Anwaltschreiben wegen "Online-Sharing"

Theux schrieb:
Es gibt übrigens (wurde uns von dem Anwalt gesagt) über 378000 Fälle in Deutschland wegen diesem und nur 20 kamen vor Gericht.

Hallo,

nur 20 kamen vor Gericht, weil wohl vorher eine Lösung gefunden wurde. Und die war sicherlich nicht immer, die Sache unter dem Tisch fallen lassen.

Wenn Du nun weist, der Anwalt hat nur in Namen eines Film abgemahnt, dann kann man sehr stark davon ausgehen, dass er das im Namen des Rechteinhabers getan hat. Und ob sich Dein Fall dann im Sande verläuft, das ist Dir zu wünschen.

Viel Erfolg,

Blubbs
 
@BCFliege Oh man^^
@Blubbs Habe mich schon sehr umgehört und der Anwalt und genau die Abmahnung (sogar für den gleichen Film) sind bekannt. Bin zuversichtlich, dass da nichts mehr passieren wird. Ansonsten schreibe ich hier nochmal. Aber danke für die guten Wünsche^^

Und allgemein noch, meine Schwester hat auch 2 Freunde, bei der einen Freundin wurde dem Sohn auch sowas abgemahnt und die haben sofort bezahlt. Nachträglich sind die dann zur Verbraucherzentrale gegangen und haben herrausgefunden, dass die das gar nicht hätten zahlen müssen. Aber einmal gezahlt und du kriegst das Geld nie wieder.
Der andere Freund hat schon 4x sowas bekommen und das gleiche wie wir jetzt gemacht, einen Anwalt eingeschaltet. Weiter ist dann nichts mehr passiert. (Außer eben Abmahnungen, die man dann seinem Anwalt kurz mitteilt, aber nichts bewirken dürfen.)
 
Theux schrieb:
@Blubbs Habe mich schon sehr umgehört und der Anwalt und genau die Abmahnung (sogar für den gleichen Film) sind bekannt.

Hallo,

ja genau deswegen. Es gibt Abmahn(wahn)anwälte, die von sich heraus arbeiten und wild Abmahnungen in die Welt heraus schicken. Und es gibt welche, die arbeiten in Namen der Rechteinhaber. Wenn Deiner jetzt immer nur im Namen ein und desselben Filmes abmahnt, liegt es Nahe, dass er im Auftrag des Rechteinhabers arbeitet.

Vielen von sich aus arbeitenden Abmahnanwälten reicht es, wenn - sagen wir mal 20% der abgemahnten zahlen. Die anderen, die sich nicht melden sind denen dann mehr oder weniger egal. Arbeitet aber jemand im Auftrag des Rechteinhabers, sieht das etwas anders aus.

Und sicher, dieser Geschäftsbereich hat groteske Ausmaße angenommen. Da muss etwas geregelt werden, damit eine gewisse Rechtssicherheit besteht.

Nochmal, viel Glück.

Blubbs
 
Hallo BlubbsDE,

die AbmahnANWÄLTE vertreten immer einen Rechteinhaber. Die Anderen die "von sich heraus arbeiten" sind dann noch nichtmal Anwälte, da ein Anwalt ohne Bevollmächtigung des Rechteinhabers keine Forderung geltend machen kann. Egal ob er Klarnamen hat oder nicht. Wolltest Du das mit (wahn) ausdrücken? :)
Diese kann man gefahrlos ignorieren. In jüngster Vergangenheit diese hier:
http://klawtext.blogspot.de/2012/03/fake-abmahnung-durch-dr-kroner-kollegen.html

Die Anderen (also die echten Anwälte), dort sollte man auf jeden Fall mit einer modifizierten Unterlassungserklärung handeln, denn ansonsten ist eine einstweilige Verfrügung schnell geholt und diese wird richtig teuer.
Mit der modifizierten Unterlassungserklärung hat man schon viel gewonnen.

Wen es interssiert, hier mal den Grundkurs lesen.
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/

Viele nützliche Informationen.

Es hat schonmal jemand gefragt, WER hat die Abmahnung bekommen? Normalerweise IMMER der Anschlussinhaber. Es muss dann auch der Richtige (dann eben der Anschlussinhaber und nicht der Uploader) die Erklärung abgeben. Eine erklärung eines Anderen geht dann ins leere, und es kann gegen den Anschlussinhaber immer noch ein einstweiliges Verfahren betrieben werden.
Ein insgesamt sehr umfangreiches Feld, und da jedes Gericht anders entscheidet auch ein sehr spannendes.

Grüße

Dies ist keine Rechtsberatung
 
Ja der größte Fehler bei sowas ist tatsächlich nicht zu reagieren. Dann kommen die teuren einstweiligen Verfügungen. Keine Reaktion kann man bei irgendwelchen E-Mails geben, die man von Anwälten bekommt und die was verlangen. Aber das merkt man schon, wie ernst die Sache ist.
 
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