News Amazons „Cyber Monday“ als Lockwerbung eingestuft

ja noe, ich hab ja bisher alles so bekommen, was ich wollte. allerdings minderts doch die produktvielfalt, wenn statt anderen produkten, vorherige wieder angeboten werden.
 
Ich wollte mich hier noch einmal beim Bundesverband Verbraucherzentrale bedanken.
Beim ersten Cyber Monday hab ich noch eine Fritz!Box 7390 für 120€ bekommen, jetzt gibs nur noch Mist.
Ist so einfach nur Mist für die Leute, die ein Händchen für im Internet sehr schnell ausverkaufte Produkte haben.
 
LinuxMcBook schrieb:
Ich wollte mich hier noch einmal beim Bundesverband Verbraucherzentrale bedanken.
Beim ersten Cyber Monday hab ich noch eine Fritz!Box 7390 für 120€ bekommen, jetzt gibs nur noch Mist.
Ist so einfach nur Mist für die Leute, die ein Händchen für im Internet sehr schnell ausverkaufte Produkte haben.


Halt die Klappe du Egoist. Es sind Leute wie du, die die Welt so geformt haben wie sie ist.
 
Und Gott sah, daß es gut war.
 
muselgrusel schrieb:
Halt die Klappe du Egoist. Es sind Leute wie du, die die Welt so geformt haben wie sie ist.

Egoistisch ist doch derjenige, der zu weinen anfängt wenn er ein super reduziertes angebot nicht bekommt und dann gleich zu mutti verbraucherschutz rennt und petzt...
LinuxMcBook bedank Dich nciht bei der Verbraucherzentrale, die ist nur ausführendes Organ, bedank dich bei den vom Neid zerfressenen die ncihts mehr hassen als grosse Rabatte von denen andere profitieren nur sie nicht, weil sie eben zur falschen Zeit am falschen ort waren.
 
DJServs schrieb:
Egoistisch ist doch derjenige, der zu weinen anfängt wenn er ein super reduziertes angebot nicht bekommt und dann gleich zu mutti verbraucherschutz rennt und petzt...
LinuxMcBook bedank Dich nciht bei der Verbraucherzentrale, die ist nur ausführendes Organ, bedank dich bei den vom Neid zerfressenen die ncihts mehr hassen als grosse Rabatte von denen andere profitieren nur sie nicht, weil sie eben zur falschen Zeit am falschen ort waren.

Die Diskussion hatten wir schon vor einem halben Jahr. Aber weil sie so gerne ignoriert wird geben wir die Vorstellung gerne noch einmal. Ich zitiere mich einfach selbst, muss noch nicht mal den an den es gerichtet ist ändern. Wenn du in ein Geschäft kommst weil du unbedingt Produkt XY zu 75% Preisnachlass wolltest und die 15 reduzierten Teile sind schon nach 3 Sekunden ausverkauft, regst du dich auch auf, alleine schon weil du wegen dem erwarteten Andrangs vor dem Geschäft übernachtet hast. Jetzt gehst du ein Regal weiter und findest das Produkt aus der Werbung in Massen im Regal stehen, aber zum Normalpreis. Jetzt kannst du es gerne jemandem erzählen der sich die Hose mit einer Zange anzieht dass dir das in diesem Moment völlig egal wäre aber ich und die meisten andern glauben dir das nicht. Wenn ein Geschäft ein Sonderangebot macht hat es sich an bestimmte Regeln zu halten. Wenn es das nicht tut bricht es das Gesetz, das ist nun mal Fakt. Wir können, weil du jeden der auf seinem Recht besteht für einen Denunzianten hältst, nicht einfach mal die Strafverfolgung und die Gerichte abschaffen.

Aber ich glaube meine Worte sind Perlen vor die Säue, manche Menschen sind für Argumente zugänglich, manche sind sind von Hass und Ignoranz zerfressen dass sie nicht Gesellschaftsfähig sind und dazwischen gibt es noch einige Schattierungen.

Creeed schrieb:
@djservs

Es geht darum dass absehbar war dass das Kontingent für den Cyber Monday nicht ausreichen würde um den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen. Außerdem war ja Ware da, man konnte weiterhin die Artikel bestellen, lieferbar aber nur zum Vollpreis statt dem Angebotspreis. Darum geht es doch, nicht dass die Playstation zum Beispiel ausverkauft war sondern dass noch genug auf Lager waren um sie weiterhin im Shop zu verkaufen.
Dadurch kommt folgender Fall zustande: Ein Kunde will sich eine PS kaufen, verschiebt den Kauf im Geschäft vor Ort aber weil er eine am Cyber Monday schießen will. Diese bekommt er nicht also bestellt er eine normal bei Amazon weil er sowieso gerade dort ist. Damit entsteht dem Geschäft vor Ort durch entgangenen Gewinn. Zudem sind Sonderangebote an strenge Auflagen gebunden, Aldi und Lidl haben auch schon massiv auf den Deckel bekommen weil Artikel nicht in ausreichender Zahl vorhanden waren und das sogar mehrfach.

Wenn die Gerüchte stimmen sollten waren von Amazon damals 40-50 PS für den Cyber Monday vorgesehen, was definitiv zu wenig ist. Bei einem solchen Angebot verkauft der Mediamarkt vor Ort schon mehr Geräte.
 
Creeed schrieb:
Wenn du in ein Geschäft kommst

Und damit hast du dein ganzen Post doch schon wieder zu nonsense degradiert!

Sag mir doch mal, wo Amazon in Deutschland sein Ladengeschäft hat?
Das ist einfach ewig gestriges Verhalten Onlinehändler mit lokalen Geschäften gleichzusetzen. Genau das gleiche mit den gleich teuren gebundenen Büchern und eBooks; das klappt einfach nicht.

Dafür sind die Unterschiede zu groß. Gibt ja auch Vorteile für die Verbraucher, siehe Widerrufsrecht. Dafür ist dann eben mal ein Produkt ausverkauft und man hat umsonst an seinem Schreibtisch gesessen obwohl man in der Zeit eigentlich am Schreibtisch gesessen hätte.
 
LinuxMcBook schrieb:
Und damit hast du dein ganzen Post doch schon wieder zu nonsense degradiert!

Und du hast dich mit dieser Aussage ins Abseits katapultiert denn es macht keinen rechtlichen Unterschied ob das Geschäft physikalisch vorhanden ist. Angebote stehen im Vertragsrecht und es ist egal ob das Angebot in einem Ladengeschäft oder einem Onlineshop gemacht wird. Der Kaufvertrag ist rechtlich der gleiche und unterliegt der gleichen Gesetzgebung im Vertragsrecht. Nur beim Onlinehandel kommen zusätzliche Paragrafen wie das Widerrufsrecht hinzu da man die Ware nicht vorher wie im Geschäft prüfen kann. Es ist egal ob du auf dem Bauernmarkt in Dipolding eine Kuh per Handschlag kaufst, bei Amazon online einen Rechner oder in Rumsrüttelkoog mit notariellem Kaufvertrag einen Fischkutter. Rechtlich ist alles ein Kaufvertrag. Deine Meinung was hier online oder Ladengeschäft angeht ist egal. Vertrag ist Vertrag, Feierabend, da beißt die Maus keinen Faden ab. Über Buchpreisbindung kann man trefflich streiten, ich finde sie auch überholt, aber das ist eine andere Baustelle, das hat nichts mit Vertragsrecht und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu tun. Viele vermischen diese Dinge, sei es aus Unwissenheit oder einfach weil sie nicht differenzieren können. Hier spielen viele Faktoren zusammen, aber man muss hier einfach unterscheiden.

Jetzt aber zurück zum eigentlichen Thema. Sonderangebote, egal welcher Art macht der Händler. Keiner zwingt ihn dazu diese Sonderangebote zu machen, wenn ich das Angebot annehme kommt der Kaufvertrag zu Stande. An Sonderangebote sind bestimmte Voraussetzungen gebunden. Sie müssen in ausreichender Menge vorhanden sein um eine Mindestverfügbarkeit von mindestens zwei Tagen. Ein Hinweis wie "Solange der Vorrat reicht" entbindet nicht von dieser Pflicht. Ich empfehle dazu einfach mal §5 UWG und AZ. 2 U7/05. Ist das nämlich nicht gegeben nennt man das Lockvogelangebot. Das heißt der Kunde wird über die Werbung mit dem Sonderangebot in den Laden gezogen ohne dass es verfügbar wäre. Er soll zum Kauf anderer Produkte motiviert werden, nennt man Impulsivkauf. Ist dir mal aufgefallen dass solche Angebote immer tief im Laden stehen und der Weg dorthin und von dort zur Kasse mit Angebotsschildern gepflastert sind? Im speziellen Fall hier war es so dass die Menge an angebotenen Geräten nicht ausreichte um die geforderte Verfügbarkeit zu gewährleisten. Erschwerend kam hinzu dass man das Produkt aber weiterhin noch zum Normalpreis kaufen konnte. Also war diese spezielle Ware vorhanden, sie wurde aber nicht im Angebot verkauft.

Ach ja, das ist alles Stoff erstes/zweites Lehrjahr Berufsschule, Fach Sozialkunde.
 
DJServs schrieb:
Egoistisch ist doch derjenige, der zu weinen anfängt wenn er ein super reduziertes angebot nicht bekommt und dann gleich zu mutti verbraucherschutz rennt und petzt...
LinuxMcBook bedank Dich nciht bei der Verbraucherzentrale, die ist nur ausführendes Organ, bedank dich bei den vom Neid zerfressenen die ncihts mehr hassen als grosse Rabatte von denen andere profitieren nur sie nicht, weil sie eben zur falschen Zeit am falschen ort waren.


Wie die Springer Presse die Leute verdummt, ist immer wieder "schön" mit anzusehen..

1. Solltest du dir eine Definition von Egoismus durchlesen.
2. Legst du dieses Verhalten auch an den Tag, wenn du jemandem in die Fresse schlägst und er danach zur Polizei geht? (Ebenfalls ein Gesetzesbruch)
3. Habe ich nie beim Cybermonday mitgemacht, noch habe ich vor speziell an diesem Tag bei Amazon einzukaufen (zerlegt wohl deine Egoismus Theorie gänzlich..)


Man sollte vielleicht mal nachdenken, bevor man so einen Stuss postet. Creed hat ja schon ein Beispiel gebracht, und erläutert, dass es einfach Gesetzeswidrig ist und das hat auch gute Gründe, bei denen es nicht einmal wirklich darum geht, dass manche benachteiligt werden..



@LinuxMcBook

Es geht hier auch nicht nur(!) um den Verbraucherschutz. Es hat ebenso etwas damit zu tun, dass diese "Lockvogelangebote" den Konkurrenten schaden, und so den Wettbewerb ungesetzmäßig beeinträchtigen, bzw. manipulieren.
 
Mag ja gerne sein, dass es ungesetzmäßig ist.

Aber mir geht es darum, dass das Gesetz verdammt nochmal bullshit ist.
Ladengeschäft != Stuhl und Internetbrowser.

Und an der Schwachsinnigkeit irgendwelche Gesetze aus den 60er Jahren immer auf das Internet anwenden zu wollen ändern auch zwei Jahre Berufsschule nichts!
 
LinuxMcBook schrieb:
Mag ja gerne sein, dass es ungesetzmäßig ist.

Aber mir geht es darum, dass das Gesetz verdammt nochmal bullshit ist.
Ladengeschäft != Stuhl und Internetbrowser.

Und an der Schwachsinnigkeit irgendwelche Gesetze aus den 60er Jahren immer auf das Internet anwenden zu wollen ändern auch zwei Jahre Berufsschule nichts!

Hast du dich noch nie dabei erwischt, länger auf einer Website zu bleiben als eigentlich gewollt? Oder noch etwas ganz anderes in den Warenkorb geschmissen zu haben?

Es geht hierbei genau so wie in der "realen Welt" darum, Lockangebote zu schaffen. Glaubst du etwa, dass Amazon keine Marktforschungsabteilung hat?
Genauso wie in der "realen Welt", sollen die Angebote die Leute "anfixen" in den Laden zu treten/auf die Website zu gehen, sich Sachen anzuschauen, in Kauflaune zu geraten und mehr als nur das Angebot zu kaufen. Und genau DAS ist der Sinn von Angeboten. Wenn jedoch das Angebot noch nicht einmal mehr vorhanden ist, dann wird hier einfach nur Kunden abzocke betrieben, denn teilweise sind die Preise der restlichen Produkte leicht höher als sonst ;)
Ich sehe hier keinen Unterschied zwischen der Situation in einem Markt und im Internet.

Und komm nicht mit dem "man kann ganz einfach auf den Tab schließen Button klicken". Natürlich KANN man, aber die Mehrheit der Leute macht das nicht. Sobald man auf der Website bleibt und etwas anderes kauft, hat sich die Aktion für Amazon gelohnt. Und das ist genau so wie im "echten Leben" unlauterer Wettbewerb ;)
 
LinuxMcBook schrieb:
Mag ja gerne sein, dass es ungesetzmäßig ist.

Aber mir geht es darum, dass das Gesetz verdammt nochmal bullshit ist.
Ladengeschäft != Stuhl und Internetbrowser.

Und an der Schwachsinnigkeit irgendwelche Gesetze aus den 60er Jahren immer auf das Internet anwenden zu wollen ändern auch zwei Jahre Berufsschule nichts!

Nur weil ein Gesetz alt ist muss es nicht schlecht sein oder problematisch. Nehmen wir die Sozialversicherungspflicht. Die wurde von Bismarck zu Zeiten Kaiser Wilhelms eingeführt und gilt noch heute. Gesetze sind Regeln die sich eine Gesellschaft zum funktionieren selbst auferlegt. So ist es schon seit 1.500 Jahren in Deutschland, damals natürlich heiliges römisches Reich deutscher Nationen oder auch der Vorgänger, verboten einfach Menschen zu töten. Selbst im römischen Reich war es verboten einfach einen Bürger zu töten. Ist das Gesetz darum schlecht?

Ein Kaufvertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung. Der Verkäufer bietet einen Artikel zu Preis X und den AGB die in jedem Geschäft aushängen an. Der Käufer akzeptiert das Angebot und zahlt den verlangten Preis. In der Sekunde kommt ein normaler Kaufvertrag zustande. Sei der Artikel jetzt ein Liter Milch, ein Computerspiel oder ein Flugzeug, das ist irrelevant. Im Internet ist es genau so, Amazon bietet zu einem Preis an und du bestellst, tust also deinen Willen kund den Artikel zu den angegebenen Bedingungen zu kaufen. Sobald Amazon deine Bestellung bestätigt, Achtung das ist nicht die Mail die man bekommt dass die Bestellung eingegangen ist, ist auch hier ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen. Verträge benötigen nicht immer die Schriftform, so gilt im Handel auch der Handschlag als Vertragsabschluss. Auf Grund dessen sind sogar mehrere Prozesse geführt worden. Warum sollte also das Vertragsrecht nicht auch im Internet gelten? Nur weil das Gesetz alt ist?

An der Schwachsinnigkeit und dem begrenzten Horizont mancher Menschen ändern auch 13 Jahre Schule und mehrere Jahre Studium nichts. Ach ja, die Berufsschulpflicht in Deutschland beträgt ein Jahr, keine zwei Jahre.
 
Creeed schrieb:
Die Diskussion hatten wir schon vor einem halben Jahr. Aber weil sie so gerne ignoriert wird geben wir die Vorstellung gerne noch einmal. Ich zitiere mich einfach selbst, muss noch nicht mal den an den es gerichtet ist ändern. Wenn du in ein Geschäft kommst weil du unbedingt Produkt XY zu 75% Preisnachlass wolltest und die 15 reduzierten Teile sind schon nach 3 Sekunden ausverkauft, regst du dich auch auf, alleine schon weil du wegen dem erwarteten Andrangs vor dem Geschäft übernachtet hast.

Ich würde ja zugern mal wissen wieso man vor der Konzernzentrale von Amazon übernachtet. Wenn ich bei diesenPreisen bei einer Aktion mitmache ist mir persönlich klar, dass es einem Roulette gleichkommt ob ich was bekomme, das ist auch der Grund warum ich bei solchen Dingen nur noch im Internet mitmache, denn Du hast Recht sobald eine Anreise dazukommt wirds unrentabel und man ist evtl sogar gefrustet wenn nix mehr da ist. Aber im Internet? Hallo? Da surf ich halt eine Seite weiter, ich hab doch NULL Schaden wenn ich dieses Angebot nicht bekomme, ausser vielleicht dass ich 15 Minuten meiner wertvollen lebenszeit verschwendet hab. Wie kann man nur so verbissen sein...

Jetzt gehst du ein Regal weiter und findest das Produkt aus der Werbung in Massen im Regal stehen, aber zum Normalpreis. Jetzt kannst du es gerne jemandem erzählen der sich die Hose mit einer Zange anzieht dass dir das in diesem Moment völlig egal wäre aber ich und die meisten andern glauben dir das nicht.

Tja glaub was Du willst. Aber Tatsache ist, wenn ich bspw in den Saturn gehe und da ein Stand ist mit einer Sonderaktion sagen wir mal für für Computermäuse und die verkaufen da 50 Stück für 10€ aber eben nur diese 50 Stück, naja dann muss ich eben schauen dass ich zu den 50 gehöre oder 2 Regale weitergehen und das Ding für 30€ kaufen, ich seh da kein Problem. Es zwingt die Händler doch niemand zu Rabatten, also hab ich auch kein gesetzlich verbrieftes Recht welche zu bekommen. Sprich es gilt einfach das Motto "wer zuerst kommt malt zuerst". Zugegeben vor Jahren hätte ich mich über sowas auch noch tierisch aufgeregt weil es ja so gesetzeswidrig ist, aber mit dem Alter ändert sich die Sicht auf die Dinge manchmal.

Wenn ein Geschäft ein Sonderangebot macht hat es sich an bestimmte Regeln zu halten. Wenn es das nicht tut bricht es das Gesetz, das ist nun mal Fakt. Wir können, weil du jeden der auf seinem Recht besteht für einen Denunzianten hältst, nicht einfach mal die Strafverfolgung und die Gerichte abschaffen.

Natürlich nicht, aber wie auch LinuxMcBook schon sagt ist dieses Gesetz völlig antiquiert und wo kein Kläger da auch kein Richter. Soll heissen, wenn niemand sich aufregt über solche Sachen kommt dieses Gesetz unter Umständen garnicht erst zur Anwendung und alle können sich über die Chance auf supergünstige Produkte freuen. Aber die Menschen wie Du haben eben gezeigt dass sie das nciht wollen und bevor andere etwas billiges abstauben wird mit der Gesetzkeule geschwungen. Ich sag dir eins, wenn die Verwaltung immer genauso kleinkariert in der gesetzesanwendung wäre wie die Leute heir dann würde in Deutschland bald garnichts mehr gehen.

Aber ich glaube meine Worte sind Perlen vor die Säue, manche Menschen sind für Argumente zugänglich, manche sind sind von Hass und Ignoranz zerfressen dass sie nicht Gesellschaftsfähig sind und dazwischen gibt es noch einige Schattierungen.

Das sagt der Richtige. Immerhin kann ich Deinen Standpunkt rein logisch schon nachvollziehen, weil das Gesetz eben da ist. Aber in meinen Augen bräuchte man dieses Gesetz eben erst garnicht wenn die Leute vernünftig handeln würden.
Ausserdem wird schon seit meinen ersten posts hier meine Frage ignoriert wieviele Stück denn laut Gesetz Amazon hätte vorhalten müssen um das Angebot entsprechend aufrecht zu erhalten für zwei Tage. Denkst du bei dem PS3 Preis hätten 1 Mio Stück gereicht? Man muss die Kirche da schon im Dorf lassen, selbst Amazon hat nciht die Finanzkraft das durchzuziehen.

3. Habe ich nie beim Cybermonday mitgemacht, noch habe ich vor speziell an diesem Tag bei Amazon einzukaufen (zerlegt wohl deine Egoismus Theorie gänzlich..)

Das hat doch ncihts damit zu tun, du kansntj atrotzdem neidisch sein, dass es menschen gab die eine PS3 zum Sensationspreis abgestaubt haben und das geht natürlich nicht, da musst du dann schon für Gerechtigkeit sorgen, oder du bist eben einer von der Sorte die sich aufgeschwungen haben alle unrechtmäßigkeiten auf diesem Planeten zu bekämpfen ;-). Bevor du dich hier in Deutschland über sowas aufregst geh bitte nach China und kämpf dort für mehr Menschenrechte, das ist bitter nötig.

Im übrigen sagt wikipedia zum Neid Begriff unter anderem das folgende:

"Unter Neid versteht man das moralisch vorwerfbare, gefühlsmäßige (emotionale) Verübeln der Besserstellung konkreter Anderer. Ähnlich ist der Begriff der Missgunst."

und

"Neidisch ist mithin jemand (der „Neider“), den ein Besitztum oder Vorzug anderer – auch unbewusst – kränkt (ein Minderwertigkeitsgefühl auslöst).[1] Das Ziel des Neides ist dementsprechend, den beneideten Vorzug aus der Welt zu schaffen"
Ergänzung ()

Creeed schrieb:
Nur weil ein Gesetz alt ist muss es nicht schlecht sein oder problematisch. Nehmen wir die Sozialversicherungspflicht. Die wurde von Bismarck zu Zeiten Kaiser Wilhelms eingeführt und gilt noch heute. Gesetze sind Regeln die sich eine Gesellschaft zum funktionieren selbst auferlegt. So ist es schon seit 1.500 Jahren in Deutschland, damals natürlich heiliges römisches Reich deutscher Nationen oder auch der Vorgänger, verboten einfach Menschen zu töten. Selbst im römischen Reich war es verboten einfach einen Bürger zu töten. Ist das Gesetz darum schlecht?

Muss nicht, kann aber... Es gibt viele Gesetze die dringend novelliert werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel meiner Meinung nach auch das Ladenschlussgesetz und das Wettbewerbsgesetz.

Ein Kaufvertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung. Der Verkäufer bietet einen Artikel zu Preis X und den AGB die in jedem Geschäft aushängen an. Der Käufer akzeptiert das Angebot und zahlt den verlangten Preis. In der Sekunde kommt ein normaler Kaufvertrag zustande. Sei der Artikel jetzt ein Liter Milch, ein Computerspiel oder ein Flugzeug, das ist irrelevant. Im Internet ist es genau so, Amazon bietet zu einem Preis an und du bestellst, tust also deinen Willen kund den Artikel zu den angegebenen Bedingungen zu kaufen. Sobald Amazon deine Bestellung bestätigt, Achtung das ist nicht die Mail die man bekommt dass die Bestellung eingegangen ist, ist auch hier ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen. Verträge benötigen nicht immer die Schriftform, so gilt im Handel auch der Handschlag als Vertragsabschluss. Auf Grund dessen sind sogar mehrere Prozesse geführt worden. Warum sollte also das Vertragsrecht nicht auch im Internet gelten? Nur weil das Gesetz alt ist?

wer stellt denn in Abrede dass das Vertragsrecht nicht im Internet gilt?

An der Schwachsinnigkeit und dem begrenzten Horizont mancher Menschen ändern auch 13 Jahre Schule und mehrere Jahre Studium nichts. Ach ja, die Berufsschulpflicht in Deutschland beträgt ein Jahr, keine zwei Jahre.

an der korinthenkackerei mancher leider auch nichts.
Aber wenn wir schon beim korinthenkacken sind, Bildungspolitik ist Ländersache und demnach haben wir auch in den Ländern unterschiedliche Schulpflichten und in Bayern beträgt diese 12 Jahre bzw endet bei einer Ausbildung erst mit 21: "Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, im dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung". (BayEUG)
 
Zuletzt bearbeitet:
DJServs schrieb:
Ich würde ja zugern mal wissen wieso man vor der Konzernzentrale von Amazon übernachtet. Wenn ich bei diesenPreisen bei einer Aktion mitmache ist mir persönlich klar, dass es einem Roulette gleichkommt ob ich was bekomme, das ist auch der Grund warum ich bei solchen Dingen nur noch im Internet mitmache, denn Du hast Recht sobald eine Anreise dazukommt wirds unrentabel und man ist evtl sogar gefrustet wenn nix mehr da ist. Aber im Internet? Hallo? Da surf ich halt eine Seite weiter, ich hab doch NULL Schaden wenn ich dieses Angebot nicht bekomme, ausser vielleicht dass ich 15 Minuten meiner wertvollen lebenszeit verschwendet hab. Wie kann man nur so verbissen sein...

Du hast null Schaden, aber andere Händler haben Schaden da man in der Regel gerade nicht eine Seite weiter surft. Man bestellt dort weil man ja gerade angemeldet ist. Es geht hier nicht darum dass der Artikel ausverkauft war, denn das war er nicht, im Gegenteil. Im Shop konnte man weiterhin die Artikel zum normalen Preis bestellen. Das widerspricht dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es ging nur darum die Leute auf die Seite oder analog ins Geschäft zu ziehen um nicht reduzierte Artikel zu verkaufen. Dass diese vielleicht sogar teurer sind als anderswo interessiert den Kunden in dem Moment nicht weil er ja sowieso da ist. Dadurch werden die umliegenden Geschäfte geschädigt.

DJServs schrieb:
Tja glaub was Du willst. Aber Tatsache ist, wenn ich bspw in den Saturn gehe und da ein Stand ist mit einer Sonderaktion sagen wir mal für für Computermäuse und die verkaufen da 50 Stück für 10€ aber eben nur diese 50 Stück, naja dann muss ich eben schauen dass ich zu den 50 gehöre oder 2 Regale weitergehen und das Ding für 30€ kaufen, ich seh da kein Problem. Es zwingt die Händler doch niemand zu Rabatten, also hab ich auch kein gesetzlich verbrieftes Recht welche zu bekommen. Sprich es gilt einfach das Motto "wer zuerst kommt malt zuerst". Zugegeben vor Jahren hätte ich mich über sowas auch noch tierisch aufgeregt weil es ja so gesetzeswidrig ist, aber mit dem Alter ändert sich die Sicht auf die Dinge manchmal.

Hier bist du auf dem Holzweg, es darf kein begrenztes Kontingent geben. Lies dir mal die Urteile durch. Wenn es nur ein begrenztes Kontingent vorhanden ist gibt es nur eine Möglichkeit diese regulär an die Kunden zu bekommen und zwar über eine Verlosung. Es gilt hier nämlich der Gleichheitsgrundsatz, welcher übrigens im GG verankert ist. Jeder Kunde muss die gleiche Chance haben eines dieser Angebote zu erhalten. Du hast Recht, die Angebote machen die Händler von sich aus, aber diese Sonderangebote sind an strenge gesetzliche Auflagen gebunden und ich als Kunde habe auch Rechte. Ich habe nämlich das Recht dass der Artikel in ausreichender Menge über einen Mindestzeitraum angeboten wird. Der Händler kann hingegen die Abgabe einschränken mit Klauseln wie "Nur zwei Artikel pro Person" oder "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen". Ein "Solange der Vorrat reicht" entbindet den Händler dagegen nicht davon genügend Artikel auf Vorrat zu halten.
Mit dem Alter mag sich die Sicht der Dinge ändern, aber die Gesetzeslage nicht. Die ist immer noch gleich und damit auch die Urteile zu dem Thema und die sind fast unisono positiv für die Kunden gefällt worden.

DJServs schrieb:
Natürlich nicht, aber wie auch LinuxMcBook schon sagt ist dieses Gesetz völlig antiquiert und wo kein Kläger da auch kein Richter. Soll heissen, wenn niemand sich aufregt über solche Sachen kommt dieses Gesetz unter Umständen garnicht erst zur Anwendung und alle können sich über die Chance auf supergünstige Produkte freuen. Aber die Menschen wie Du haben eben gezeigt dass sie das nciht wollen und bevor andere etwas billiges abstauben wird mit der Gesetzkeule geschwungen. Ich sag dir eins, wenn die Verwaltung immer genauso kleinkariert in der gesetzesanwendung wäre wie die Leute heir dann würde in Deutschland bald garnichts mehr gehen.

Also sollen alle die sich auf die Gesetze verlassen in Deutschland auf ihre Rechte verzichten damit einige einen Vorteil haben? Und das nur weil einige Leute denken alte Gesetze taugen nichts? Ich bestehe auf meinen in den Gesetzen verbrieften Rechte und die lasse ich mir von Typen wie dir nicht nehmen nur weil es ihnen nicht passt. Das hat nichts mit kleinkariert zu tun. Du nimmst doch auch jeden Tag deine Rechte wahr, was würdest du sagen wenn man sie einschränkt damit ein anderer einen Vorteil hat? Nehmen wir die Proteste in Stuttgart gegen S21 oder in Gorleben. Sollen diese Leute ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit einschränken nur damit andere einen Gewinn daraus ziehen können? Ich beziehe mich hier auf friedliche Proteste, jede Anwendung von Gewalt gegen Personen und Sachen lehne ich strikt ab. Da der Deutsch in der Regel ohne Autovergleich nicht glücklich ist machen wir davon auch noch einen. Du darfst auf der Autobahn und in der Stadt nur bestimmte Fahrstreifen benutzen. Ein anderer ist für die Leute mit mehr Rechten reserviert, die haben immer Vorfahrt und immer grüne Ampeln. Du musst immer warten bis die vorbei sind, findest du auch sicher toll. Schließlich haben ja einige einen Vorteil weil die Masse auf ihre Rechte verzichtet. Warum muss ich gerade jetzt an Orwells Animal Farm denken.
Du kannst noch nicht so alt sein wenn du sagst dass Verwaltungen nicht kleinkariert sind oder hattest sehr wenig mit denen zu tun. Glaub mir, gegen die wirkt Millimeterpapier wie ein Scheunentor.

DJServs schrieb:
Das sagt der Richtige.

Im übnrigen sagt wikipedia zum Neid Begriff unter anderem das folgende:

"Unter Neid versteht man das moralisch vorwerfbare, gefühlsmäßige (emotionale) Verübeln der Besserstellung konkreter Anderer. Ähnlich ist der Begriff der Missgunst."

und

"Neidisch ist mithin jemand (der „Neider“), den ein Besitztum oder Vorzug anderer – auch unbewusst – kränkt (ein Minderwertigkeitsgefühl auslöst).[1] Das Ziel des Neides ist dementsprechend, den beneideten Vorzug aus der Welt zu schaffen"

Ich bin nicht neidisch, ich leg nur rhetorische Tretminen aus in die die meisten Menschen unreflektiert rein treten.

DJServs schrieb:
Ergänzung ()

Muss nicht, kann aber... Es gibt viele Gesetze die dringend novelliert werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel meiner Meinung nach auch das Ladenschlussgesetz und das Wettbewerbsgesetz.

Ob novelliert werden muss oder nicht, darüber lässt sich trefflich streiten. Gerade bei den von dir genannten Gesetzen. Aber derzeit haben sie ihre Gültigkeit also muss man sich auch daran halten. Man kann sie nicht einfach ignorieren weil sie einem nicht passen.

DJServs schrieb:
wer stellt denn in Abrede dass das Vertragsrecht nicht im Internet gilt?

Öhm, LinuxMcBook? Zumindest hält er es für schwachsinnig gültige Gesetze nur weil sie mal für die reale Welt in der wir leben geschaffen wurden im Internet anzuwenden. Für mich ist das in Abrede stellen.

Mag ja gerne sein, dass es ungesetzmäßig ist.

Aber mir geht es darum, dass das Gesetz verdammt nochmal bullshit ist.
Ladengeschäft != Stuhl und Internetbrowser.

Und an der Schwachsinnigkeit irgendwelche Gesetze aus den 60er Jahren immer auf das Internet anwenden zu wollen ändern auch zwei Jahre Berufsschule nichts!

DJServs schrieb:
an der korinthenkackerei mancher leider auch nichts.
Aber wenn wir schon beim korinthenkacken sind, Bildungspolitik ist Ländersache und demnach haben wir auch in den Ländern unterschiedliche Schulpflichten und in Bayern beträgt diese 12 Jahre bzw endet bei einer Ausbildung erst mit 21: "Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, im dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung". (BayEUG)

Hach, die Wunder des Föderalismus. Aber das ändert nichts an einer Berufschulpflicht von 12 Monaten. Die ist nämlich bundesweit gleich, genauso wie die 9- oder 10jährige Schulpflicht. Ich würde mich sehr wundern wenn Bayern nur Gymnasien hätte und jeder bis zum Abitur dort bleiben müsste. Die Berufsschulpflicht ist übrigens auch mit einem BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) abgegolten und gilt für Schüler die bis zu 10 Schulbesuchsjahre absolviert haben. Abiturienten sind von der Berufsschulpflicht übrigens entbunden weil sie in der Regel studieren gehen. Aber mag sein dass die Bayern da anders ticken als der Rest der Republik.
 
DJServs schrieb:
Egoistisch ist doch derjenige, der zu weinen anfängt wenn er ein super reduziertes angebot nicht bekommt und dann gleich zu mutti verbraucherschutz rennt und petzt...
LinuxMcBook bedank Dich nciht bei der Verbraucherzentrale, die ist nur ausführendes Organ, bedank dich bei den vom Neid zerfressenen die ncihts mehr hassen als grosse Rabatte von denen andere profitieren nur sie nicht, weil sie eben zur falschen Zeit am falschen ort waren.
Och ich habe auch das erwischt was ich wollte, nur super reduziert war es nicht.
War ein Stativ für 105 statt 204 Euro, klingt gut was!
Der Haken ich hatte dieses Stativ schon länger im Auge, der Amazonpreis war monatelang 130 Euro statt 204, umso viel günstiger war das Cyber Monday Angebot also gar nicht wie Amazon weismachen wollte.
 
Creeed schrieb:
Du hast null Schaden, aber andere Händler haben Schaden da man in der Regel gerade nicht eine Seite weiter surft. Man bestellt dort weil man ja gerade angemeldet ist. Es geht hier nicht darum dass der Artikel ausverkauft war, denn das war er nicht, im Gegenteil. Im Shop konnte man weiterhin die Artikel zum normalen Preis bestellen. Das widerspricht dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es ging nur darum die Leute auf die Seite oder analog ins Geschäft zu ziehen um nicht reduzierte Artikel zu verkaufen. Dass diese vielleicht sogar teurer sind als anderswo interessiert den Kunden in dem Moment nicht weil er ja sowieso da ist. Dadurch werden die umliegenden Geschäfte geschädigt.

Siehst du und darum geht es doch. Ich sag nichts wenn ein Mitbewerber sich über diese Amazon Nummer beschwert, der kann nämlich womöglich wirklich einen konkreten Schaden für sein Geschäft ableiten. Allerdings glaube ich nicht dass Du und all die anderen die sich hier beschweren alle einen Internetshop besitzen. Und dann muss man sich auch nicht zum Retter des Handels aufschwingen, der kann sich untereinander schon selbst wehren und das haben sicher einige auch legitimerweise gemacht!

Hier bist du auf dem Holzweg, es darf kein begrenztes Kontingent geben. Lies dir mal die Urteile durch. Wenn es nur ein begrenztes Kontingent vorhanden ist gibt es nur eine Möglichkeit diese regulär an die Kunden zu bekommen und zwar über eine Verlosung.

Hast du Aktenzeichen zu den Urteilen? Allein die Tatsache, dass Privatleute die durch solche Aktionen keinerlei Nachteile haben (zumindest nicht im Internet) klagen zeigt doch nur dass sie es hassen dass andere einen Vorteil hatten und deshalb wollen sie ihr "Recht" einfordern Genugtuung zu bekommen.

Es gilt hier nämlich der Gleichheitsgrundsatz, welcher übrigens im GG verankert ist. Jeder Kunde muss die gleiche Chance haben eines dieser Angebote zu erhalten.

Das Grundgesetz gilt im Verhältnis Staat/Bürger! Das Verhältnis Bürger/Bürger regelt das Privatrecht. Denn sonst könntest Du auch nämlich überall hingehen wo Du nur willst und ein Türsteher dürfte Dich nicht abweisen wenn es nach dem Grundgesetz ginge!

Du hast Recht, die Angebote machen die Händler von sich aus, aber diese Sonderangebote sind an strenge gesetzliche Auflagen gebunden und ich als Kunde habe auch Rechte. Ich habe nämlich das Recht dass der Artikel in ausreichender Menge über einen Mindestzeitraum angeboten wird.

Und da kommen wir der Sache schon näher. Es geht also doch darum dass du persönlich nichts bekommen hast. Da steht es dir natürlich zu zum verbraucherschutz zu gehen und auf die Gesetze zu pochen, die Frage die bleibt ist nur, ob das auch alles einen nachhaltigen Nutzen für uns Verbraucher hat. Denn so kann es durchaus sein, dass es solche Aktionen garnciht mehr gibt oder nur noch zu wesentlich schlechteren Konditionen (Wie in den letzten beiden Jahren am Cyber Monday)

Der Händler kann hingegen die Abgabe einschränken mit Klauseln wie "Nur zwei Artikel pro Person" oder "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen". Ein "Solange der Vorrat reicht" entbindet den Händler dagegen nicht davon genügend Artikel auf Vorrat zu halten.
Mit dem Alter mag sich die Sicht der Dinge ändern, aber die Gesetzeslage nicht. Die ist immer noch gleich und damit auch die Urteile zu dem Thema und die sind fast unisono positiv für die Kunden gefällt worden.

Wie gesagt ich weiss nicht ob es nachhaltig für Kunden positiv ist wenn solche Aktionen quasi verboten sind. Die einzigen denen Rabattverbote doch was bringen sind Mitkonkurrenten.

Also sollen alle die sich auf die Gesetze verlassen in Deutschland auf ihre Rechte verzichten damit einige einen Vorteil haben? Und das nur weil einige Leute denken alte Gesetze taugen nichts? Ich bestehe auf meinen in den Gesetzen verbrieften Rechte und die lasse ich mir von Typen wie dir nicht nehmen nur weil es ihnen nicht passt. Das hat nichts mit kleinkariert zu tun. Du nimmst doch auch jeden Tag deine Rechte wahr, was würdest du sagen wenn man sie einschränkt damit ein anderer einen Vorteil hat?

Entlarfen wir uns da doch wieder als Neidhammel ;-)? Glaub mir ich bin der letzte der nicht für seine Rechte kämpfen würde, aber hier sehe ich keines meiner Rechte verletzt, ich habe nämlich kein Recht auf eine Playstation 3 zum Preis X und wenn ein anderer sei zu diesem Preis bekommen hat naja wayne. Ich sehe es so dass ich eine chance hatte, die ich nicht mehr habe wenn ich meine Rechte, so wie deinesgleichen wahrnehme, denn dann gibt es angebote in dieser Form nicht mehr. Und mir ist eine Chance auf etwas lieber als keine Chance auf etwas...

Nehmen wir die Proteste in Stuttgart gegen S21 oder in Gorleben. Sollen diese Leute ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit einschränken nur damit andere einen Gewinn daraus ziehen können? Ich beziehe mich hier auf friedliche Proteste, jede Anwendung von Gewalt gegen Personen und Sachen lehne ich strikt ab. Da der Deutsch in der Regel ohne Autovergleich nicht glücklich ist machen wir davon auch noch einen. Du darfst auf der Autobahn und in der Stadt nur bestimmte Fahrstreifen benutzen. Ein anderer ist für die Leute mit mehr Rechten reserviert, die haben immer Vorfahrt und immer grüne Ampeln. Du musst immer warten bis die vorbei sind, findest du auch sicher toll. Schließlich haben ja einige einen Vorteil weil die Masse auf ihre Rechte verzichtet. Warum muss ich gerade jetzt an Orwells Animal Farm denken.

Weisst Du was an deinen Vergleichen hinkt? Dass bei den vergleichen immer irgendwer einen Nachteil hat, beim Caber Monday haben aber bis auf die Mitbewerber keiner nachteile. Man kann nur vorteile haben, aber es ist doch kein Nachteil wenn man etwas nicht bekommt, das ist halt einfach der Markt.

Du kannst noch nicht so alt sein wenn du sagst dass Verwaltungen nicht kleinkariert sind oder hattest sehr wenig mit denen zu tun. Glaub mir, gegen die wirkt Millimeterpapier wie ein Scheunentor.

Es kommt sicherlich auf die jeweilige Behörde an, aber gerade die jüngeren Mitarbeiter dort handeln eher nach dem Grundsatz Leben und Leben lassen als die Paragrafen 1:1 durchzusetzen.

Ich bin nicht neidisch, ich leg nur rhetorische Tretminen aus in die die meisten Menschen unreflektiert rein treten.

Naja wer für andere die einen vorteil hatten wo er selbst keinen nachteil hatte fordert dass dieser vorteil eingestellt werden soll der ist für mich sehr wohl neidisch.

Ob novelliert werden muss oder nicht, darüber lässt sich trefflich streiten. Gerade bei den von dir genannten Gesetzen. Aber derzeit haben sie ihre Gültigkeit also muss man sich auch daran halten. Man kann sie nicht einfach ignorieren weil sie einem nicht passen.

Ich ignoriere dieses Gesetz ja garnicht, ich sage nur imemr wieder dass wir uns bei denen bedanken können die eine wortgenaue auslegung dieses gesetzes verlangen weil ihnen etwas entgangen ist das andere stattdessen bekommen haben. Ich kann jeden direkten Konkurrenten von Amazon verstehen der hier aktiv wird, aberb ei Verbrauchern verstehe ich es einfach nicht, weil es letztendlich in ein Paradoxon führt das man hier auch wieder beobachten kann, sprich es wird sich jetzt beschwert weil die Angebote dieses jahr so scheisse sind... Da kann amn einfach nur sagen, selbst schuld nörgler...!

Öhm, LinuxMcBook? Zumindest hält er es für schwachsinnig gültige Gesetze nur weil sie mal für die reale Welt in der wir leben geschaffen wurden im Internet anzuwenden. Für mich ist das in Abrede stellen.

In meinen Augen ging er auf die Fallstricke des Wettbewerbsgesetzes ein, nicht auf das Vertragsrecht im BGB.

Hach, die Wunder des Föderalismus. Aber das ändert nichts an einer Berufschulpflicht von 12 Monaten. Die ist nämlich bundesweit gleich, genauso wie die 9- oder 10jährige Schulpflicht. Ich würde mich sehr wundern wenn Bayern nur Gymnasien hätte und jeder bis zum Abitur dort bleiben müsste. Die Berufsschulpflicht ist übrigens auch mit einem BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) abgegolten und gilt für Schüler die bis zu 10 Schulbesuchsjahre absolviert haben. Abiturienten sind von der Berufsschulpflicht übrigens entbunden weil sie in der Regel studieren gehen. Aber mag sein dass die Bayern da anders ticken als der Rest der Republik.

ganz so einfach ist es in Bayern leider nicht.
Die Regelmäßige Schulpflicht ist nach 9 Jahren vorüber. Allerdings gibt es noch die berufsschulpflicht. Diese ist für alle die nur ein berufsvorbereitendes Jahr machen nach diesem jahr vorbei. Für alle anderen aber dauert sie so lange wie die ausbildung (max 3 Jahre) oder bis höchstens zum 21. Lebensjahr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)
leider sehr verkürzt hier. Wenn Du die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zitiert haben willst dauert das etwas länger... ;-)
 
Nur mal dazwischen geworfen @DJServs


Ich spreche jetzt mal für mich.

Es geht mir darum, dass gegen ein Gesetz verstoßen wurde, und das geht so nicht in Ordnung. Schluss Punkt Aus, und es spielt keine Rolle, ob dieses Gesetz "vernünftig ist oder nicht", solange es nicht gegen Grundrechte etc. pp. verstößt gilt es.


Ob dieses Gesetz sinnvoll ist, sollte man ganz klar von dem obigen Punkt abgrenzen. Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz sinnvoll. Es hat zwar nicht den "gleichen" Nutzen wie im realen Markt, aber es ist trotzdem wichtig.
Im realen Markt geht es u.a. um Kundenrechte, im Internet jedoch noch stärker auch um die Rechte der Mitbewerber. Ob diese zu schützen seien muss man bejahen, solange es um "unlautere" Methoden geht. Ansonsten würden Patentrecht etc. auch keinen großen Sinn haben, "denn der Markt regelt das alleine". Tut er eben nicht. Jedenfalls würde es sich nicht so entwickeln, wie es sich die meisten Leute die im Internet einkaufen wohl vorstellen. Lockangebote an jeder Ecke und im Endeffekt muss man sich durch eine Startseite mit Lockangeboten suchen, bis man zu den richtigen Preisen gelangt, und das auf jeder Seite? Etwas nervig..
 
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