Akteneinsicht bei Autoversicherung

EvilKnivel1

Lieutenant
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Hi

also folgende situation

Person A verursacht einen Auffahrunfall bei Person B

Person A ist schuld. Person B lässt ein gutachten erstellen und schickt dies der Versicherung von Person A.

Person A möchte nun bei der eigenen Versicherung Akteneinsicht haben und das Gutachten + dazugehörige Bilder sehen. Jedoch verweigert die Versicherung von Person A die einsicht mit der Begründung des Datenschutzes.

Darf die Versicherung das ?
Ich mein das doch Person A ein Recht darauf hat sich die Unterlagen anzusehen, da Person A ja auch wissen und sehen will was kaputt ist.


P.S. nein ich bin nicht person A aber wenn ihr das meinen wollt bitte schön mir auch egal
 
Na klar darf Sie das. Aber Person A kann sich an Person B wenden, mit der Bitte um Kopie der Bilder / Gutachten.

MfG,
NoReal
 
Nö, Person A muss sich einen Anwalt beschaffen, nur dieser kann Akteneinsicht bekommen, gegen Gebührenauslage.
Person B muss Person A garnichts mitteilen und ich würde es auch nicht.
 
noreal schrieb:
Na klar darf Sie das. Aber Person A kann sich an Person B wenden, mit der Bitte um Kopie der Bilder / Gutachten.

MfG,
NoReal

Hmm

Also wenn Person A jetzt keine Telefonnummer von B hat kommt Person A ja auch nicht an die Daten... Die Versicherung darf sie bestimmt nicht rausgeben oder ?

Naja und warum zur hölle darf die Versicherung die bilder nicht rausgeben?

Ich mein doch wenn man schon die Versicherung bezahlt und die dann auch hoch steigt wegen dem Unfall hat Person A doch wohl auch ein Recht auf Akteneinsicht warum sie steigt. Es betrifft Ihn ja auch direkt da er an Unfall beteiligt war ^^
 
Der Geschädigte hat nur einen direktanspruch gegen den Versicherer das Schädigers.

Der Geschädigte wendet sich also direkt an die Versicherung der Verursachers und wird/muss nichts mit dem Verursacher selber besprechen.

Lediglich der regulierte Schaden, der von der Versicherung an den Geschädigten gezahlt wird, darf vom Verursacher erfragt werden,
um den Schaden zurück zu zahlen. (Dadurch keine Stufung in der Kraftfahrtzeughaftpflicht Rabattdstaffel zum Jahresende 31.12)
 
Versteh ich das richtig, ich darf also die Bilder so nicht einfach sehen. Nur durch meinen Anwalt (Den ich ja dann eigtl auch bezahlen müssste???)
 
wenn du selber bilder vom unfall und dessen Schadensausmaß hast, gib die deinen Versicherer.
Die handeln nicht nur aus deinem interesse, sondern vor allen dingen für ihre interessen, den schaden so zu zahlen wie entstanden.


Wenn du berechtigte zweifel an der schadenhöhe hast, aufgrund das nun zB die A Säule defekt sein soll, diese aber 0 betroffen war, dann interessiert das deinen VR ganz sicher. Eine Schadenmeldung wurde dazu aufgenommen?

PS: wir tauschen auch keine unterlagen von gegnerischen partien
 
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Ich habe sehr große Zweifel, ob das alles so richtig glatt über die Bühne läuft...
Die Versicherung hat nen hohen Schaden zu zahlen, und ich sehr viel Versicherung dann.. Das doppelte...
Ich kann einfach nicht glauben, dass so viel am Auto war...

Es geht darum, ich bin einem hintendrauf gefahren, obwohl die Straße frei war... Und wenn das alles Absicht war, kennt der Mann bestimmt auch einen Gutachter................................ Weiß ich, ob nicht schon vorher der Rahmen verzogen war... etc...
 
nein nein, nicht missverstehen. Die schadenhöhe selber hat keine Auswirkung auf Deinen Versicherungsbeitrag.

Lediglich die SFR Stufe (zB 20) als Ausgangswert und die Häufigkeit eines Unfalles als Selbst/Schädiger innerhalb eines Versicherungsjahres
hat Auswirkung auf den neuen Beitrag.

Dieser wird am 31.12 ermittelt und gilt ab dem 01.01.
Bei mehr als 2 Schäden im Jahr ist man häufig schon in der S Klasse, danach ab dem 3ten Schaden M .. man wird gekündigt und ist in einer "schwarzen Liste" und bekommt fast nirgends ne neue KFZ Versicherung.

Soweit ist es bei Dir längst nicht. ICh nehme mal an, dass Du vllt 3-4 schadenfreie Jahre hast und auf etwa 70-80% fährst.
DA ich Deinen Tarif nicht kenne, schätze ich ab dem 1.1.2010 etwa SFR 1/2 bei 140% in der KFZ Haftpflicht.

Tipp: Erfrage die Schadenhöhe und überlege Dir, ob Du den Schaden nicht lieber selbst zahlst.
Lass Dir ggf. den Wert ermitteln, bis wohin sich eine Schadensrückzahlung lohnt.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Haha, irgendwie is das alles komisch, Ich bin ab dem 1.1. bei der Klasse M (sagte mir meine versicherung), obwohl das mein erster Unfall war (an dem ich schuld bin haha)
 
hast du mit srf 1/2 = 140 % angefangen? Wann war das?

Warst Du unfallfrei? Wie lange hast du den Führerschein?

Das is so nicht möglich wie du es beschreibst.
 
Wisst ihr, das komische an dem Unfall war ja, das er gebremst hat OHNE GRUND... ich hab grad gas gegeben, war ich schon auf ihm drauf^^
Die wolln mir erzählen, dass der kofferraum kaputt war, der ganze rahmen vom Auto verzogen ist, die Stoßstange kaputt is... Ich hab doch selbst gesehen, wie das auto aussah... Da war net mehr wie die Stoßstange kaputt... Ich fühl mich total übern Tisch gezogen...!!!!!! Erstrecht von meiner Versicherung.
Zumal mir gestern die Versicherung zugesagt hat, mir die Bilder zu zusenden. Jetzt dürfen sie's auf einmal nicht mehr..
Ergänzung ()

Ich hab mit 150 % angefangen.
Klingt zwar doof, hatte bei meiner Führerscheinprüfung nen Unfall :D NICHT SCHULD. -> bestanden:)
Und nochmal einen... Da ist mir einer reingefahren NICHT SCHULD
Hab den Führerschein seit 1.2.07
Der Unfall war am 3.6.09
Ergänzung ()

Tipp: Erfrage die Schadenhöhe und überlege Dir, ob Du den Schaden nicht lieber selbst zahlst.
Lass Dir ggf. den Wert ermitteln, bis wohin sich eine Schadensrückzahlung lohnt.

>>> Der Schaden beträgt 2460 Euro.<<< Die hab ich als Azubi im moment nicht.
 
fachlich soweit korrekt. Die müssen schließlich zahlen ....
Nachm Unfall sind solche Aussagen ohne Belege völlig unhaltbar.
Gerade dann, wenn der Geschädigte durch eine Werkstatt einen Kostenvoranschlag hat machen lassen. (Gilt als Beweis der Schäden)

Konnte das KFZ denn noch fahren oder musste abgeschleppt werden?


Als Tipp: Frage nach, warum Du KLasse M haben sollst, da Du ja unfallfrei warst.
Was ist denn Deine jetzige SFR Stufe?
 
Das beste überhaupt ist, mein auto hat gar nix abbekommen.......... Ok der Rahmen wird verzogen sein, war er aber schon vorher..^^^^^^
Keins beider Autos musste abgeschleppt werden.
Das Auto ist auf mich angemeldet, deshalb hab ich mit 150% angefangen oder nicht?
Ab nächstes jahr habe ich Klasse M....
 
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@TH habt ihr keinen unfallbericht ausgefüllt ?
warum keine daten ausgetauscht ?

mir is einer auch mal hintenreingerollt (mehr wars echt nicht).
fazit: totalschaden, weil er die abschleppöse erwischt hatt und der rahmen einen leichten knick bekommen hat.gesehen hat man nur minimal was an der stoßstange und an den spaltmaßen (da musste man aber genau gucken) am kofferaum und den rücklichtern.
von daher könnte das mit dem verzogenen rahmen schon sein.
 
Nein nein, Du musst DIch dringend informieren.

Wenn Du am 1.2.07 den Führerschein gemnacht hast kannSt Du keien Verbesserte EInstufung von SFR 1/2 bekommen haben, da der Führerschein keien 3 Jahre bestand.
Die einzige MÖglichkeit dann noch an eine verbesserte EInstufung zu kommen, ist den wagen über nen 2t wagen las 2t wagenreglung laufen zu lassen.

Wenn du gleich auf deinem namen angefangen hast war die einstufen sfr 0 = 230%
Ruf dort an und lass dir erklren, am besten schriftlich, wie es zu der Klasse M kommen soll.

PS: wenn du wirklich willst, schrieb mich per PM an und wir reden mal telefonisch ....
 
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Ich blick nimmer durch, ganz ehrlich. Ich hab SF 0. das ist klar, von der Versicherung hat mir jemand gesagt, das ich da bei denen bei 150 % bin. Durch den Unfall, wäre ich dann bei 240%.

Und Nein, unfallbericht wurde nicht ausgefüllt... Da hat mich die Versicherung schon danach gefragt. Das ganze wird wahrscheinlich noch von der polizei kommen oder?
 
Du als auch Geschädigter geben beide eine bei Deinem Versicherer ab.
Haben die keine Stellungnahme von Dir gewünscht? oO
 
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