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Naja kommt drauf an was da auf dem Schein vom Zoll steht. Manchmal reicht es auch einfach eine Rechnung hinzuschicken. Die Frage ist jetzt natürlich wie das mit den Plagiaten gehandhabt wird und ob die dir dann damit eventuell noch eine Absicht zum gewerblichen Verkauf unterstellen.
Du bekommst von der Post eine Benachrichtigung das die Ware beim Zoll abgeholt werden kann.
Dort wird in Deiner Gegenwart der Warenwert zur erhebung der Mwst. und eventueller Zollgebühren festgestellt.
Wichtig ist das Du die Bestellunterlagen dabei hast, Ausdruck der ebay Auktion, Rechnung oder ähnliches.
ich bins nochmal.
ich hab endlich den richtigen brief bekommen jedoch nicht vom zoll sondern von der GDSK.
Auf dem brief stand , ich solle eine rechnung meiner bestellung schicken , darauf hin hab ich eine rechnung vom verkeufer angefordert.
Jedoch stell ich mir jetz die frage , was wird passieren nachdem sie die rechnung sehen ?
Sie berechnen gebüren ?
Sie vernichten meine sachen ?
Sie erhöhen den preis meiner gekauften artikel da man die markenprodukte nicht so billig hier in deutschland bekommt ?
ich bins nochmal.
ich hab endlich den richtigen brief bekommen jedoch nicht vom zoll sondern von der GDSK.
Auf dem brief stand , ich solle eine rechnung meiner bestellung schicken , darauf hin hab ich eine rechnung vom verkeufer angefordert.
Jedoch stell ich mir jetz die frage , was wird passieren nachdem sie die rechnung sehen ?
Sie berechnen gebüren ?
Sie vernichten meine sachen ?
Sie erhöhen den preis meiner gekauften artikel da man die markenprodukte nicht so billig hier in deutschland bekommt ?