieht das sie sogar eine Unterlassungserklärung von dir hat und was passiert jetzt? Ich vermute es könnte ziemlich teuer werden.
Des Weitern Zweifel ich die Richtigkeit der Aussagen auf der verlinkten Seite von _killy_ an.
Erstens wird unter Frage drei bereits gesagt, dass es keine verbindlichen Antworten sind und sie auch keine RA sind.
Zweitens ist mir Frage fünf aufgefallen:
Sollte die Antwort auf Frage fünf nicht mehr richtig sein, dann stellt sich die Frage inwieweit sind dann die anderen Antworten richtig.
Des Weitern Zweifel ich die Richtigkeit der Aussagen auf der verlinkten Seite von _killy_ an.
Erstens wird unter Frage drei bereits gesagt, dass es keine verbindlichen Antworten sind und sie auch keine RA sind.
Zweitens ist mir Frage fünf aufgefallen:
Ist diese Antwort nicht veraltet? Ist es nicht mittlerweile so, dass der Rechteinhaber sich direkt ohne Hilfe der Staatsanwaltschaft an den Provider wenden darf und dieser verpflichtet ist die Daten hinter der IP rauszugeben? Ich bin mir hierbei nicht sicher, aber ich glaube es wurde eingeführt um die Staatsanwaltschaft zu entlasten. Vielleicht kann sich noch einmal jemand dazu äußern.5. Wie kommen die an meine Daten?
- Daten (IP, Datum, Urzeit, File, Hash oder GUID) werden geloggt.
- E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden,
- Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft,
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG),
- Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht,
- Ermittlungen werden meistens eingestellt,
- Serienbrief und fertig ist das Angebot
Sollte die Antwort auf Frage fünf nicht mehr richtig sein, dann stellt sich die Frage inwieweit sind dann die anderen Antworten richtig.
Ahja bitte verschont mich mit "Geh zu einem Anwalt" Postings, die gibts schon zuhauf^^
Der TE möchte keinen Anwalt aufsuchen sondern sucht die Hilfe hier im Forum von Laien ...
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 509
Ignorieren ist in den meisten Fällen die schlechteste Option. Als Laie auf dem Gebiet würde ich jetzt einfach mal davon ausgehen, dass die Forderungen der Kanzlei berechtigt sind und sie diese bei so einem klaren Fall auch auf jeden Fall durchsetzen/vollstrecken. In dem Fall wünsche ich deinem Kumpel viel Spaß mit den Inkassounternehmen.
Mein Rat: Anwalt konsultieren oder dem Rechteinhaber Honig ums Maul schmieren, von wegen "ich bin ja soooo ein armer Azubi und kann mir das gar nicht leisten buhuhu das war so falsch von mir und ich werde das nie mehr tun, ehrlich!" - vielleicht sehen sie dann ja von einem Teil ihrer Forderungen ab und geben sich auch mit 1.000,- € oder so zufrieden.
Abschließend noch eine persönliche Frage: Warum lädt man Filme etc. hoch? "Fame"? Werbeeinnahmen? Ich werde es nie verstehen ...
Mein Rat: Anwalt konsultieren oder dem Rechteinhaber Honig ums Maul schmieren, von wegen "ich bin ja soooo ein armer Azubi und kann mir das gar nicht leisten buhuhu das war so falsch von mir und ich werde das nie mehr tun, ehrlich!" - vielleicht sehen sie dann ja von einem Teil ihrer Forderungen ab und geben sich auch mit 1.000,- € oder so zufrieden.
Abschließend noch eine persönliche Frage: Warum lädt man Filme etc. hoch? "Fame"? Werbeeinnahmen? Ich werde es nie verstehen ...
D
DonPapa
Gast
Also ich kann nur immer wieder sagen, schmeißt das Ding nicht einfach weg.
I.d.R. liegt dem Schreiben eine Unterlassungserklärung bei, diese muss innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden, bzw. beantwortet werden, da sonst, bei Nichtbeantwortung, ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden kann, was widerrum zur Kontopfändung führt.
An deiner Stelle bzw. der Stelle deines Kumpels würde ich zum Anwalt gehen, die Vorwürfe kommen ja nicht von ungefähr, welcher mit Dir/Ihm eine ABGEÄNDERTE Unterlassungserklärung verfassen wird und diese dem "feindlichen" Anwalt zusenden wird. Es ist WICHTIG, dass ihr eine abgeänderte Unterlassungserklärung verfasst, mit der mitgesandten erklärt man sich i.d.R. schuldig, wodurch noch weitere Kosten auf einen zukommen.
Ich hoffe ich konnte ein bischen weiterhelfen.
lg
I.d.R. liegt dem Schreiben eine Unterlassungserklärung bei, diese muss innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden, bzw. beantwortet werden, da sonst, bei Nichtbeantwortung, ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden kann, was widerrum zur Kontopfändung führt.
An deiner Stelle bzw. der Stelle deines Kumpels würde ich zum Anwalt gehen, die Vorwürfe kommen ja nicht von ungefähr, welcher mit Dir/Ihm eine ABGEÄNDERTE Unterlassungserklärung verfassen wird und diese dem "feindlichen" Anwalt zusenden wird. Es ist WICHTIG, dass ihr eine abgeänderte Unterlassungserklärung verfasst, mit der mitgesandten erklärt man sich i.d.R. schuldig, wodurch noch weitere Kosten auf einen zukommen.
Ich hoffe ich konnte ein bischen weiterhelfen.
lg
B
B0xR
Gast
Zunächst kann man diese ominöse Kanzlei auch dazu auffordern, ihre Anspruchsgrundlagen offen zu legen.
Konkret bedeutet das, dass die Kanzlei erklären muss, wie sie an die IP-Adresse des betroffenen Anschlussinhabers gelangt ist und ob es dazu eine rechtlich einwandfreie Grundlage gab. Bei einer korrekten Vorgehensweise liegt dem Kläger ein richterlicher Beschluss vor, der dem Beklagten in Kopie vorgelegt wird.
In diesem Fal dürfte das allerdings bezweifelt werden, da Rapidshare mit Sitz in der Schweiz außerhalb der deutschen und europäischen Gerichtsbarkeit liegt und selbst ein deutscher Gerichtsbeschluss zur Herausgabe einer IP-Adresse in der Schweiz nicht durchsetztbar wäre. Rapidshare ignoriert solche Anfragen regelmäßig.
Damit wäre das Beweismaterial mit hoher Wahrscheinlichkeit auf nicht legalem Weg in die Hände des Klägers gelangt und rechtlich nicht verwertbar. Eventuell bewegen sich sogar Kläger und/oder Provider im strafbaren Bereich, wenn kein richterlicher Beschluss vorlag.
Konkret bedeutet das, dass die Kanzlei erklären muss, wie sie an die IP-Adresse des betroffenen Anschlussinhabers gelangt ist und ob es dazu eine rechtlich einwandfreie Grundlage gab. Bei einer korrekten Vorgehensweise liegt dem Kläger ein richterlicher Beschluss vor, der dem Beklagten in Kopie vorgelegt wird.
In diesem Fal dürfte das allerdings bezweifelt werden, da Rapidshare mit Sitz in der Schweiz außerhalb der deutschen und europäischen Gerichtsbarkeit liegt und selbst ein deutscher Gerichtsbeschluss zur Herausgabe einer IP-Adresse in der Schweiz nicht durchsetztbar wäre. Rapidshare ignoriert solche Anfragen regelmäßig.
Damit wäre das Beweismaterial mit hoher Wahrscheinlichkeit auf nicht legalem Weg in die Hände des Klägers gelangt und rechtlich nicht verwertbar. Eventuell bewegen sich sogar Kläger und/oder Provider im strafbaren Bereich, wenn kein richterlicher Beschluss vorlag.
Zuletzt bearbeitet:
- Registriert
- Sep. 2002
- Beiträge
- 1.985
Gib eine modifizierte Unterlassungserklärung ab (einfach mal danach googeln – es gibt da genug Foren zu dem Thema). Alle folgenden Schreiben kannst du dann ignorieren. Irgendwann verjährt es dann (wann genau hängt vor deren letzten Schreiben ab). Nach Verjährung kann der ganze Kram in die Mülltonne.
nach der Unterlassungserklärung soll dein Kumpel diesen Film bitte nie wieder irgendwo hochladen. Dann sollte er sich gedankenamchen wie die ihm auf die Schliche gekommen sind. Das die einem beim upload auf RS abmahnen ist alarmierend. Definitiv wechseln... gibt ja genug andere.
nach der Unterlassungserklärung soll dein Kumpel diesen Film bitte nie wieder irgendwo hochladen. Dann sollte er sich gedankenamchen wie die ihm auf die Schliche gekommen sind. Das die einem beim upload auf RS abmahnen ist alarmierend. Definitiv wechseln... gibt ja genug andere.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Wer sich auf die Aussagen in diesem Thread verlässt, ist verlassen.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 64
- Aufrufe
- 18.093
- Antworten
- 73
- Aufrufe
- 14.554