Abmahnung wegen Filesharings?

Woogie schrieb:
...
Fakt ist aber,dieser Brief ist nicht per Einschreiben gekommen.Niemand kann nachvollziehen,dass er überhaupt zugestellt wurde....
Woogie schrieb:
....
Ohne Beweis der Zustellung nicht verwertbar.
....

Das ist falsch. Der Brief muss nicht per Einschreiben kommen, kann als normaler Brief versendet werden und es reicht schon aus wenn die Abmahnanwälte ein Liste des aus- und eingehenden Briefverkehrs führen. Und das tun diese auch - zur Beweisführung.
Ebenso führen die Anwälte Kopien mit Postausgangstempel. Diese Beweise sind deutlich schwerer als eine mündliche Aussage ala "Hab die Post nicht bekommen"

Die Gerichte sehen es ebenso genauso das die Post so zuverlässig arbeitet das es eher unwahrscheinlich ist das Post verschwindet - und gerade die Schreiben von Rechtsanwälten die dann plötzlich tonnenweise verschwinden, gell? Gerichte sind auch nicht blöd.

Wenn etwas offizielles vom Gericht kommt,dann muss man reagieren,da ansonsten ein Versäumnisurteil ergehen kann. (Einstweilige Verfügung zB.)

Wenn eine Einstweilige Verfügung vor Gericht durch ist, dann ist es schon lange zu spät und genau das passiert wenn man diese Schreiben ignoriert. Dann haben die Rechtsanwälte freie Bahn, du reagierst nicht, die Anwälte gehen zum Gericht, holen sich eine EV und du bist am Arsch und darfst zahlen!

Wenn der TE die mod. Unterlassungserklärung per Einschreiben abschickt ist dieser erstmal vor einer EV geschützt!
 
Endlich mal jemand, der auch ein wenig Ahnung hat :)

Man sollte so Leuten wie Woogie die Möglichkeit nehmen den Leuten hier "zu helfen".
 
Fakt ist aber,dieser Brief ist nicht per Einschreiben gekommen.Niemand kann nachvollziehen,dass er überhaupt
das ist absolut irrelevant......

Aber durch zwei Kollegen von mir weiss ich,dass dort nichts nachkommt.

über weitere Schritte entscheidet der Mahner, nicht deine Kumpels. Da so was auch nicht so schnell verjährt kann das mitunter 1-2 Jahre dauern bis du wieder was von denen hörst.

Der Anwalt wird dich nur Geld kosten und wahrscheinlich falsch beraten.

der einzige der hier falsch berät bist du.


Turbostaat hat Recht! Habe mich auch vor einiger Zeit an die Hinweise von abmahndreipage gehalten und bin mit nem blauen Auge nach nem außergerichtlichem Vergleich davongekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@diode
Reiche schriftlich! einen Wiederspruch ein (innerhalb der Frist) und schreibe dazu das du dir keine Schuld bewusst bist...

Schreib ruhig noch einen nebensatz wie: Bei weiteren Forderungen / Belästigungen behalte ich mir weitere Rechtsschritte gegen Sie vor.

Dann gibt es genau 2 Varianten:
1. Die Geschichte ist "Seriös" und und es wird gerichtlich geltend gemacht (wobei der Streitwert dazu eigentlich zu gering ist) -> Dann bekommst du allerdings Post direkt vom Gericht und nciht von irgend einer Hinz&Kunz Kanzlei.

2. Du hörst nie wieder was.


Allein wenn sie es gerichtlich geltend machen "wollen" müssen sie erstmal diverse Unkosten vorlegen - was sich bei 480€ nicht wirklich lohnt.

Also:
- Wiederspruch einreichen
- Falls dann nochw as kommen "sollte" -> Anwalt deinerseits (Mütterlicherseits) einschalten.

Dann haben die Rechtsanwälte freie Bahn, du reagierst nicht, die Anwälte gehen zum Gericht, holen sich eine EV und du bist am Arsch und darfst zahlen!

Korrekt -> Ignorieren sollte man das nicht -> Genau das ist die Grauzone wo sich solche Schwachmaten bewegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bloß nicht ignorieren, dann wirds richtig schön teuer.
Ihr seid aber auch echt selber Schuld, es ist jedem bewusst, dass der Download und Upload über Tauschbörsen illegal ist und mit leichtesten Boardmitteln von Windows die IP-Adresse ermittelt werden kann. Ihr habt illegal Software heruntergeladen und müsst nun dafür bezahlen, wo ist das Problem? 480€ ist doch nicht die Welt, wie viel habt ihr euch dafür runtergeladen? 30 Alben? Top100 der Charts? 25 Spiele? Eine DVD-Sammlung? Aber ich weiß schon was jetzt als Antwort kommt:
"Ich hab doch lediglich eine einzige MP3-Datei heruntergeladen" :freak:

Wenn ich in nen Laden geh und Spiele mitgehen lasse, darf ich mich auch nicht beschweren, wenn ich beim dritten mal beim Ladendiebstahl erwischt werde und angezeigt werde :o
 
Toller Bump....

Btw: Ich habe es mehrmals ignoriert und nichts ist :)
Abmahnanwälte können mir nichts anhaben.
 
gibt es eigentlich irgendwo Informationen darüber, welche Inhalte mit einer höheren Wahrscheinlichkeit, über welche Plattform (torrent, rapidshare, megaupload, edonkey, soulseek, usw.) auch immer, abgemahnt werden und was irgendwie ignoriert zu werden scheint?

Soweit ich das verfolgt habe, hauptsächlich deutsche Inhalte, Charts, Bekannte "Künstler" oder Musiker, die sich für solche handlen, um ihre schlechten Verkaufszahlen und geringen Erlösen zu kompensieren. Auf der anderen Seite neue Kinofilme und die dt. Pornoindustrie? Hier setzt man wohl auf den Scharmfaktor, wenn Minderjährige, sich solche Sachen herunterladen. ;-)
 
@CoolHandLuke
Es werden grundsächlich nur "Uploader" abgemahnt (in welcher Form auch immer). Denn sobald die Anwälte den Content downloaden und selber bereitstellen, machen sie sich ja auch Strafbar.
Es gab im Fernsehen mal nen Beitrag dazu, die wurschteln hauptsächlich in Tauschbörsen rum und suchen Lieder, dann schauen sie wie viel du noch im "Share" Ordner drinnen hast und für ihre Clienten (z.B. Abobe, Tokio Hotel was weiß ich) schreiben sie dann dir Abmahnungen, aber auch nur die Clienten von denen sie Geld bekommen.

Rapid löscht soweit ich weiß nur den Content, denn sie bieten Datein von dritten an, die somit nicht kontrollierbar sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

wir sind denn Eure Fälle ausgegangen? Wir suchen nämlich gerade für einen Beitrag (Fernsehen) interessante Fälle!!!

Gruß
 
Derzeit findet ja ein Wandel in dieser Geschichte statt, da vermehrt Abmahn-Anwälte überprüft werden, ob ihr handeln rechtens ist. Mitlerweile gibt es schon Fälle in denen Anwälte ihre Lizenz dafür verloren haben.

Mahnung gehabt, ignoriert, nie wieder was gekommen.
 
also modifizierte unterlassungserklärung abgegeben, seitdem nix mehr von der kanzlei gehört........
nichts gezahlt noch irgendwas anderes preisgegeben.....
 
So Leute heute hats mich auch erwischt...

hab bei nem Kumpel gepennt, komm mit Mums auto (etwas zu spät:D) zurück und die meint nur:

Sagt dir "Batman Arkham Asylum" irgendwas?
Ich erstmal, ja wieso?
Sie total hysterisch geworden und gemeint"Toll wir haben ne Klage am Hals".

In dem Moment war ich froh dass ich erst vor ein paar Tagen das hier gelesen hab.

Standardvorwürfe im Brief gewesen, Kanzlei RKA, blubb.

Fakt jedoch ist:
-ich benutze NIEMALS P2P Tauschbörsen (seit 5 Jahren schon nicht mehr), weil schlichtweg zu unsicher
-ich habe Batman: AA niemals runtergeladen

Allerdings:
Ist diese Datei auf meinem Rechner, kam aber während einer LAN dort drauf

Ich hab mich durch die Seiten die hier verlinkt wurden gelesen, bzgl. Abmanwahn.

Jetzt hab ich aber immernoch ein paar Fragen, die mir weder die Sufu noch schnelles Lesen auf diesen Seiten beantwortet haben:

Meine Mum überlegt die Polizei einzuschalten(ham bekannte da). Inwieweit würde das was bringen? Ich glaube eher weniger oder?

Kann ich den Ursprung einer Datei irgendwie rausfinden, d.h. welchen Weg sie bis zum aktuellen Ort zurückgelegt hat? Damit könnte ich ja zumindest nachweisen dass diese Datei NICHT über P2P zu mir kam.

Hoffe mir kann da jmd. Antworten drauf geben.

Zensai
 
Also wenn dir diese lustige Kanzlei vorwirft, dass du Batman AA aufm Rechner hast und dem auch so ist, glaube ich deiner Darstellung was die P2P Börsen betrifft nicht ganz. Die schreiben ja nicht einfach wahllos Leute an und hoffen, dass die zufällig die vorgeworfenen Dateien aufm Rechner haben. Das wäre schon ein großer Zufall.

Wo die Datei hergekommen ist, dürfte auch egal sein, da ich davon ausgehe, dass die dir vorwerfen, die Datei für andere Nutzer bereitgestellt zu haben.

Also vielleicht nochmal genau drüber nachdenken, ob du nicht eventuell doch mal in letzter Zeit ein P2P-Programm laufen hattest und ob der Ordner mit BAA freigegeben war.

Uns brauchst du ja keinen vom Pferd erzählen.
 
Es ist ohnehin egal. Irgendwas wird über euren Anschluss gelaufen sein und dafür müsst ihr euch theoretisch Verantworten. Da der Laden schon recht bekannt ist würd ich mir eher keine Sorgen machen.

Was ist denn Gegenstand der Schrift? Zahlungsforderung und Unterlassungserklärung?

Auf gar keinen Fall vorschnell und panisch reagieren, damit bringt ihr euch in eine eher schlimmere Lage.
 

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