ALGI + ALGII Zuständigkeit.. darf das sein?

dMopp

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Hallo, heute habe ich wieder ein Musterbeispiel völliger DUMMHEIT und Ignoranz erlebt.

Und zwar habe ich, nachdem ich beim ALG1 Vermittler mehrmals nachgefragt habe und keine Antwort bekommen habe, eine Weiterbildung finden können.

Diese hat am 29.06.2009 begonnen und ich könnte nachrücken. Nun das Problem:

Was ich benötige ist eine Freistellung seitens des Amtes. Nun kommt der völlig BESCHEUERTE Punkt:

a.) Es wurde abgelehnt, da ich einen ALG2 Antrag gestellt habe der noch nicht bewilligt oder abgelehnt ist
b.) Beim JobCenter(ALG2) kann man mir aber ebenfalls nichts bewilligen, da ich keine Leistungen beziehe.

So nun stehe ich da, ohne Weiterbildung, ohne Zuständigkeit und werde wohl weiterhin arbeitslos bleiben..

Welcome to Germany sag ich da nur... GEHTS NOCH ?

Meine letzte Hoffnung -> Werde am Donnerstag ins JobCenter gehen und meinen ALG2 Antrag zurückziehen in der Hoffnung, dass es SOFORT ins System gehauen wird ---> Dann geht es wieder zum Arbeitsamt wo dann VIELLEICHT(!) das ganze bewilligt wird.. das witzige: Die Weiterbildung kostet das Amt KEINEN CENT, das ganze ist EU finanziert ...
 
mein tip anwalt ! wenn du arbeitslos bist ist der sogar kostenfrei
 
Was habe ich denn im Endeffekt davon? Schadensersatz? Definitiv werde ich mich ab jetzt weigern bundesweit Bewerbungen zu versenden.. Der Kurs soll in 6 Monaten nochmal stattfinden. Sollte es tatsächlich nicht klappen, dann in 6 Monaten.. und bis dahin ziehe ich dem Staat das Geld aus der Kasse... bin jeand der arbeiten will und dem Knüppel zwischen die Beine geworfen wird... DAS kann ich auch ...
 
Tja, das ist normal - wer kennt solche oder meist weniger gravierende Geschichten denn nicht?

«a.) Es wurde abgelehnt, da ich einen ALG2 Antrag gestellt habe der noch nicht bewilligt oder abgelehnt ist
b.) Beim JobCenter(ALG2) kann man mir aber ebenfalls nichts bewilligen, da ich keine Leistungen beziehe.»

Ich würde abwarten - mehr kann man auch nicht tun. Oder versuche, jemand "zuständiges" telefonisch / per Mail zu erreichen.


«Definitiv werde ich mich ab jetzt weigern bundesweit Bewerbungen zu versenden.»

Äh da muss man vorsichtig sein, wegen Kürzungen und Sperrzeiten, soweit ich das verstanden habe - soweit mir das in meinem "Eingliederungsvertrag" vorgehalten wurde.
 
Abwarten = Kurs weg.... genau da liegt das Problem...

Und da niemand für MICH zuständig ist, bin ich auch bei NIEMANDEN u etwas verpflichtet. So meine Auffassung. Das mit dem Anwalt kläre ich die Woche
 
WO genau liegt dein Problem ?
Schätze mal du willst die Kosten der Weiterbildung bezahlt haben, oder ?

Bist du im Moment noch ALG1 Empfänger? Falls ja, dann BESUCHE mal deinen Arbeitsvermittler und rede mit ihm vernünftig... wenn er dir die Weiterbildung nicht gestattet würde ich mich an den Amtsleiter wenden oder notfalls mal eine lokale Zeitung über deren Verhalten informieren (PS: Eine Verpflichtung der Kostenübernahme der Weiterbildung durch das Arbeitsamt bzw. die ARGE besteht nicht !). Als ALG1/2-Empfänger darf man sich nicht alles gefallen lassen, sonst machen die mit einem was sie wollen !
 
1.) Das ganze ist EU Finanziert ! Das Amt zahlt NICHTS
2.) Ich bin ALG1 empfänger und habe vor MONATEN den ALG2 Antrag gestellt.
3.) Habe vernünftig geredet. Es wurde mir WÖRTLICH gesagt: "Solange das JobCenter hier nicht hinschreibt, dass ALG2 bewilligt ist oder nicht, "können" wir nicht zustimmen"

Ich werde am Donnerstag zum Amtsgericht Berlin düsen mir nen Beratungsgutschein für nen Anwalt holen und dann gehts los. Ebenfalls lasse ich den Fall genau prüfen (gibt da nen spezielles Wort bei Behörden, fällt mir grad nicht ein)

Sollte sich a.) bestätigen, dass da jemand Mist gebaut hat und b.) ich dadurch meinen Kurs nicht erhalten, werde ich Schadensersatz fordern, da mir dadurch ein ENORMER Nachteil bei der Jobsuche entsteht. Zusätzlich versuche ich es auf EU Ebende, um über die Zustände bei uns zu berichten und wie sinnfrei EU STEUERGELDER hier in den Wind geworfen werden, weil ein gewisser "Teamleiter" nen schlechten Tag beim Amt hat...

Ich werde zusätzlich morgen am Kurs einfach teilnehmen. Bezahlt ist er eh... Ob das Amt das will oder nicht....
 
das amt zahlt schon - nämlich dein alg1 weiter, was höher ausfallen dürfte als dein alg2-anspruch ;)
warum hast du alg2 beantragt, obwohl alg1 noch läuft? du beziehst alg2 sowieso erst ab datum der antragstellung bzw. ab wegfall anderer leistungen. insofern wolltest du die dinge wohl beschleunigen und hast dir selbst ein bein gestellt.

alg1 und alg2 sind völlig verschiedene leistungen und ebenfalls völlig verschiedene zuständigkeiten. dass dein vermittler sagt "da können wir nichts machen, sie haben einen antrag auf alg2 gestellt, der noch nicht entschieden wurde" ist logisch: wird er bewilligt, zahlt die "alg2-abteilung" deine unterstützung für die weiterbildung, wird er abgelehnt, zahlt alg1. selbst wenn den kurs niemand "zahlt" (was du ja propagierst, bedenke aber, dass du auch was kostest), wäre im positiven fall alg2 zuständig und im negativen alg1.

ist eigentlich nicht schwer zu verstehen. oder schickst du auch deine steuererklärung zum grundbuchamt weils ja auch ein amt ist?

achja: der anwalt ist kostenlos .. sofern aussicht auf erfolg besteht, was im vorfeld geprüft wird (pkh). aber verklagen hilft dem eigenen wohlbefinden so wies scheint -.-

geh zu deinem vermittler und frag ihn, ob er was machen kann, wenn du den alg2-antrag zurückziehst. wenn das allerdings nicht klappt, hast du keinen anspruch auf alg2 ... den hast du erst wieder ab datum der neuen antragsstellung.

das nächste mal klärst du das vorher und vor allem früher persönlich mit deinem zuständigen vermittler ab und handelst nicht eigenmächtig, nur um dann die schuld auf andere zu schieben ;)

€dit
wenn du an dem kurs ohne genehmigung teilnimmst, stehst du dem arbeitsmarkt für den zeitraum nicht zur verfügung und hast keinen anspruch auf leistungen. lehnst du jobangebote ab, gibts kürzungen, gestaffelt bis im extremfall 100% der leistungen (bei alg2). da kann der kurs 10000x kostenlos sein - ohne geld nützt dir das nichts ;)

solltest du während der kursdauer alg2 beziehen und hinterher rauskommen, dass du in dem zeitraum nicht arbeiten konntest und der kurs nicht genehmigt war, darfst du das erhaltene alg2 sogar zurückzahlen.

aber was red ich ... du hast dich entschlossen, dass alle bei der arge keinen plan haben und du die dinge selbst in die hand nehmen musst. sicherlich ist es löblich, dass du dich um eine weiterbildungsmöglichkeit gekümmert hast. aber ohne absegnung von oben bringt dir das nichts.

hättest du sowas auch getan als du noch gearbeitet hast? so nach dem motto: "mein chef reagiert nicht auf emails, persönlich mit ihm sprechen will ich nicht, ich mach dann einfach mal ne weiterbildung/urlaub/ne andere arbeit!" ... nein, oder? und die arge wird genauso behandelt wie dein arbeitgeber: du hast alles mit ihr abzuklären, musst deine AUs bei denen abgeben und urlaub beantragen. machst du das nicht, handelst du eigenmächtig und musst die konsequenzen tragen. und wenns hundertmal ne gute absicht von dir war: du hast deinen arbeitgeber hintergangen. die welt dreht sich nicht um dich, mich oder sonstwen und es gibt genau aus diesem grund regeln, an die auch du dich zu halten hast. du hast ja freizeit, lies dir mal das SGB durch ... vielleicht wird dir dann einiges klarer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein ALG1 reicht gerade mal für die Miete, deshalb auch ALG2, dient zum überleben.

Aber deine Einstellung ist natürlich super. ich soll mich nicht selbst um Arbeit kümmern sondern kümmern lassen.. SUPER EINSTELLUNG !
 
So, vielleicht interessiert es einen:
Habe heute das OK für die Maßnahme bekommen... folgendes habe ich jetzt gemacht:

Hartz4 zurückgezogen, somit war die Zuständigkeit geklärt... Und demnächst werde ich es dann wieder beantragen ... wie BESCHEUERT...
 
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