News Abmahnwelle „Google Fonts“: Bundesweite Durch­suchungen und 346.000 € sichergestellt

II n II d II schrieb:
Hat man ja eben trotzdem nicht, wenn die Besuche auf der Website mit der Absicht erfolgen, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu triggern.

mag sein, aber so funktioniert die justiz in deutschland nicht. in der ersten verhandlung wird erstmal geprüft, ob der angeklagte rechte verletzt hat und anspruch auf schadensersatz besteht und nichts anderes. und wenn man für google font hosting von natürlichen personen angeklagt und zu schadensersatz verurteilt werden kann (präzedenzfall münchen), wird das in der ersten instanz auch genau so passieren. da juckt überhaupt nicht, ob der angeklagte glaubt, dass der kläger das gewerbsmäßig treibt - das ist ein extra vorgang - und dann muss man das gewerbsmäßige auch erst einmal vor gericht verwertbar nachweisen können.

da bist du in deutschland schon 1 jahr lang regelmäßig vor gericht. bevor man das theater anfängt, zahlt man die 170€ und gut ist. du siehst doch, wieviele unternehmen hier das ding an die rechnungsstelle weitergegeben und bezahlt haben. das ist einfach mal bittere realität in der BRD.

recht haben und recht bekommen sind zwei völlig verschiedene dinge.
 
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Stahlseele schrieb:
Und was passiert mit dem Geld?
Geht das an die gefoppten zurück?
Wahrscheinlich behält es der Staat
einfach wa?
Wenn du schon aus Unwissenheit fragst, was okay ist, dann warte wenigstens die Antwort ab bevor du mutmaßt.
Die Staatsanwalt wird tätig geworden sein als Anzeigen eingegangen ist, damit muss diese nach tätig werden.
Die Geschädigten haben nun die Möglichkeit privatrechtlich das Geld einzufordern. Ist nix mit behält der Staat, was!
 
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Stahlseele schrieb:
Und was passiert mit dem Geld?
Geht das an die gefoppten zurück?
Wahrscheinlich behält es der Staat
einfach wa?
Ja, der böse Staat behält‘s. /s

Man man man…
 
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Auf der einen Seite, nett das die Justiz sowas verfolgt.

Auf der anderen Seite, einige Website-Betreiber brauchten wirklich so einen Brief.
Auf Arbeit haben wir unsere Kunden über die letzten Jahre mehrmals drauf hingewiesen, und selbst wenn man die am Telefon hatte kam nur "ja stimmt, müssen wir bald mal in Angriff nehmen".
Als dann die Abmahnung kam war's auf einmal wichtig genug das alles jetzt sofort gemacht werden muss.

Bei manchen Leuten muss es erstmal knallen bevor was gemacht wird.
Wäre nur optimaler gewesen wenn der Staat selbst so nen Script genutzt hätte.
 
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Acrylium schrieb:
Ich finde die Anwälte, die diese Abmahnungen initiiert, verschickt und begleitet haben, sollten lebenslanges Berufsverbot bekommen. So offensichtlich kriminelle Menschen dürfen einfach nicht im Justizwesen arbeiten.
Dann gibt es aber wieder einen "Fachkräfte"- Mangel. ;)
Generell gibts da Verbesserungsbedarf. Jeder "Internetvertrag" oder "Telefonvertrag" muss schriftlich durch den Auftraggeber (innerhalb einer geringen Tagefrist) bestätigt werden. Ansonsten ist der "Vertrag" wirkungslos. Das wäre mal ein Fortschritt! :)
 
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Kann man eigentlich Webseiten welche Google Fonts verwenden (welche eindeutig gegen die DGSVO verstoßen) als Privat Person nach dem Seitenaufruf direkt selbst abmahnen?

Oder braucht man unbedingt einen Anwalt dazu?
 
Sauber. Ausnahmsweise mal ein vernünftiges Vorgehen der Behörden. Sinnvoller wäre es natürlich, dem Abmahnunwesen generell einen Riegel vorzuschieben.
 
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Schön das es einen Artikel darüber gibt.
1. Wenn es so einfach ist, wieso versendet der Datenschutzbeauftragte sowas nicht und dann geht bei Nichteinlenken ein Bußgeld an den Staat. Der dürfet es doch automatisieren? Setzt da nen Studenten als Semesterarbeit dran und fertig der Lack. Ich könnte heulen.
2. Da wollte jemand einfach reich werden, der Datenschutz war denen egal. Das fühlt sich an wie Gerechtigkeit auch wenn der Punkt doch berechtigt war.
 
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polyphase schrieb:
Kann man eigentlich Webseiten welche Google Fonts verwenden (welche eindeutig gegen die DGSVO verstoßen) als Privat Person nach dem Seitenaufruf direkt selbst abmahnen?

Oder braucht man unbedingt einen Anwalt dazu?
Willst Du jetzt auch loslegen und alle abmahnen um Deine neue Grafikkarte zu finanzieren?

Wenn es zu Gerichtsverhandlung kommt musst Du es nachweisen, spätestens dann brauchst Du einen Anwalt und eine rechtliche Begründung. Wenn Du verlierst musst Du alles zahlen inkl. seine Anwaltskosten & Gerichtskoten. Der Schuss kann auch nach hinten losgegen weil das Urteil nur auf ein Gericht basiert nicht aber auf BGH oder OLG. Andere Gerichte können außerdem auch anders entscheiden.

Wenn Du keine Gewinn-/Abzockeabsichten hast, einfach den Betreiber der Seite anschreiben und darauf hinweisen. So einfach kann es sein in Deutschland aber alle wollen nur noch abzocken soweit es geht weil die deutschen Gesetze es zulassen.
 
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polyphase schrieb:
Kann man eigentlich Webseiten welche Google Fonts verwenden (welche eindeutig gegen die DGSVO verstoßen) als Privat Person nach dem Seitenaufruf direkt selbst abmahnen?

die frage, ob die wirklich eindeutig gegen die DSGVO verstoßen, ist nicht abschließend geklärt.

die these ist, dass ungefragt daten an google server in amerika weitergegeben werden - d.h. google liegen ungefragt daten aus der EU in der USA vor, welche seite für welche IP adresse die fonts abfragt.

jetzt sollte man sich mal fragen, wann überhaupt ein fall eintritt, bei dem google nicht weiß, welche IP welche seite aufruft. das darf dann 1. schon mal kein android gerät sein, dann darf da nicht der chrome browser verwendet werden, und dann darf google nicht als suchmaschine genutzt werden. wie es dann mit google analytics und dem zustimmen der cookies usw. weitergeht, mag ich jetzt mal nicht abzuschätzen.

und der zweite streitpunkt ist, dass die fonts nicht einmal sicher in den USA abgerufen werden, sondern in sog. caching servern in bspw. frankfurt (für deutschland). technisch gesehen erfolgt hier dann der zugriff auf einen deutschen server, und nicht auf einen im EU-Ausland.

der dritte punkt wäre dann eine einverständniserklärung auf der homepage. jeder klickt die banner nur noch weg, weil man 5 fenster schließen muss, bis man mal auf die homepage kommt. wer kann da so genau sagen, dass man da nicht dem verwenden von google gehosteten schriften zugestimmt hat? damit wäre auch alles hinfällig.
 
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sehr schön, ich hatte auch drei briefe bekommen für einmal meine eigene website und 2 kundenwebseiten. von kilian lenard, google spricht bände 🙄

muster konter-brief zurückgeschickt, nie mehr was gehört. zahlen? nie im leben.
 
Das Beste war, ein Shopbetreiber der mich abgemahnt hat (aber nicht wegen Google), aber seine eigene Seite fehlerhaft war, wurde von meinem Anwalt ebenfalls abgemahnt. Seit dem ist Ruhe. :D Der wollte andere abzocken und wurde selber zum Opfer. Man muss nur Biss zeigen.

Ich benutze auch Google Fonst, aber bei mir sind die Fonts auf dem eigenem Server. War schon immer so.
 
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Es ist halt auch Absurd, die IP Adresse selbst ist erstmal gar kein personenbezogenes Datum. Nur wenn der Empfänger (hier Google) in der Lage ist daraus auf eine Person zu schließen, wird es ein personenbezogenes Datum. Kann das denn Google? Das Gerichtsurteil auf das sich immer alle beziehen beschreibt den Sachverhalt auch so, aber alle haben nur aufgeschnappt IP Adresse gleich personenbezogenes Datum, wie man sieht machen sogar Gerichte diesen Fehler. Das ganze Urteil zu den Fonts ist Bullshit und man sollte vielleicht mal mehr Sachverständige in solchen Sachverhalten einsetzen anstatt sinn- und verstandlos Urteile rauszupressen, über deren Konsequenz man sich offensichtlich nicht bewusst ist. Bei Abmahnungen von dubiosen Quellen gilt immer, nicht zahlen und genau prüfen was da gefordert wird und immer eine Rechtsschutzversicherung in der Hinterhand halten!
 
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Wenn private oder kleinbetriebliche Webseite, dann außer Sprache ohne ohne Bezug zu DE. Sprich gehostet im Ausland (am besten USA oder noch weiter weg) und .com.

Die behinderten deutsche Gesetze (und die reichen bis zurück in die 90er mit der Impressumspflicht) würde ich mir freiwillig nicht mehr an tun.
 
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Wir waren auch betroffen. Aber nach kurzer Recherche war für uns klar, einfach nicht drauf reagieren. Zumal das Anschreiben als normaler Brief ankam, habe ich also nie erhalten. Im Endeffekt alles richtig gemacht... Die Schriftarten werden dennoch nun von unserem Server eingebunden ;-D
 
DanyelK schrieb:
Es ist halt auch Absurd, die IP Adresse selbst ist erstmal gar kein personenbezogenes Datum.
Je nach Definition der entsprechenden Urteile oder Gesetze, doch. Gerade die DSGVO ist hier sehr allgemein in der Definition.

DanyelK schrieb:
Nur wenn der Empfänger (hier Google) in der Lage ist daraus auf eine Person zu schließen, wird es ein personenbezogenes Datum. Kann das denn Google?
Also wenn das eine der Bigtech Firmen kann, dann definitiv Google. Und alle Android Besitzer bzw. Inhaber eines Google Accounts hätten sowieso den Personenbezugs sowieso erfüllt. Ein Betreiber, der dann von Google ungefragt was einbindet, nimmt also im Prinzip schon das Risiko in Kauf.

DanyelK schrieb:
Das ganze Urteil zu den Fonts ist Bullshit
Bin jetzt in dem Fall nicht drin, aber die leider omnipräsente Abhängigkeit von extern nachgeladenen Ressourcen ist fast immer ein Datenschutz und Sicherheitsrisiko.
 
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duskstalker schrieb:
die frage, ob die wirklich eindeutig gegen die DSGVO verstoßen, ist nicht abschließend geklärt.

Das ist die richtige Einstellung! Anstatt die Schriftarten schlicht vom eigenen Server auszuliefern, verstrickt man sich in Wortklauberei und Auslegungsfragen. Wie käme man auch dazu, damit keine teuren Anwälte und Gerichte zu beschäftigen, sondern 10 Minuten seiner Zeit zu opfern, um das Font-File auf den eigenen Webspace zu kopieren.
 
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@..Gast
Ich kann aus Erfahrung sagen, dass viele Seitenbetreiber ihre Seiten nicht selber erstellen oder viele benutzen auch Vorlagen und allein da sind schon die Fonts verlinkt. Bin mir sicher dass mindestens 50% nicht mal wissen, dass ihre Seite die Fonts extern ladet. Ich habe für ein paar Kumpels auch Seiten erstellt, wenn ich die Fonts verlinken würde hätten sie es nicht mal gewusst. Die wissen nicht mal wie man eine Verbindung zu FTP Server aufbaut.
 
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