Amazon Teilerstattung defekte Ware ?

90210

Lieutenant
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Ahoi,


würde das gerne mal einordnen und zwar hatte ich bei Amazon ein Aktenvernichter bestellt vor 1 1/2 Jahren ... über Summe xxxx nicht ganz günstig, ... jetzt zieht der Automatische Einzug nicht mehr jedes Blatt einzeln ein wie am Anfang.

Hab das Problem Amazon über Chat den Geschildert und 2 Möglichkeiten der Lösung bekommen: 1 zurückschicken Geld wieder bekommen oder 2 eine Teilerstattung in Höhe von 15%.

So, ist diese Teilerstattung eine Kulanz ? oder eher Medizin zum ruhig stellen ? sind die 15% das Maximum ?
ist meine Garantie davon betroffen ?
 
Bei der Teilerstattung wirst du dich beim Hersteller des Gerätes selbst um die Garantie kümmern müssen.
 
Klar ist das ne Kulanz.
Aber auch das Angebote dir nach 1 1/2 Jahren das Geld komplett zurückzugeben ist auch schon ne arge Kulanz.

Wärst ja allein schon in der Beweislast, dass der Schaden vom Anfang an bestanden hat.
Und all so Kram.

Heißt - beide Lösungen sind super.
Wenn das Teil für dich noch brauchbar funktioniert - nimm die 15%.
Wenn nicht, nimmd as Geld zurück.
 
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Garantie hat nichts mit Amazon zutun - ob du überhaupt noch Garantie hast, kann dir der Hersteller sagen. 2 Jahre ist dabei nicht immer gegeben.
In Bezug auf Gewährleistung? Nun ja. Den Defekt wirst du nicht mehr geltend machen können. Andere Defekte möglicherweise schon. Ich würde das Ding einfach zurücksenden. Warum so viel Aufwand betreiben?
 
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Das müsstest du mal in den Garantiebestimmungen nachschauen. Je nachdem welcher Hersteller das ist kann es da Unterschiede geben. Welcher Aktenvernichter ist es denn genau? Sicher, dass du über Garantie abwickelst und nicht Gewährleistung?
Ansonsten sehe ich das wie @Blutomen
Beides gute Lösungen. Wenn dich die Funktion nicht total einschränkt, dann nimm die 15% oder das Geld und kauf einen neuen.
 
Dass er nicht mehr richtig einzieht, halte ich für normalen Verschleiß. Ich bin daher überrascht, dass man dir überhaupt so was anbietet.
Meiner Meinung nach ist für dich das beste, die erste Lösung zu nehmen, also Gerät einschicken und den kompletten Kaufpreis wiederbekommen. Davon holst du dir das Gerät einfach nochmal.

Die 2. Lösung ist der Rede nicht wert, wenn man die Möglichkeit hat, das Gerät quasi gegen ein neues zu tauschen.
 
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Krik schrieb:
Meiner Meinung nach ist für dich das beste, die erste Lösung zu nehmen, also Gerät einschicken und den kompletten Kaufpreis wiederbekommen. Davon holst du dir das Gerät einfach nochmal.
So würde ich das auch machen.
 
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ist von Dahle das gerät und nicht gerade klein ohne Original Verpackung auch schwer zurück zuschicken ?

der Preis ist Übrigens gestiegen müsste also drauf zahlen.

wenn ihr könnten oder es gehen würde und ihr jede 2 Jahre den Austauschen könntet würdet ihr das machen ?

ich meine klar wäre dann immer neu und so aber müßte auch immer wieder Verpackt werden und so ....
 
90210 schrieb:
wenn ihr könnten oder es gehen würde und ihr jede 2 Jahre den Austauschen könntet würdet ihr das machen ?
Du kannst es nicht alle zwei Jahre austauschen, wenn deine ersten zwei Jahre rum sind, dann war es das, es sei denn, du kaufst komplett neu.
 
Ich denke, dass mit "Austausch" gemeint ist: Zurücksenden, Einkaufspreis erstattet bekommen und danach neu kaufen. Somit hätte er ja immer wieder neue 2 Jahre Gewährleistung (mit Beweislastumkehr usw.) und/oder Garantie (falls sie 2 Jahre beträgt).
 
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Goldsmith schrieb:
Du kannst es nicht alle zwei Jahre austauschen, wenn deine ersten zwei Jahre rum sind, dann war es das, es sei denn, du kaufst komplett neu.
das war auch mehr hypothetisch !
 
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Hypothetisch solltest du dir halt gar nicht so sicher sein, ob man dir aller zwei Jahre anbietet, den Kaufpreis gegen Rückversand zurückzuerstatten. Wie hier schon angemerkt, ist auch dieses Angebot KULANZ. Nach 12 Monaten bist du rein rechtlich in der Pflicht, zu beweisen, dass der "Defekt" auf einen "Mangel" zurückzuführen ist, der bereits bei Lieferung(!) bestand.
Die Gewährleistung ist keine "der Artikel darf in den ersten zwei Jahren nicht kaputt gehen"-Garantie. Auch wenn das in der Realität von vielen Händlern bei vielen Artikeln tatsächlich so gelebt wird.
 
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Wenn er nicht richtig einzieht, kann man oft die Pickup-Rolle neu einsetzen, kostet nur wenig und hilft fast immer.
Meine hat ca. drei Euro gekostet, war für einen Samsung Laserdrucker.
 
Auch ist die Garantie immer sehr dehnbar, denn die Hersteller selbst sind es, die festlegen, was sie in ihrer Garantie abdecken und was auch nicht.
Ergänzung ()

kleines Bärchen schrieb:
Wenn er nicht richtig einzieht, kann man oft die Pickup-Rolle neu einsetzen,
Es ist ja kein Drucker, sondern ein Aktenvernichter.
 
kachiri schrieb:
Hypothetisch solltest du dir halt gar nicht so sicher sein, ob man dir aller zwei Jahre anbietet, den Kaufpreis gegen Rückversand zurückzuerstatten. Wie hier schon angemerkt, ist auch dieses Angebot KULANZ. Nach 12 Monaten bist du rein rechtlich in der Pflicht, zu beweisen, dass der "Defekt" auf einen "Mangel" zurückzuführen ist, der bereits bei Lieferung(!) bestand.
Die Gewährleistung ist keine "der Artikel darf in den ersten zwei Jahren nicht kaputt gehen"-Garantie. Auch wenn das in der Realität von vielen Händlern bei vielen Artikeln tatsächlich so gelebt wird.
das war ist nicht auf mich bezogen sondern auf euch !
 
Blutomen schrieb:
Klar ist das ne Kulanz.
Aber auch das Angebote dir nach 1 1/2 Jahren das Geld komplett zurückzugeben ist auch schon ne arge Kulanz.
Das ist immer noch (in Deutschland) gesetzlicher Anspruch und keine Kulanz. → Umtausch, Preisminderung, komplette Rückgabe gegen Geld. Innerhalb zweier Jahre. Die Beweislast ist zwar eine Frage, aber es ist schon offensichtlich was von Anfang an war und was auf normale Benutzung zurückgeht. Und selbst dann darf der Händler (!) nicht mauern sondern muss Reparaturversuche starten, und Zeit schinden geht auch nicht.

Abgeschrieben bei Verbraucherzentrale Niedersachsen:
Achtung, will der Händler nur „aus Kulanz“ reparieren, erkennt er den Mangel nicht als Gewährleistungsfall an. Beim nächsten Defekt oder einer ungenügenden Reparatur wird es dann schwierig, weitere Ansprüche durchzusetzen. Daher sollten Sie auf Ihr Gewährleistungsrecht bestehen und eine „Kulanzlösung“ nicht akzeptieren.

CN8
 
cumulonimbus8 schrieb:
aber es ist schon offensichtlich was von Anfang an war und was auf normale Benutzung zurückgeht
So offensichtlich ist das eben nicht. Dem Händler geht es hier insbesondere um Kundenbindung. Wobei Amazon da sowieso eine komplette Ausnahme ist. Bei anderen Wettbewerbern wirst du nicht so einfach an einen Umtausch oder gar eine vollständig Kaufpreiserstattung kommen. Die verweisen dich im Zweifel je nachdem gern auf die Garantie oder bieten dir halt eine kostenpflichte Reparatur an, ehe du bewiesen hast, dass das ein Defekt ist, der auf einen Mangel bei Auslieferung zurückgeht.

Für Amazon ist es scheinbar (noch) günstiger, so kulant zu sein. Wobei das von Kundenberater zu Kundenberater von Kunde zu Kunde auch abweicht. Auch Amazon verweist immer häufiger an Hersteller zwecks Reparatur oder Garantie. Insbesondere bei Produkten, die nach 12 Monaten reklamiert werden.

Dein gesetzlicher Anspruch ist, wenn der Händler es durchzieht, nach 12 Monaten für'n Arsch, weil die Gutachterkosten am Ende in keinem Verhältnis mehr zum Schaden stehen.
 
bei Amazon was Reparieren zu lassen kannst fast vergessen ! dauert ewig und dann kann es doch nicht repariert werden und so weiter ..... hat da bis jetzt noch keine guten Erfahrungen.

Hat jemand ein Tipp wie ich Amazon über Chat leichter kontaktieren kann ? mir kommt es so vor als ob das immer schwerer wird, und über Bestellte Ware die nicht von Amazon verkauft wird/wurde geht es gar nicht :(


wie kann ich einen Deckenventilator an eine Abgehangene Rigips Decke installieren ? Beton ist da niccht auch über der Abgehangene Rigips Decke nicht und Balken a nicht :(

ist es normal das die Standard Ventilatoren kein Kugellager haben ? konnte bei meinem Günstigen keine entdecken scheint mir so das die Welle einfach nur in der Fassung Schleifen drehen tut. Es sind nicht mal Gleitlager aus Messing....
 
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