Altersangabe

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JuliJump

Gast
Hallo Leute,
mache ich mich strafbar, wenn ich mich als über 18 Jahre angebe (bei einem Onlineshop) und über mein Konto bezahle?
Kann man da "erwischt" werden ?

Bitte um Hilfe
 
Im schlimmsten Fall zählt sowas als Urkundenfällschung oder? Rechtens ist das auf jeden Fall nicht, da du anscheinend noch nicht 18 bist. Was willst du denn anstellen? FSK18-Spiele kaufen?

Mit rechtlichen Konsequenzen wirst du aber vermutlich nicht rechnen müssen, schätze ich mal.
 
Solange das Alter im Webformular falsch angegeben wird, liegt mangels Urkunde auch keine Urkundenfälschung vor.

Für einen Betrug fehlt hier schon der Vorsatz, wenn tatsächlich auch bezahlt wird.

Zivilrechtlich ist ein solcher Vertrag grds. schwebend unwirksam und wird erst mit der Genehmigung durch die Eltern voll wirksam.
 
§ 269 StGB "Fälschung beweiserheblicher Daten"
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
ich wäre an TE seiner Stelle vorsichtig...
 
Jetzt hör mal auf dem armen TE Angst zu machen.
Der TE möchte im Internetshop etwas bestellen und dafür auch bezahlen. Die einzige Hürde ist die, dass er noch nicht 18 ist.

Doc Foster hat schon alles Richtige gesagt.
 
Doc Foster schrieb:
Für einen Betrug fehlt hier schon der Vorsatz, wenn tatsächlich auch bezahlt wird..

Der Vorsatz ist dann da, wenn es um einen Artikel geht, der erst ab 18. freigegeben ist.
 
Der Vorsatz muss sich auf den objektiven Tatbestand des § 263 StGB beziehen und zu dem gehört nun mal mehr als nur die Täuschung.

I.Ü. scheitert die strafrechtliche Prüfung spätestens an der Bereicherungsabsicht.
 
Mein Güte, was machen sich die Leute für Sorgen, wir haben früher mit gefälschten Ausweisen den Alkohol gekauft. Da wäre nie jemand auf die Idee gekommen, dass das strafrechtlich relevant ist. (was aber ischer gewesen wäre) nur welcher Richter tut sich sowas an?
 
Wie wäre es denn, wenn eine 18/über 18 jährige Person für dich bestellt?
 
...und ich Idiot wundere mich noch, warum ich als längst Erwachsener meine Spiele im Ausland bestellen muss, wenn ich nicht durch belämmerte Zensurmaßnahmen bevormundet werden will.

:lol:
 
Du kannst sowohl das falsche Alter wie auch den falschen Namen angeben. Dies ist rechtlich null Problem und kam erst vor kurzem im TV. Nur wenn eine betrügerische Absicht dahinter Steckt, ist dies Strafbar.

Niemand ist verprlichtet im Internet seinen Daten anzugeben.


Ich persönlich nenn mich immer Micheal Myers geboren am 13.03.1979 ;)


Dies hat aber nicht den Grund dass ich nicht volljährig bin, sondern eher, dass ich Anonym sein will. Surfe auf nur mit Cyberghost VPN über nen Proxy :)
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn der TE angibt, er wäre 18, es aber nicht ist und dann etwas kauft, was er nur aufgrund der falschen Altersangabe erwerben konnte, dann ist zwar ein Kaufvertrag zustande gekommen, der aber doch eigentlich nichtig ist, oder?
er hätte ja gar nicht kaufen dürfen, aber das weiss der Verkäufer ja aufgrund der falschen Angaben ja nicht und somit liegt widerum eine absichtliche Täuschung & betrügerische Absicht vor

@McBash
sich in einem Forum oder sonstwo mit falschen Daten anzumelden, stellt kein "Verbrechen" da, solange es nicht zu einem Rechtsgeschäft kommt
 
wenn der TE angibt, er wäre 18, es aber nicht ist und dann etwas kauft, was er nur aufgrund der falschen Altersangabe erwerben konnte, dann ist zwar ein Kaufvertrag zustande gekommen, der aber doch eigentlich nichtig ist, oder?

Wenn es ein gesetzliches Verbot gibt, die bestimmte Sache an U18 zu verkaufen, dann ist der Vertrag nach 134 BGB nichtig.
Die meisten Verkäufer wollen sich aber nur ggü. den o.g. schwebend unwirksamen Verträgen absichern.

er hätte ja gar nicht kaufen dürfen, aber das weiss der Verkäufer ja aufgrund der falschen Angaben ja nicht und somit liegt widerum eine absichtliche Täuschung & betrügerische Absicht vor

Betrug ist ein Vermögensdelikt, solange das Vermögen nicht geschädigt oder gefährdet wird, liegt auch keine (laientechnisch formuliert) betrügerische Absicht vor.
 
Lass es doch einfach einen Volljährigen kaufen.

Und denk daran, Postboten müssen den Perso kontrollieren, wenn der Verkäufer darauf besteht.
 
Vielleicht auch ein paar Jahre warten, bis der TE volljährig ist und sich das Zeug guten Gewissens selber bestellen kann.

Genau darum müssen wir Erwachsenen unsere Spiele ja mittlerweile im Ausland oder sonstwo besorgen, wenn wir unzensierte Ware haben wollen.

Wer noch nicht 18 ist, sollte die Finger von 18er Spielen lassen. So viel verpaßt Ihr da auch wieder nicht.
 
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