Amazon sperrt einfach so Account

Und wie kann ich das Amazon beweisen? :D
Sie fragen ja nichts an oder verlangen was von mir
 
Hast du noch ein Amazon Prime Abo? Dann kannst du per Anwalt ggf eine Reaktivieren erzwingen.
 
Hatte das eine Zeit bei Kleinanzeigen, dass ich willkürlich gesperrt war, richtig nervig. Alles Gute
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Anonym98
Nero FX schrieb:
Hast du noch ein Amazon Prime Abo? Dann kannst du per Anwalt ggf eine Reaktivieren erzwingen.
Leider nicht
Ergänzung ()

whats4 schrieb:
es gibt ein wort dafür.
das wort beschreibt unter anderem leute, die dich beschuldigen, wobei du deine unschuld beweisen mußt.
so du kannst. wenn ned: schuldig!
Und wie kann ich das Amazon beweisen? :D
Sie fragen ja nichts an oder verlangen was von mir
 
Wir haben Vertragsfreiheit es steht Amazon frei ob sie mit dir einen Vertrag schließen. Sie sagen nein. Ist wie ein Hausverbot im Laden vor Ort.

Ein Grund muss nicht angegeben werden.
 
das ist ja das kafkaeske daran.
du bist beschuldigt, niemand sagt dir wessen, und du sollst deine unschuld beweisen.
kafkaesk ist das einzig zutreffende wort dafür

und alle, oder besser die wenigen, beteiligten menschen spielen mit, weil sie ihre jobs behalten wollen.
wie immer. auch mehrfach in eher jüngerer vergangeheit.
nun, auch dafür gibts ein wort.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Micha-
Nero FX schrieb:
Wir haben Vertragsfreiheit es steht Amazon frei ob sie mit dir einen Vertrag schließen. Sie sagen nein. Ist wie ein Hausverbot im Laden vor Ort.

Ein Grund muss nicht angegeben werden.
Wirklich ohne Grund? Können Sie das mit mir machen. Das ist ja ein Skandal
 
Allein ein Benutzeraccount ist noch nicht mal ein Vertrag, so etwas kann immer und jederzeit ohne Grund gekündigt/geschlossen werden.
 
doch. schließlich sind da AGB´s, die zum erzeugen eines accounts bestätigt werfden müssen.
 
whats4 schrieb:
schließlich sind da AGB´s, die zum erzeugen eines accounts bestätigt werfden müssen.
Das ist aber kein Hindernis. Zusätzlich gibt in DE die Vertragsfreiheit, da kann ein Händler einseitig ohne Grund Verkäufe verweigern.

Es gibt nur wenige Ausnahmen wie z.B. Diskriminierung, oder wenn ein Händler lebenswichtige Ware anbietet, die der Käufer sonst nicht so einfach wo anders bekommt.
 
nun, es ist diskriminierung.
bei der allgegenwart des großen flusses jedenfalls.

die regelungen was das "neuland" betrifft, sind schwer mangelhaft.
was sich u.a. in einer KI zeigt, die gleichzeitig ermittler & ankläger & richter ist, ohne irgendwas begründen zu müssen.
und auch digitale landnahme ist landnahme.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: midnightblue
whats4 schrieb:
nun, es ist diskriminierung.
Nein.

Wenn du z.B. nur wegen deiner Hautfarbe oder sexuellen Orientierung abgelehnt wirst (beweisbar) dann ist das eine Diskriminierung. Ohne Grund ist es für den Händler immer möglich.
 
und das ist welche definition?
deine?

als ob sich das auf farbe & sub oder top beschränken würde.... ich denke, da gibts sehr viel mehr.
 
und die sagen, diskriminierung gibts nur aufgrund von hautfarbe & sex?
kann ich mir ned vorstellen.
 
whats4 schrieb:
und die sagen, diskriminierung gibts nur aufgrund von hautfarbe & sex?
Hättest du es gelesen dann wüsstest du es.
Gemäß § 19 AGG darf eine Person bei Massengeschäften (wie etwa bei Verkäufen in Webshops) nicht wegen der im Gesetz aufgezählten Diskriminierungsmerkale (Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) benachteiligt werden.
 
ok, das führt zu nix. glaub, was du magst.
die geschichte ist voll von tausenden gründen jemanden zu diskriminieren.

und ich nenne z.b. eine sperrung, weil eine adresse ähnlich wie wasauchimmer ist, sehr klar diskriminierend.
 
OK, du wolltest einfach nur ein bisschen Klugscheißern, auch gut.
Wenn selbst Gesetze nicht weiterhelfen (die der Gesetzgeber nicht ohne Grund sehr eng gefasst hat) dann muss man so eine Diskussion beenden.
 
Helge01 schrieb:
Ohne Grund ist es für den Händler immer möglich.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Im Zweifel muss der Händler das begründen und diese Begründung kann dann überprüft werden und wie sinnhaftig sie erscheint. Wenn sie eine Diskriminierung nicht entkräften kann, dann wird ein Gericht gegen den Händler entscheiden. Alles andere wäre Quatsch.
Und möglicherweise gilt für einen Riesen wie Amazon noch anderes.
 
Hi @Bob.Dig :), der Händler muss auf Grund der Vertragsfreiheit nichts begründen.
Steht auch so auf der von mir verlinkten Seite.
Im deutschen Zivilrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Zwei oder mehr Parteien dürfen daher nicht nur entscheiden, ob und mit welchem Inhalt sie einen Vertrag abschließen wollen, sondern auch mit wem. Grundsätzlich dürfen somit sowohl Unternehmer als auch Verbraucher frei und ohne Rechtfertigungsdruck entscheiden, mit wem sie vertragliche Vereinbarungen eingehen wollen. Das gilt selbstverständlich auch im anonymen Massengeschäftsverkehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: frames p. joule
Zurück
Oben