Abziehbare Vorsteuerbeträge

Rockhound

Lt. Commander Pro
Registriert
Jan. 2003
Beiträge
1.668
So nachdem mich mein Steuerberater übers Ohr gehauen hat mach ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung nun selbst.
Nur was darf ich alles bei "Abziehbare Vorsteuerbeträge" dazu rechnen?
Hab bisher:
- Telefonrechnung + Handy
- Serverkosten
- Tanken
- Normale Rechnungen von MediaMarkt & Co.
- Geschäftsessen
- Autoversicherung
- Krankenversicherung (Privat)
- Lebensversicherung ??

Was darf da jetzt alles rein und was nicht? Bei den Versicherungen bin mir nicht sicher, weil auf den Rechnungen die MwSt. nicht extra angegeben wird.

Danke schonmal für etwaige Hilfe.

PS: Dinge wie die Stromrechnung die ja jährlich gezahlt werden kann man da auch irgendwie reinrechnen?
 
Auf Versicherungen ist Versicherungssteuer, keine MwSt. Krankenversicherung (Privat)
- Lebensversicherung ??
ist doch beides für die private Vorsorge oder hat Deine Firma (Du) die Lebensversicherung für Dich abgeschlossen um einen Kredit abzusichern? Rechnungen die fürs Geschäft sind, kannst Du ansetzen, Private nicht. Beim Telefon+Handy musst Du den Eigennutzungsanteil beim Jahresausgleich abziehen. Beim Tanken die Privatnutzung. Was sind normale Rechnungen vom Media&CO Markt? Nicht alles was bei Dir im Wohnzimmer steht ist abzugsberechtigt. :lol: Du kannst natürlich erst mal alles einreichen und bei der Jahresauswertung den Eigenanteil abrechnen, zahlst dann eben was zurück. Stromrechnung für das Geschäftsumfeld kannst Du anrechnen, private Anteile nicht. Auch Heizung und Wasser/Abwasser.
 
Sorry wenn ich das so sage, aber zu Deiner eigenen Sicherheit würde ich Dir bei Deinen Kenntnissen des dt. Steuerrechts dringend dazu raten Dir einen Steuerberater zuzulegen. Gerade mit der Umsatzsteuer versteht das Finanzamt keinen Spaß. Thema Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung. Dir fehlen ganz offensichtlich grundsätzliche Kenntnisse des dt. Steuerrechts, die auch nicht einfach so über Nacht nachgelesen werden können.

Bsp:
Bei Geschäftsessen gilt die 70:30 Regel. Wobei es nach wie vor umstritten ist, ob die Vorsteuer komplett abzugsfähig ist oder auch im Verhältnis 70:30.

MFG aus den steuerberatenden Berufen
 
Zurück
Oben