Skysurfa schrieb:
Ein Herd ist ein ortsveränderliches Gerät und wird somit mit einem flexiblen Anschlußkabel angeschlossen. Seit wann darf ein ortsveränderliches Gerät keine Steckvorrichtung für den Betrieb aufweisen?
Seit wann ist ein Herd ein ortsveränderliches Gerät?
Ortsveränderlihce Geräte wiegen in der Regel keine 30 Kg und können während des Betriebs leicht bewegt werden während das Kabel angeschlossen bleibt.
Wenn du das bei deinem "Profiherd" schaffst.
Ob das Anschlusskabel flexibel oder nicht ist, hat damit nichts zu tun.
Ich habe 10 Jahre unter anderem ortsveränderliche Geräte geprüft Herde waren nie dabei.
Einfach mal die entsprechende DGUV Information lesen, dann sollte klar sein awrum das kein Herd sein kann..
In Schaltschränken wird auch flexibel verdrahtet, das hat nur den Vorteil das man es leichter ändern kann, macht aber sowas nicht zu einem OVG.
Und generell müssen alle Geräte die mehr als 16 A Strom aufnommen bzw. mehr als 3 000 kW Anschlussleistung haben fest angeschlossen werden. Ein üblicher E-Herd hat ca. 10 kW und zwar 3 phasig.
Gastro und Gewerbe ist was anderes.
Die Flex Leitung ist nur dazu da damit man in der Gastro den Herd mal schnell vorziehen kann zum reinigen.
Normativ wäre auch ein Festanschluss mit NYM zulässig.
Generel schätzt die VDE den Festanschluss als sicherer ein als eine CEE Steckdose für Laien, weiterhin hat die weiße Industrie es nie geschafft sich auf einen Standard zu einigen.
Und am Ende des Tages geben die TAB vor wie der Herd anzuschließen ist. so kann auch mit 8 KW WS erlaubt sien.
Manche verlangen schon Drehstrom ab 4,6 kw und CEE Steckdosen findet man in Privat Küchen eher seltne