Anzeige aus Ausland. Geht das bei Bagatellfall?

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Anteno

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Guten Abend,

läuft eine Anzeige auch über das Ausland wenn man zB von einer Person A die Bilder schickt an die Freundinnen ohne Erlaubnis oder einfach die Freundinen anschreibt und über die Person A redet. Man wohnt in Deutschland die Person in Polen.

Also ist es möglich von hier Ärger mit der Polizei haben, dass die evtl vor der Tür steht und jemanden ins Revier nimmt bei so einer Situation oder einen Brief schreibt dass man eine Geldstrafe zahlen muss?
 
Den Thread habe ich im Laufe der Jahre doch schon 5x in verschiedenen Foren gelesen.

Üblicherweise kommt aber direkt das SEK vorbei und verteilt Headies.


Außer natürlich in Berlin. Da treffen die Noobs weniger als Stormtrooper!!!111einself
 
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Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist deiner Meinung nach also eine Bagatelle?

Der wievielte Account ist da setzt von dir alleine hier im forum?
 
Wer anfängt verwirkt natürlich alle Rechte. Steht ja schon so in § 1 StVO. Oder so.
 
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Wenn der andere angefangen hat kannst du machen was du willst, das ist in §32 Satz 1 StGB geregelt.

Das einzige was du machen musst, wenn die Polizei vor der Tür steht, ist anfangen zu heulen, lautstark betonen, dass der andere angefangen hat und dann die Luft anhalten bis du einen roten Kopf bekommst, dich auf den Boden schmeißen und mit allen Gliedmaßen wild auf diesen einschlagen.
 
Und wenn ich es nicht beweisen kann dass sie angefangen hat ? Vorallem ist der Chat Verlauf auf polnischer Sprache. Mich würde interessieren wie weit es geht und ob die Polizei da was macht mit einer Anzeige oder man das per Anwalt regeln muss.
 
Die fliegen dann einen polnisch sprechenden Polizisten aus Görlitz ein. Was auch sonst? Oo
 
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Aber auf jedenfall einen Anwalt hinzuziehen, mit Anwalt hast du grundsätzlich immer Recht.
 
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