Anwaltsgebühren richtig berechnet?

WhiteFields

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Hallo,

mal angenommen, der Kunde K hat bei einer Versicherungsgesllschaft V
folgende Versicherungen am selben Tag abgeschlossen:

1x Hausrat 65 Euro
1x Privathaftpflichtversicherung 95 Euro


K hat die Beiträge nicht bezahlt, nach einigen Mahnungen hat V
nun einen Anwalt beauftragt der folgende Forderungen geltend macht:

Vorgang #1
Privathaftpflichtversicherung
Police 65 Euro
Mahnkosten 10 Euro
Anwaltskosten 51,50

Vorgang #2
2) Hausrat Versicherung
Police 95 Euro
Mahnkosten 10 Euro
Anwaltskosten 51,50


Die Anwaltskosten setzen sich wie folgt zusammen:
0,80 Geschäftsgebühr 36€
Postentgeld 7,20
Mwst 8,21
---> ca. 51,50


Das K den Vertrag einhalten, die Beträge bezahlen und die Mahnkosten und
ggf. auch die Anwaltskosten tragen muss ist soweit klar.

1) Dürfen in o.g. Fall 2x Anwaltskosten - also für jeden Vertrag - geltend gemacht werden?

2) Sind die Anwaltskosten richtig berechnet?

Danke,

Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, unschön.

K muß auf jeden Fall erstmal die eigentlichen Forderungen bezahlen. Dazu ein Mal die Anwaltskosten und gegen den Rest Widerspruch wegen Kostendoppelung einlegen.

Dann abwarten.
 
Sicher darf V beide Verträge einzeln betrachten. Und auch einzeln Außenstände einfordern.

Ob die Kosten richtig berechnet sind, da solltest Du einen Anwalt fragen. Da gibt es klare Vorgaben.
 
dürfen überhaupt die anwaltskosten verlangt werden?

für ne mahnung braucht man ja kein anwalt ... einer zahlungsaufforderung ...
 
Wie schon beschrieben - es ist gemahnt worden nach ~3 Monaten ist dann der Anwalt konsultiert worden.
So weit, so schlecht - ich gehe mal davon aus der Anwalt schon berechtigt ist.

Aber wenn ich das richtig sehe, ist der Gläubiger dazu verpflichtet die Kosten niedrig zu halten (Schadensminderungspflicht).

Was ich nicht weis, ob das in dem beschriebenen Szenario Anwendung findet.
Es sind 2 verschiedene Vorgänge, aber mit exakt gleichen Zeiträumen,
d.h. die hätte man auch genau so gut zusammen anmahnen können.

Bezüglich der Kostenfestsetzung muss es doch irgendwo eine Tabelle geben, wo man das Nachsehen kann.
Und ja, ich habe schon fleissig gegooglt, aber nichts brauchbares gefunden.

Was ich auch nicht einschätzen kann, ist der "Multiplikator" für die Geschäftsgebühr - das geht von 0,3 bis 1,0 - und hat einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis.

"Einen Anwalt nach den Kosten fragen" - fällt leider Flach, da zahle ich mehr an den Anwalt als die Forderung hoch ist.
 
Ja, die Versicherung muss die Kosten niedrig halten, aber weißt Du, wie die Verträge geführt werden? Oft sind es sogar verschiedenen Versicherungen, auch wenn Du bei ein und derselben abgeschlossen hast. Berechtigt sind die Forderungen. Da kannst Du noch so viel Googlen.

Vielleicht hilft Dir die BARGO.

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/gesetz/anwalt_tabelle.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Du schon wieder. Es gibt Versicherungsgesellschaften, die verkaufen Produkte, die sie gar nicht selber im Portfolio haben und arbeiten im Hintergrund mit anderen zusammen. Manchmal auch innerhalb des gleichen Mutterkonzerns, aber eben verschiedene Anbieter. Von denen Du als Kunde nicht unbedingt etwas mit bekommst. Wenn Du davon etwas mit bekommst dann meist, weil Du einen Vertrag hast, den Versicherung A nicht mehr weiter führen will / kann und es dann Versicherung B übernimmt.
 
BlubbsDE meint, das eine Versicherung zwar unter EINEM Namen Werbung macht, aber für jede Sparte (Hausrat, KFZ etc) eigene Firmen gegründet hat.

Hier ist es aber wirklich so, das beide Verträge bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen wurde, auch die Zahlungen sollen auf das gleiche Konto. Deshalb die Frage, ob die Forderung zusammengefasst werden müsste = nur 1x Anwaltskosten.

Die BARGO Staffel geht bis 500€, sprich beide Forderungen wären noch unter der Grenze.
 
Du. Ich frage nur, weil ich selber im Finanzbereich arbeite ;)

Komische Geschichte, die du da erzählst.

Wie soll das ganze rechtlich gestaltet sein?

Wie wird das im Beratungsprotokoll dokumentiert?
Ergänzung ()

Um mal den eigentlichen Thema auf die Sprünge zu helfen.

Die beiden Verträge sind 2 rechtlich voneinerander getrennte Verträge.
Auch wenn die vielleicht sogar in einer einzigen Police dokumentiert werden.

Die müssen sogar seperat gemahnt werden.
 
Mein Kenntnisstand ist, dass es Bullshit ist, was du erzählst.

Aber vielleicht weißt du ja mehr als ich ;)

Haste mal ein konkretes Beispiel?
 
Seid doch bitte so nett und bleibt bei der noch offenen Fragestellung.

EIN Kunde mit 2 Verträge bei der gleichen Firma, mit dem gleichen Zeitraum - also auch mit dem gleichen Zahlungsverzug.

Darf der Anwalt jeden Vorgang einzeln abrechnen oder nicht ?
 
Nee, wenn das ein Gläubiger ist, muß das nicht sein.

Der Anwalt wird normalerweise einen Mahnbescheid erstellen und beide Forderungen in diesen einen Bescheid aufnehmen. Da verdient er halt weniger. Also hat er hier offenbar nicht nur die Mahnbescheidsgebühren gespart, sondern auch noch seinen eigenen zweimal Satz abgerechnet.
 
Nee, wenn das ein Gläubiger ist, muß das nicht sein.

Es gab keinen Mahnbescheid, nur 2 getrennte Schreiben (gleiches Datum) vom Anwalt.
Nach gesundem Menschenverstand hätte man das zusammenfassen können.

Tut mir leid wenn ich da nochmal nachhake... darf der Anwalt nun 2x Abrechnen,
oder ist das im Rahmen der Schadensminderungspflicht unzulässig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sinngemäß ist ein Gläubiger gehalten, die Kosten für Mahngebühren etc. so gering wie möglich zu halten.
Wie sich das in der Praxis darstellt und ob es hier anwendung finden würde, versuche ich rauszufinden.
 
Wir dürfen und können hier keine rechtlich verbindlichen Auskünfte geben.

Du kannst, wie gesagt, einen Teilwiderspruch einlegen und hoffen.
 

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