Würde einfach abwarten und den Dingen ihren Lauf lassen. Du wirst nicht berechtigt sein, den Kauf zu stornieren.
Was für amazon gilt, gilt nicht für dich. amazon hat umfangreiche AGB, insbesondere ist dort geregelt, dass der Kaufvertrag erst mit Versand der Ware und mit einer zusätzlichen Versandbestätigung zustande kommt. Und da amazon den Käufer nicht zur Zahlung auffordert (Vorkasse), das würde nach Ansicht mancher Gerichte als verbindliche Vertragsbestätigung auszulegen sein, kann amazon praktisch jederzeit die Bestellung stornieren. ohne Folgen fürchten zu müssen.
§ 2 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die Amazon EU S.à.r.l.
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=505048
Der Satz im Anschluss lautet aber:
Dies gilt nicht für Produkte, die Sie direkt bei einem Anbieter aus Marketplace und zShops kaufen. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Anbieter zu Stande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.
So steht es auch auch hier (marketplace):
IV. Vertragsabwicklung
Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Käufer und Verkäufer zu Stande.
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3367031
Und da du wohl kaum in den kleinen Feldern, die dir zur Verfügung stehen, umfangreiche Ausführungen getroffen haben wirst, kann man davon ausgehen, dass ein rechtswirksamer Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Hoffentlich hast du wenigstens die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn du Privatverkäufer bist.
Wenn man dringend Geld braucht (und es behalten will), ist amazon vielleicht nicht der richtige Platz.
amazon bietet ja ebenfalls Käuferschutz, wenn man Pech hat, ist das Geld schneller wieder weg, als ein Lämmchen mit dem Schwanz wedeln kann.
II. Die Amazon.de A-bis-z-Garantie
1. Amazon stellt als Dienstleister lediglich die Amazon.de Marketplace-Plattform zur Verfügung und wird daher nicht Vertragspartner der jeweiligen Transaktionen. Für die Durchführung des Angebots ist es jedoch sehr wichtig, dass die Teilnehmer auf die Erfüllung der geschlossenen Kaufverträge vertrauen können. Hier setzt die Amazon.de A-bis-z-Garantie an, die Amazon als selbstständige Garantie anbietet.
Amazon verpflichtet sich, jedem Käufer den Preis bis zu einem Maximalbetrag von 2.500,00 EUR zu ersetzen, unter folgenden Voraussetzungen:
a) Entweder der Verkäufer liefert nicht trotz ordnungsgemäßer Zahlung des vereinbarten Betrages durch den Käufer, oder das erworbene Objekt weicht maßgeblich in einer verkehrswesentlichen Eigenschaft von den vom Verkäufer im Rahmen des Angebotes gegebenen Beschreibungen ab.
b) Der Käufer hat den Kauf über die Amazon de Website getätigt und über Amazon.de Marketplace bezahlt.
c) Der Käufer ist eine natürliche Person mit erstem Wohnsitz in Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Hong Kong, Island, Irland, Italien, Japan, Kanada, Republik Korea, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich (England, Nordirland, Schottland und Wales), USA (einschließlich US-Schutzgebiete) und hat eine entsprechende Rechnungsanschrift für die Rückzahlung.
d) Der Käufer wird Amazon auf Anfrage Belege, Quittungen, Korrespondenz, den Artikel selbst und andere zur Klärung des Vorgangs erforderliche Dokumente zur Verfügung stellen und dem Verkäufer eine weitere Frist mit Ablehnungsandrohung setzen und vom Vertrag zurücktreten oderdiesen anfechten, wenn Amazon das verlangt.
e) Der Käufer hat den Kaufpreis voll bezahlt und keine Rückzahlungsansprüche gegenüber einer die Zahlung vermittelnden Bank geltend gemacht.
f) Der Käufer übermittelt Amazon frühestens dreißig (30) Tage nach Aufgabe der Amazon.de Marketplace-Bestellung beziehungsweise drei (3) Kalendertage nach dem voraussichtlichen Lieferdatum, wenn dies früher ist, spätestens jedoch neunzig (90) Tage nach Aufgabe der Amazon.de Marketplace-Bestellung den vollständig ausgefüllten Garantieantrag, in welchem er bestätigt, dass die Punkte C II 1 a) bis d) erfüllt sind. Der Käufer hat Amazon die Transaktionsnummer mitzuteilen sowie die Dokumente zu übermitteln, welche das Vorliegen der Voraussetzungen der Punkte C II 1 a) bis d) darzustellen geeignet sind. Außerdem hat der Käufer schriftlich seine Forderungen gegen den Verkäufer wegen des beanstandeten Kaufes an Amazon abzutreten.
g) Für den Fall, dass das erworbene Objekt maßgeblich in einer verkehrswesentlichen Eigenschaft abweicht, muss der Käufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt den Verkäufer kontaktieren, eine Rücksendeanschrift erfragen und das Objekt innerhalb von dreißig (30) Tagen gemäß den anwendbaren Richtlinien an den Verkäufer zurückschicken.
h) Jeder Teilnehmer kann die Garantie insgesamt nur fünfmal für die von Amazon Int.'l Marketplace, Inc. angebotenen Plattformen (Amazon.com; Amazon.de; Amazon.co.uk; Amazon.co.jp, Amazon.ca; Amazon.fr) in Anspruch nehmen.
2. Amazon behält sich einen Ausschluss des Käufers bei missbräuchlicher Geltendmachung der A-bis-z-Garantie vor (z.B. Nichtzahlung ohne rechtlichen Grund, Negativbewertung eines redlichen Verkäufers).