Abmahnung wegen Filesharings?

ja ich weiß:D bin auch die ganze zeit schon am lesen und bin bei mittlerweile 40 forenseiten und infoseiten und was weiß ich. Klar zahlungsforderung und unterlassungserklärung.

@Hansdampf: Ich kann deinen Unmut bzgl. Aussagen wie meiner Bzgl P2P Börsen durchaus verstehen, ich würde dort genauso denken.
Faktisch ist es jedoch so, dass ich die Börsen/Software wie uTorrent, Limewire was weiß ich noch aus Prinzip schon nicht nutze, aus gründen der Unsicherheit weil hier im Umkreis auch vor Jahren schon gecasht wurde. Dort gab es weitaus sicherere Alternativen (Newsclients, Youtube Converter,RS und so weiter)

Auf dieser Grundlage bitte ich weiter zu diskutieren.

Die Tipps, die ich bis jetzt gelesen habe, helfen mir durchaus weiter, beantworten allerdings meine Fragen nicht.

Weiterer Schritt wäre jetzt ja die mod UE, wobei meine Mum hier nicht einsieht, eine UE zu unterzeichnen, da wir uns keiner Schuld bewusst sind und wir mit der UE ja die Schuld anerkennen.
Oder hab ich das jetzt Falsch verstanden?

Was mir in der Abmahnschrift jedoch auffällt:

RKA lassen die Nutzeradresse eigtl. über den Staatsanwalt herausfinden
-Bei mir gings über Gerichtsbeschluss, wenn ich das richtig verstehe:
Unsere Mandantin hat sich deswegen veranlasst gesehen, beim Landgericht Köln ein Auskunftsverfahren gem. §101 Abs. 9 UrhG einzuleiten, um weitergehende zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen zu können.

Im Abmahnschreiben ist nur meine anscheinende damalige IP aufgeführt. Zu finden ist sind nicht:
-Tatzeitpunkt
-Dateiinfos (Hash, Name, whatever)
-Das P2P Netzwerk, welches benutzt worden sein soll

Wenns der AUfklärung/Info dient, kann ich das Teil gerne abtippen und anonymisieren.

MfG,
Zensai
 
Wenn du wirklich keine P2P-Tauschprogramme nutzt, würde ich mir mal für die Zukunft Gedanken machen, wie die an die Infos über deinen Festplatteninhalt kommen.

Das würde dann eventuell auch das Problem lösen, dass ihr euch derzeit noch keiner Schuld bewusst seid.

Wie siehts denn bei euch mit nem Rechtsschutz aus? Ein Anwalt kann euch da sicherlich kompetenter Hilfe leisten, als wir.
 
Also m.E. wäre es am sinnvollsten, dass deine Eltern die Kanzlei erstmal persönlich (ohne irgendwelche Geständnisse, UE's etc.) anschreiben und dabei ausdrücken, dass:
- sie sich keiner Schuld bewusst sind
- beide Erwachsen sind und mit solchen Spielen nix anfangen können
- im beschriebenen Zeitraum im Urlaub waren also nicht wussten ob dort irgendwas Verdächtiges (Wardriving etc.) abläuft
- NIX von dir oder anderen Kindern im Haushalt schreiben
- ihr ein zwar gesichertes W-Lan, aber sie sich offensichtlich die Verantwortung für alles haben was dadrüber läuft
- und bitten die geforderte Geldsumme zu verringern

dadurch wird umgangen, dass die Kanzlei einen wegen nicht reagierens erneut mahnen kann, und man gibt nix zu. Dabei ist ganz klar auf die formulierung zu achten, da schon kleinste Fehler von den Rechtsverdrehern gedeutet werden können.
Im Normalfall sollte dort keine Antwort mehr kommen und ihr seid aus der Sache raus.

Aber kopier mal am besten die wichtigsten Seiten, es reicht euren namen/ip rauszustreichen.

@hansdampf12345: Solang es sich nicht um ein sehr ernstes Verfahren (was für mich aufgrund der dürftigen Infos nicht bewertbar ist) lohnt es sich nicht Rechtsschutz und Anwalt einzuschalten, da es sich ja nur um Beträge von ein paar hundert Euro handelt, und schon ein Beratungsgespräch beim nötigen Fachanwalt gute 200€ kostet. Wenn man den Fall dann verliert wirds ganz teuer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtsschutz ham wir nicht, abgesehen davon greift Rechtsschutz in Urhheberrechtsfällen meist nicht.

Außerdem wurde auch unter anderem hier gesagt, dass es eher nicht gut ist, die Kanzlei zu kontaktieren.

Abmahnungsdatum ist heute? Wie soll denn innerhalb von 2 Stunden ein Brief von Hamburg ins Rhein Mian Gebiet gekommen sein Oo

Ich tipp es grad ab und editiers dann hier rein. Hab eh Zeit Oo

€dith:

Ah eine Seite hat mir meine Mum nachgefaxt... Tatzeit CLient Hash und Name sind also da

Koch Media GmbH./. Mein Name (Meine IP)
"Batman Arkham Asylum"

Sehr geehrter Herr XX,
wir vertreten die Koch Media GmbH, Planegg/München.

Unsere Mandantin stellt her und vertreibt Computersoftware, namentlich im Bereich der Spielesoftware. Seit September 2009ist das Computerspiel "Batman: Akrham Asylum" auf dem Markt. Unsere Mandantin hat die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Spiel von der Fa. Eidos Interactive erworben. Hierzu gehört auch das Recht, das Spiel der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Leider hat unsere Mandantin feststellen müssen, dass dieses Produkt auf Tauschbörsen im Internet zum Download bereit gehalten und illegal heruntergeladen wird. Auch über die ihnen zum Tatzeitpunkt zugeordnete IP-Adresse ist ein Peer-to-Peer-Netzwerk genutzt und das urheberrechtlich geschützte Werk "Batman: Arkham Asylum" unserer Mandantin heruntergeladen und zum Download für Dritte bereitgehalten worden.

Unsere Mandantin hat sich deswegen veranlasst gesehen, beim Landgericht Köln ein Auskunftsverfahren gem. §101 Abs. 9 UrhG einzuleiten, um weitergehende zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen zu können.Das Landgericht Köln hat in diesem verfahren zugleich die Rechtinhaberschaft unserer Mandantin und die ordnungsmäßigkeit der Datenermittlung nachvollzogen.

In diesem Verfahren wurde der Deutschen Telekom zunächst aufgegeben, die Daten zu sichern und sodann ist eine Gestattung ausgesprochen worden, die Identität der Nutzer der fraglichen IP Adressen zum Tatzeitpunkt zu benennen. Sie wurden zum Tatzeitpunkt als Inhaber der dyn. IP-Adresse(n) und zivilrechtlich Haftender festgestellt und identifiziert. Unter Anderem sind (fol-?)gende Daten beweissicher dokumentiert.

Datei: Batman.Arkham.Asylum-RELOADED
Hashwert: blablub
P2P Client: Azureus 4.2.0.4
IP-Adresse: xx.xxx.xxx.x
Tatzeit: 02.10.09. [ziemlich genau um Mittag] MESZ
Gestattungsverfahren: LG Köln 13OH 149/09

Mit dem illegalen Bereithalten zum Download greifen sie massiv in geschützte Rechtspositionen unserer Mandantin ein . Sie sind aufgrund dieser illegalen Handlungen zu Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft sowie zur Löschung der fraglichen Datei verpflichtet, sogar die Herausgabe und Vernichtung ihrers Rechners oder ihrer Festplatte kann als Anspruch in Betracht kommen.

[Ab hier kommt dann Fristsetzung zum 27.1.2010 und die Unterlassungserklärung]
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar man sollte beim Kontaktieren sehr gut aufpassen was man schreibt, aber es ist besser sowas zu schreiben, als gar nicht zu reagieren, weil dann können sie dir nach Ablauf der Frist (eventuell) richtig eins reinwürgen. Meistens wird es aber dabei belassen, da es genug Idioten gibt, die da panisch zahlen.

Denen geht es ja eigentlich nur ums schnelle Geld, nix anderes. Meist schrecken sie auch davor zurück rechtliche Schritte einzuleiten, weil ihr eigenes Handeln auch nicht ganz rechtens ist.

Wie ich schon vor ein paar Tagen geschrieben hat geht man mitlerweile gegen solche Kanzleien vor und entzieht sogar Anwaltlizenzen.
 
So Brief ist oben drin.

Ja das hat mir auch ein bekannter bestätigt. Man müsste jetzt nur wissen ob gegen diese Kanzlei auch ermittelt wird.

Wie gesagt, P2P benutze ich nicht und ich hab auch Batman sicher nicht runtergeladen. (Wer mir nicht glaubt, kann ja so argumentieren als würde er mir glauben)
 
Also ich würde es machen wie ich schon oben beschrieben hab, ich schätze nicht, dass dort dann noch was kommt.
Vlt. komm ich noch an die schriftliche Stellungsnahme meiner Eltern, wir hatten das Problem ja auch vor bald 3 Monaten und da kam dann nie wieder was.

Es ist ganz egal, was du runtergeladen hast oder nicht (ich glaub dir), irgendwas ist über euren Anschluss gelaufen, sei es nen Hacker im W-Lan, jemand der die Leitung anzapft oder irgendein "Bekannter" der ma bei euch drin war, da reichen schon ein paar Minuten.

Nur mal als Check:

- auf keinen Fall die UE unterzeichnen
- auf keinen Fall direkt Zahlen
- auf keinen Fall die Kanzlei persönlich angreifen bzw. denen vorschreiben was rechtens ist oder nicht
- auf keinen Fall mit einer Gegenklage drohen

Das sind alles Punkte mit denen man sich tiefer reinreiten kann.
 
Danke schonmal! wär echt cool wenn du die Stellungnahme noch findest. Knnast mir ja vllt per PM schicken. Letzten endes entspräche das aber nicht einem Vergleich, um die Kosten zu drücken oder?

edith: erklär mir doch mal kurz wardriving bidde^^
 
Zuletzt bearbeitet:
bin cih mittlerweile selbst drauf gekommen aber danke!
 
Ich halte den Zufall, dass ein Fremder über euer WLAN eine Datei über Azeurus anbietet, die du auch gleichzeitig auf der Festplatte hast, für extrem unwahrscheinlich.

Vielleicht solltest du, eine wahrheitsgemäße Aussage deinerseits vorausgesetzt, mal nach Viren und Trojanern auf deinem Rechner Ausschau halten, statt dich mit dem hacken von schnurlosen Netzwerken zu beschäftigen.
 
dass du das nicht falsch verstehst: Ich beschäftige mich nicht mit dem hacken von privaten Netzwerken. Sorry aber sowas lass ich mir nicht unterstellen. Wardriving wurde schlichtweg im Netzwelt-Forum bzgl dieses Themas erwähnt.

Allerdings glaube ich zu wissen was mittlerwweile dahintersteckt... zu dem Zeitpunkt war ne LAN bei mir...:o:skull_alt:
 
Tja, das ist natürlich dumm gelaufen, trotzdem bist du dafür verantwortlich. Vielleicht kannst du den Verursacher ja noch ermitteln und mit ihm einen deal machen - allerdings hört bei Geld die Freundschaft ja bekanntlich auf.
 
@Zensai: Ich habe dir nicht vorgeworfen, dass du fremde W-LAN hacken möchtest. Ich bin nur davon ausgegangen, dass du vermutet hast, dass jemand euer W-LAN gehackt haben könnte.

Das ist aber sowas von unwahrscheinlich, daher mein Rat, nach ner anderen Lösung zu suchen, die du ja jetzt gefunden hast ;)
 

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