Anonyme E-Mails

Kleine Gegenfrage: Wozu soll das gut sein, jemandem eine Nachricht zukommen zu lassen, bei der der Empfänger den Absender nicht erkennen soll?

Viele Grüße, Tiguar
 
JackBauer@Tim schrieb:
Hey Leutz,
Ich würde gerne ein paar E-Mails Anonym verschicken. Geht das, und ist das überhaupt erlaubt?

Du weißt dass du jetzt unter der besonderen Beobachtung der Oberstaatsanwaltschaft stehst...:evillol:



*Psst*...Schau hier: Klick mich
 
Das Versenden von Emails geht auch über PHP mit dem Befehl "mail". Voraussetzung ist dabei, dass auf dem Server auch ein Mailserver läuft; ist bei funpic aber auch der Fall.

Beachte aber, dass die IP Adresse von dir meistens mit gesendet wird oder sie sonst über den Betreiber herausgefunden kann.

Ist Email Bombing nicht strafbar oder täusche ich mich da?
 
Nabend :)

Mal eine Frage vorweg, wofür möchtest du dann sowas nutzen? ...nur zum Spass oder...?

Ich sehe da irgendwie keinen Sinn jemanden eine Mail zuschicken,
mit einem Absender den es garnicht gibt :freak: :rolleyes:

btw.
alles nur Anonym :evillol:

Gruss
«oMeE»
 
Tiguar schrieb:
Kleine Gegenfrage: Wozu soll das gut sein, jemandem eine Nachricht zukommen zu lassen, bei der der Empfänger den Absender nicht erkennen soll?

Kann man z.B. nutzen um den Administrator eines Servers auf eine Sicherheitslücke hinzuweisen, die man gerade gefunden hat.

Des Weiteren gibt es noch deutlich mehr Gründe, wann anonyme Remailer von Nutzen sind:
- Kontaktaufnahme mit Journalisten zu einem heiklen Thema
- Anonyme Anzeige des Arbeitgebers / eine nahestehenden Person, wenn man sich selbst schützen muss
- [...]

Unter http://www.iks-jena.de/mitarb/lutz/anon/remail.html gibt es übrigens eine recht gute Einführung zu anonymen Remailern.

Oftmals reicht auch das Anlegen eines Freemail-Accounts, wobei man natürlich einen anonymen Webproxy wie JAP benutzen (und Java, JavaScript,... deaktiveren) sollte. Auf den Account dann natürlich immer nur über JAP oder andere relativ sicher anonyme Webproxies zugreifen.
Manchmal reicht auch schon ein Internetcafe. Wobei man natürlich tunlichst vermeiden sollte, mehrmals das gleiche Cafe aufzusuchen (sollte in größeren Städten aber kaum ein Problem darstellen).

Wenn man eine Antwort erhalten möchte, muss man entweder den Weg über den Freemalier + anonymem http-Proxy wählen, oder man weist seinen Gesprächspartner an, die Antwort OpenPGP-verschlüsselt (mit einem bestimmten Schlüsselwort im Betreff) nach alt.anonymous.messages zu posten (dürfte wohl die sicherste Methode sein). Der OpenPGP-Key sollte natürlich für keinen anderen Zweck verwendet werden, und auch nicht gerade den eigenen Namen, "Nickname" aus Chats/Foren/... oder Ähnliches enthalten.

EDIT: Die Newsgroup heißt natürlich alt.anonymous.messages und nicht de.alt.anonymous; korrigiert. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
*cerox* schrieb:
Ist Email Bombing nicht strafbar oder täusche ich mich da?
Jegliche Versendung von unverlangten e-Mails kann zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen führen - §§ 823, 826 und 1004 BGB.

Weiterhin kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben - § 303b StGB.

@ arkelanfall: Das mögen auf den ersten Blick sinnvolle Gründe sein, andererseits ist eine anonyme Anzeige bei Behörden egal welcher Art überhaupt nicht möglich. Also, so richtig überzeugt bin ich irgendwie noch nicht. ;)

@ JackBauer@Tim: Was hast Du denn konkret vor?

Bis dann, Tiguar
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich würde mir das vorher gut durchdenken, ob es der kleine Spaß, den du dadurch haben willst, wert ist.

Sicher könnte man auch ins Internetcafe gehen, dort seinen Funpic-Account machen und einen PHP-mail Befehl absetzten oder gleich so eine fertige Seite verwenden. Aber 100%ig sicher ist nichts.

Kann man z.B. nutzen um den Administrator eines Servers auf eine Sicherheitslücke hinzuweisen, die man gerade gefunden hat.

Wenn du den Administrator schon auf seine Sicherheitslücken hinweist, was darauf hindeutet, das du nichts unerlaubtes machen willst, wieso muss es dann anonym sein? Der Administrator ist sicher froh darüber zu erfahren oder meinst du er wird natürlich als erstes wissen wollen "Von wem stammt wohl diese E-Mail?"?
 
Tiguar schrieb:
@ arkelanfall: Das mögen auf den ersten Blick sinnvolle Gründe sein,

Es sind auch auf den zweiten Blick vernünftige Gründe :)
Wenn du "durch Zufall" plötzlich sämtliche digitalisierten Krankenakten eines Klinikums einsehen kannst, hast du eventuell doch Bedenken, das dem Admin unter deiner richtigen Identität mitzuteilen.
Die Gefahr, hinterher als "Hacker" noch eine Anzeige zu bekommen ist bei so etwas nämlich nicht zu unterschätzen

andererseits ist eine anonyme Anzeige bei Behörden egal welcher Art überhaupt nicht möglich.

Aber selbstverständlich geht das. Die Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet Straftatbeschuldigungen nachzugehen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Wie sie diese Kenntnisse erlangt, spielt dabei keine Rolle.
Sprich: Wenn du von einer Telefonzelle aus bei der Polizei anrufst und sagst "Herr XYZ aus X hat gerade seine Frau umgebracht", dann muss die Polizei dem nachgehen. Egal, ob du deinen Namen nennst, oder nicht.
Und ob du jetzt telefonisch oder per E-Mail auf eine Straftat aufmerksam machst, spielt absolut keine Rolle.

@ JackBauer@Tim: Was hast Du denn konkret vor?

Wenn er das jetzt hier schreiben würde, bräuchte er wohl keinen aononymen Remailer mehr. :)

P.S.: Für die "anonyme" Liebeserklärung o.Ä. reicht auch ein ganz normaler zweiter Freemail-Account, oder ein simpler Brief (so richtig mit Papier und so) ohne Absender. ;)
 
Ich glaub man schreibt besser nichts mehr denn es wird sowieso alles zitiert und sofort wieder in Frage gestellt.

Ich denke jeder sollte dazu seine eigene Meinung haben; und bitte schreib jetzt zu diesem Post nicht wieder einen Roman.
 
arkelanfall schrieb:
Aber selbstverständlich geht das. Die Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet Straftatbeschuldigungen nachzugehen, sobald sie davon Kenntnis erlangen.
Okay. Das liegt aber nicht daran, dass anonyme Anzeigen zulässig sind, sondern am so genannten Legalitätsprinzip, demzufolge bei tatsächlich vorliegenden Anhaltspunkten für eine Straftat, dem begründeten Anfangsverdacht, die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung verpflichtet sind. Bei den Offizialdelikten, denen im öffentlichen Interesse von Amts wegen nachgegangen werden muss, und den relativen Antragsdelikten, bei denen ein öffentliches Interesse ggf. zum Tragen kommen kann, können die Behörden auch ohne Anzeige tätig werden.

Insgesamt gilt aber § 158 StPO: (1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. Die mündliche Anzeige ist zu beurkunden. (2) Bei Straftaten, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt, muß der Antrag bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei einer anderen Behörde schriftlich angebracht werden. Da bleibt kein Platz für Anonymität.

Das wäre ja auch sonst noch schöner, wenn jeder Spacken die Behörden mit irgendwelchen anonymen Beschuldigungen auf Trab bringen und damit letztlich jeden anderen Mitbürger tyrannisieren könnte. ;)

Abgesehen davon: In diesen Fällen könnte man tatsächlich telefonieren, und das wäre doch imho auch viel einfacher und schneller als anonymes Mailen.
Wenn er das jetzt hier schreiben würde, bräuchte er wohl keinen aononymen Remailer mehr. :)
Wenn es aber um illegale Aktivitäten gehen sollte, wäre ich mit öffentlicher Hilfestellung sehr vorsichtig. :evillol:

Viele Grüße, Tiguar
 
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