Aquatuning will sich Namensrechte für US Firmen sichern...

Kann mann nur hoffen das die Hersteller dagegen was machen,( es sei den es ist mit den Herstellern abgesprochen und dienht einem anderen Zwecke(was ich nicht glaube im mom) und AT die Rechte wieder abgeben muss so das wir nicht Gefahr laufen bei eingen Produckten ein Monopol zu haben, sondern einen schönen Konkurenzkampf, den eigentlich würde ich auch weiter gerne bei AT einkaufen,(oder auch bei den anderen wos Günstiger ist) einfach so schön einfach und sehr schnell und sehr große Auswahl.

Hoffentlich giebt AT noch ein Informativeres Statement als das Letzte.
 
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Naja haben wohl alle etwas am Stecken wohl auch kein wunder in der Geschäfftswelt mann kann es nicht jedem recht machen, und mannchmal kommt man hald nicht miteinander aus leider.

Ich warte jetzt mal ne Zeit was da raus kommt bei AT.

Up:Im Falle mit den Rechten an Danger Dan wird es interesant weil Danger Dan auf der eigen Hompage bei Reseller in Deutschland den A-C_Shop führt, der aber keine Produckte mehr verkaufen darf, und momentan auch nicht führt, da er die Rechte auf den Namen nicht besitzt.

https://www.dangerden.com/Europe/europe.html
 
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Ja das schon, aber zb. die Aquabay bei den AGBs ist verschwunden, hatte Sie biss jetzt immer, und was ich gehört habe steht auf den Danger Dan schläuchen das so drauf DD-TFC.
 
So neu ist diese Praxis nun auch wieder nicht. Wir erinnern uns an diverse CPU-Kühler, Mainboards, Audiosysteme und vieles mehr. Es ist nun mal immer noch ein Trugschluss, dass diverse Firmen meinen, wenn sie bei ihrem zuständigen Markenamt eine Wortmarke eintragen lassen der Schutz dann weltweit gilt.

Hier haben die US-Hersteller wohl ihre Markenrechte beim Patent- und Markenamt der USA eintragen lassen. Damit haben sie für die Namen in den beantragten Kategorien in den USA einen Schutz. Eventuell gilt dieser Schutz dann auch für den NAFTA Bereich (Kanada, USA, Mexiko). Irgendwann haben sie dann ihren Vertrieb auch auf Europa erweitert. Haben sich dann aber nicht schlau gemacht, ob sie ihre Marken irgendwo nochmals für die neuen Vertriebsländer eintragen lassen müssen. Durch die EU kann man dies recht einfach nachholen beim EPMA in München.

Hier muss man durchaus auch dem Importeur einen Vorwurf machen. Als der rechtliche Inverkehrbringer in der EU hätte es auch zu seinen Prüfpflichten gehört und seinen Lieferanten auf die möglichen Probleme hinweisen müssen. Wie schon oben geschrieben, dieses Problem ist im Handel nicht unbekannt.
 
Ja nur dürfte die Anmeldung durch Dritte trotzdem eher nichtig sein, denn die Ware wurde unter den Namen ja bereits eindeutig vorher hierzulande verkauft. Von daher kann nun zwar jeder nachträglich die Namen sich sichern, dass muss aber noch lange nicht heißen, dass er sie auch behalten darf bei Widerspruch. Zumal es hier ja eindeutig um Produkte im selben Bereich geht. Gut ist eine Laienmeinung und muss mit der rechtlichen Realität nichts zu tun haben.

Man wird sehen. Aber den Händlern den Verkauf an Endverbraucher mit Hinweis auf die Marke zu verbieten, wäre schon ein Stück weit unverständlich für die Kunden. Es bleibt die Frage, was sich der europäische Markeninhaber davon verspricht, mit welcher Rechtfertigung er es macht, denn es sind ja nie "seine" Marken, die er schützt.
 
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