VsteckdoseV
Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 2.475
Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage bzgl. (Kauf)Verträgen:
Wenn man im Vorhinein für eine Sache oder Dienstleistung mündlich ausmacht, dass "etwas" bezahlt wird oder sich beteiligt wird, darauf aber nicht eingegangen wird und die Höhe der Zahlung mit keinem Wort erwähnt wird, welche Ansprüche hat der "Gläubiger" (ist er dann überhaupt Gläubiger?) für den Fall dass sich der "Schuldner" nach der Dienstleitung oder der verbrauchten Sache weigert zu zahlen?
Ausgemacht wurde ja dass "etwas" bezahlt wird, also besteht ja auch ein Anspruch auf "Etwas", und Etwas ist ja nicht Nichts
, kann aber auch 1Cent sein^^
Oder wird sich in einem solchen (Streit)Fall (falls das vor Gericht gehen sollte) am üblichen Satz dafür orientiert?
Oder hat der "Gläubiger" das Nachsehen?
Grüße und danke!
ich habe mal eine allgemeine Frage bzgl. (Kauf)Verträgen:
Wenn man im Vorhinein für eine Sache oder Dienstleistung mündlich ausmacht, dass "etwas" bezahlt wird oder sich beteiligt wird, darauf aber nicht eingegangen wird und die Höhe der Zahlung mit keinem Wort erwähnt wird, welche Ansprüche hat der "Gläubiger" (ist er dann überhaupt Gläubiger?) für den Fall dass sich der "Schuldner" nach der Dienstleitung oder der verbrauchten Sache weigert zu zahlen?
Ausgemacht wurde ja dass "etwas" bezahlt wird, also besteht ja auch ein Anspruch auf "Etwas", und Etwas ist ja nicht Nichts
Oder wird sich in einem solchen (Streit)Fall (falls das vor Gericht gehen sollte) am üblichen Satz dafür orientiert?
Oder hat der "Gläubiger" das Nachsehen?
Grüße und danke!
Zuletzt bearbeitet: