WhiteFields
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Nov. 2015
- Beiträge
- 33
Hallo,
mal angenommen, der Kunde K hat bei einer Versicherungsgesllschaft V
folgende Versicherungen am selben Tag abgeschlossen:
1x Hausrat 65 Euro
1x Privathaftpflichtversicherung 95 Euro
K hat die Beiträge nicht bezahlt, nach einigen Mahnungen hat V
nun einen Anwalt beauftragt der folgende Forderungen geltend macht:
Vorgang #1
Privathaftpflichtversicherung
Police 65 Euro
Mahnkosten 10 Euro
Anwaltskosten 51,50
Vorgang #2
2) Hausrat Versicherung
Police 95 Euro
Mahnkosten 10 Euro
Anwaltskosten 51,50
Die Anwaltskosten setzen sich wie folgt zusammen:
0,80 Geschäftsgebühr 36€
Postentgeld 7,20
Mwst 8,21
---> ca. 51,50
Das K den Vertrag einhalten, die Beträge bezahlen und die Mahnkosten und
ggf. auch die Anwaltskosten tragen muss ist soweit klar.
1) Dürfen in o.g. Fall 2x Anwaltskosten - also für jeden Vertrag - geltend gemacht werden?
2) Sind die Anwaltskosten richtig berechnet?
Danke,
Michael
mal angenommen, der Kunde K hat bei einer Versicherungsgesllschaft V
folgende Versicherungen am selben Tag abgeschlossen:
1x Hausrat 65 Euro
1x Privathaftpflichtversicherung 95 Euro
K hat die Beiträge nicht bezahlt, nach einigen Mahnungen hat V
nun einen Anwalt beauftragt der folgende Forderungen geltend macht:
Vorgang #1
Privathaftpflichtversicherung
Police 65 Euro
Mahnkosten 10 Euro
Anwaltskosten 51,50
Vorgang #2
2) Hausrat Versicherung
Police 95 Euro
Mahnkosten 10 Euro
Anwaltskosten 51,50
Die Anwaltskosten setzen sich wie folgt zusammen:
0,80 Geschäftsgebühr 36€
Postentgeld 7,20
Mwst 8,21
---> ca. 51,50
Das K den Vertrag einhalten, die Beträge bezahlen und die Mahnkosten und
ggf. auch die Anwaltskosten tragen muss ist soweit klar.
1) Dürfen in o.g. Fall 2x Anwaltskosten - also für jeden Vertrag - geltend gemacht werden?
2) Sind die Anwaltskosten richtig berechnet?
Danke,
Michael
Zuletzt bearbeitet: