Abmahnung wegwerfen. Erfahrungen?

Zumindest die modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dann kann die Anwaltskanzlei nur noch die Anwaltskosten für das Aufsetzen des Schreibens einfordern und dass machen die seltens ...
 
Ich würde es mir gut überlegen einfach eine Unterlassungserklärung aufzusetzen und zu unterschreiben. Ohne die Beratung durch einen Anwalt würde ich dies ganz sicher nicht tun, da ich die folgen gar nicht abschätzen kann. Was passiert wenn doch noch einmal die Rechte verletzt werden? Stell dir mal vor, die Firma hat auch Rechte an Bildern, die z.B. vom Set eines Filmes stammen. Du stellst die bei Facebook rein, weil es die ja eh überall im Internet gibt, du hast dazu nur leider nicht das Recht, da dir nicht die Rechte an dem Bild gehören. Die Frima bekommt das mit, sieht das sie sogar eine Unterlassungserklärung von dir hat und was passiert jetzt? Ich vermute es könnte ziemlich teuer werden.

Des Weitern Zweifel ich die Richtigkeit der Aussagen auf der verlinkten Seite von _killy_ an.
Erstens wird unter Frage drei bereits gesagt, dass es keine verbindlichen Antworten sind und sie auch keine RA sind.
Zweitens ist mir Frage fünf aufgefallen:
5. Wie kommen die an meine Daten?

- Daten (IP, Datum, Urzeit, File, Hash oder GUID) werden geloggt.
- E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden,
- Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft,
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG),
- Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht,
- Ermittlungen werden meistens eingestellt,
- Serienbrief und fertig ist das Angebot
Ist diese Antwort nicht veraltet? Ist es nicht mittlerweile so, dass der Rechteinhaber sich direkt ohne Hilfe der Staatsanwaltschaft an den Provider wenden darf und dieser verpflichtet ist die Daten hinter der IP rauszugeben? Ich bin mir hierbei nicht sicher, aber ich glaube es wurde eingeführt um die Staatsanwaltschaft zu entlasten. Vielleicht kann sich noch einmal jemand dazu äußern.
Sollte die Antwort auf Frage fünf nicht mehr richtig sein, dann stellt sich die Frage inwieweit sind dann die anderen Antworten richtig.
 
Ignorieren ist in den meisten Fällen die schlechteste Option. Als Laie auf dem Gebiet würde ich jetzt einfach mal davon ausgehen, dass die Forderungen der Kanzlei berechtigt sind und sie diese bei so einem klaren Fall auch auf jeden Fall durchsetzen/vollstrecken. In dem Fall wünsche ich deinem Kumpel viel Spaß mit den Inkassounternehmen.

Mein Rat: Anwalt konsultieren oder dem Rechteinhaber Honig ums Maul schmieren, von wegen "ich bin ja soooo ein armer Azubi und kann mir das gar nicht leisten buhuhu das war so falsch von mir und ich werde das nie mehr tun, ehrlich!" - vielleicht sehen sie dann ja von einem Teil ihrer Forderungen ab und geben sich auch mit 1.000,- € oder so zufrieden.

Abschließend noch eine persönliche Frage: Warum lädt man Filme etc. hoch? "Fame"? Werbeeinnahmen? Ich werde es nie verstehen ...
 
Also ich kann nur immer wieder sagen, schmeißt das Ding nicht einfach weg.

I.d.R. liegt dem Schreiben eine Unterlassungserklärung bei, diese muss innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden, bzw. beantwortet werden, da sonst, bei Nichtbeantwortung, ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden kann, was widerrum zur Kontopfändung führt.

An deiner Stelle bzw. der Stelle deines Kumpels würde ich zum Anwalt gehen, die Vorwürfe kommen ja nicht von ungefähr, welcher mit Dir/Ihm eine ABGEÄNDERTE Unterlassungserklärung verfassen wird und diese dem "feindlichen" Anwalt zusenden wird. Es ist WICHTIG, dass ihr eine abgeänderte Unterlassungserklärung verfasst, mit der mitgesandten erklärt man sich i.d.R. schuldig, wodurch noch weitere Kosten auf einen zukommen.

Ich hoffe ich konnte ein bischen weiterhelfen.

lg
 
Zunächst kann man diese ominöse Kanzlei auch dazu auffordern, ihre Anspruchsgrundlagen offen zu legen.

Konkret bedeutet das, dass die Kanzlei erklären muss, wie sie an die IP-Adresse des betroffenen Anschlussinhabers gelangt ist und ob es dazu eine rechtlich einwandfreie Grundlage gab. Bei einer korrekten Vorgehensweise liegt dem Kläger ein richterlicher Beschluss vor, der dem Beklagten in Kopie vorgelegt wird.

In diesem Fal dürfte das allerdings bezweifelt werden, da Rapidshare mit Sitz in der Schweiz außerhalb der deutschen und europäischen Gerichtsbarkeit liegt und selbst ein deutscher Gerichtsbeschluss zur Herausgabe einer IP-Adresse in der Schweiz nicht durchsetztbar wäre. Rapidshare ignoriert solche Anfragen regelmäßig.

Damit wäre das Beweismaterial mit hoher Wahrscheinlichkeit auf nicht legalem Weg in die Hände des Klägers gelangt und rechtlich nicht verwertbar. Eventuell bewegen sich sogar Kläger und/oder Provider im strafbaren Bereich, wenn kein richterlicher Beschluss vorlag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gib eine modifizierte Unterlassungserklärung ab (einfach mal danach googeln – es gibt da genug Foren zu dem Thema). Alle folgenden Schreiben kannst du dann ignorieren. Irgendwann verjährt es dann (wann genau hängt vor deren letzten Schreiben ab). Nach Verjährung kann der ganze Kram in die Mülltonne.

nach der Unterlassungserklärung soll dein Kumpel diesen Film bitte nie wieder irgendwo hochladen. Dann sollte er sich gedankenamchen wie die ihm auf die Schliche gekommen sind. Das die einem beim upload auf RS abmahnen ist alarmierend. Definitiv wechseln... gibt ja genug andere.
 
Weil du das so sagst?! Na dann ist ja alles klar und dem TE bleiben keine Fragen mehr offen da du durch deine unendliche Weisheit alles aufgeklärt hast. Danke.
 
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