Amazon.de Rückerstattungsprobleme

Eine Mahnung ist eine Zahlungserinnerung und das, was du dem TE empfehlen möchtest.

Eine Abmanhung ist aber eben keine Zahlungserinnerung, sondern eine Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.

Quelle: Klick mich

Zusätzlich ist noch (nur ergänzend angeführt) zwischen Mahnung und Mahnbescheid zu unterscheiden. Während der Mahnbescheid nur von Gerichten kommt, einen amtlichen Stempel + eine Belehrung enthält, einem die Möglichkeit des Widerspruchs einräumt und amtlich zugestellt wird, kommt die Mahnung direkt vom Gläubiger.

Edit: Da war ich wohl etwas zu langsam.l
 
frakki schrieb:
Ps. @Chefkoch: JA WIR SCHWÖREN STEIN UND BEIN AUF DIE ELF VOM NIEDERRHEIN :)

JAPP! :schluck:

@bubu: ein einfaches (formloses) Schreiben sollte ausreichen. Gehe auf die bestellten Produkte, Gesamtbetrag,Lieferdatum, Rücksendedatum etc. ein und dann natürlich auf die Telefonate, die du schon hattest.

Dann schreibst du einfach, dass dich der unverhältnismäßig lange Rückerstattungszeitraum "befremdet" ;) und wünschst eine schriftliche Information, wann du dein Geld zurück erstattet bekommst...
 
Ihr braucht euch jetzt wegen meinem Problem hier nicht zu fetzen ;-)


Ich werde mal per Einschreiben eine Stellungnahme anfordern.
Allerdings warte ich noch eine Woche ab.

Und dann amazon hin oder her, nach dieser Zeit kann man, denke ich, so handeln.
 
ich würd da auch nicht gleich irgendwelche Schreiben aufsetzen, bei mir war das Geld von Amazon meist innerhalb eines Monats wieder aufm Konto, mal schneller mal langsamer. Und falls es mal technische Probleme gibt, wird einem gleich wieder der Strick drauß gedreht, als ob ihr und bei dem was ihr tut fehlerlos seit! Seit froh, dass Amazon die zurückgesendeten Sachen nicht penibelst untersucht und euch ggf. nur nen Teilbetrag zurücküberweist, weil Fingerabdrücke etc. auf dem Gerät zu finden sind ;)

Aber sei es drum, wart noch bis der Monat um ist und dann schreib denen einfach nen netten Brief!
 
Abolis schrieb:
Also eine Abmahnung ist keine Mahnung.
Eine Abmahnung ist eine rechtliche Unterlassungsaufforderung. Eine Mahnung ist eine Zahlungserinnerung mit Zielsetzung.
Für eine Mahnung braucht es keinen Anwalt. Mahnen darf jeder, und dies ist auch rechtlich verbindlich. Schließlich setzt es Mahnung vorraus um einen Vollzug der nicht erbrachten Leistung zu ermöglichen.

@Henkelskover
Du verwechselst hier ein wenig die Begrifflichkeiten. Besonders bei rechtlichen Ratschlägen solltest du keine leichtfertigen Ratschläge erteilen.

Mein Tipp:
Schreib eine Mahnung mit einem Ziel von 2 Wochen. Dies ist eine übliche Frist. Der Fristbeginn ist übrigens immer der Erhalt der Mahnung, nicht wie gerne oft geglaubt das Verschicken (schließlich kann ein Brief auch verloren gehen). Eine Mahnung kann formlos sein, muss allerdings ein Zieldatum, die zu mahnende Leistung sowie natürlich die Vorgangsnummer enthalten.
Bei einer Mahnung darfst du übrigens auch deine Umkosten (Briefmarke) mit aufschlagen. Dies schimpft sich dann Mahngebühr.
Generell ist es ratsam Mahnung per Einschreiben zu versenden, da du so einen Eingangsstempel mit Datum erhällst.

danke :D
ja hatte ich verwechselt und entschuldige mich dafür!

hier habe ich noch mal nachgeschaut:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/


viele grüße
 
bubu89 schrieb:
Servus an alle:


Ich habe Anfang Mai 2 Produkte bei Amazon.de bestellt , diese allerdings wieder zurückgeschickt.

(Warenwert so um die 250 Euro.)


Die Rücksende - Bestätigungen erhielt ich prompt.
(auch die Rückerstattungsbestätigung - ab 21. Mai + 10 Werktage spätestens.)


Am 07.06.2010 habe ich bei Amazon angerufen, weil seitdem nichts passiert war.

Da sagte mir die Mitarbeiterin, dass es da wohl eine kleine Verzögerung gibt und der Betrag erst gestern, am 10.06.2010 (spätestens) auf meinem Konto sein würde.

Leider ist kein Geldeingang festzustellen.

Jetzt habe ich heute morgen erneut mit einem Mitarbeiter gesprochen:

Dieser sagte mir, dass es bei Amazon.de wohl in der Woche um den 21. Mai Probleme mit Zahlungs/Rückerstattungslisten gibt und keiner weiß wielange das ganze noch dauert.

:eek:


Ich war bis dato heute immer sehr von Amazon überzeugt, aber das kann ja wohl echt nicht wahr sein?

Habe ich hier noch andere Möglichkeiten als warten? Ab wann sollte man einen Anwalt einschalten?

Tipps?

Danke vorab.

Anwalt einschalten könnte teuer werden, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast.
Ferner mußt du VORHER Amazon angemahnt haben nach den Vorschriften des BGB und Amazon muß sich schuldhaft in Verzug gefunden haben.
An deiner Stelle würde ich Amazon schriftlich per Einschreiben ermahnen, das Geld zu überweisen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland)

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug
 
Gesetzlich haben die erstmal generell 30Tage Zeit nach Eingang der Ware das Geld zurückzuerstatten. Nur weil das netterweise sonst maximal 7Tage dauert heisst das noch lange nicht, das dass ein muß ist.

Danach kann man sich dann langsam anfangen Gedanken zu machen.



PS: Anwalt ist unsinn den Zahlt man dann selber dann kannste die 250€ direkt weiter reichen.
1. 30 Tage warten
2. danach schriftlich per Einwurfeinschreiben anmahnen. 14 Tage Frist
3. Dann wenn Geld nicht auf Konto (unwahrscheinlich) Anwalt
 
Zuletzt bearbeitet:
So, hatte amazon mal über das Kontaktformular angeschrieben und prompt eine vielversprechende Antwort erhalten.
(letztlich dasselbe gefragt wie am telefon)


Heute war dann auch das Geld auf dem Konto. Somit alles in Ordnung.

In Zukunft spare ich mir das Telefonat und schreibe den Service gleich per E-Mail an!
 
Ansichtssache.

Amazon sagt selbst INNERHALB VON 10 WERKTAGEN.

Wenn du dann bei 15 Werktagen bist, macht man sich um sein Geld Gedanken.

in diesem Fall unbegründet.
 
Gesetzlich haben die erstmal generell 30Tage Zeit nach Eingang der Ware das Geld zurückzuerstatten. Nur weil das netterweise sonst maximal 7Tage dauert heisst das noch lange nicht, das dass ein muß ist.

Das ist Quatsch, der Anspruch auf Rückzahlung ist mit Zugang des Widerrufes beim Verkäufer fällig, ab dann kann der Schuldner in Verzug gesetzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sry Doc Foster, aber die 30 Tage sind gesetzlich festgelegt! ;)
 
Als Höchsfrist, ab der sich der Schuldner automatisch in Verzug befindet. Zur Fälligkeit habe ich weiter oben bereits etwas geschrieben.

Wenn man jetzt den Unterschied zw. Fälligkeit und Verzug sowie den § 286 versteht, wäre alles bestens.
Und deshalb sollten Laien auch nicht einfach ins Blaue hinein Dinge behaupten...
 
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