Die Bahn bescheißt ja auch Kunden, warum also nicht auch Mitarbeiter. Ernsthaft, die Bahn als Beispiel für Gesetzestreue, Moral oder andere Tugenden heranzuziehen läuft nicht. Völlig unabhängig davon, ob es in diesem Einzelfall korrekt sein mag oder nicht.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Arbeiten trotz Feiertag ohne ausgleich
- Ersteller 5654
- Erstellt am
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 7.961
Hallo
Es geht darum was gesetzlich erlaubt bzw. verboten ist, das in der Realität mit verschiedenen Mitteln beschissen wird (auch bei Konzernen mit Betriebsrat/Gewerkschaft) wissen wir alle.
Arbeitszeitgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Zitat:
"§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Das ist eindeutig, da gibt es nichts zu deuten, da steht auch nichts von Ausnahmen für Lokführer.
Grüße Tomi
Es geht darum was gesetzlich erlaubt bzw. verboten ist, das in der Realität mit verschiedenen Mitteln beschissen wird (auch bei Konzernen mit Betriebsrat/Gewerkschaft) wissen wir alle.
Arbeitszeitgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Zitat:
"§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Das ist eindeutig, da gibt es nichts zu deuten, da steht auch nichts von Ausnahmen für Lokführer.
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet:
Ganz so einfach ist es nicht. § 7 ArbZG beinhaltet eine Öffnungsklausel und auch ansonsten gibt es lex specialis, z. B. § 8 I JArbSchG, und eventuelle Notnormen.
Für Lokführer habe ich auf die Schnelle in den einschlägigen Kommentaren aber nichts gefunden, wohl aber zu Kraftfahrern und deren Beifahrer (beispielsweise ErfK/Wank, 19. Aufl. 2019, ArbZG § 3 Rn. 13).
Für Lokführer habe ich auf die Schnelle in den einschlägigen Kommentaren aber nichts gefunden, wohl aber zu Kraftfahrern und deren Beifahrer (beispielsweise ErfK/Wank, 19. Aufl. 2019, ArbZG § 3 Rn. 13).
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 7.961
Hallo
@Idon
Da geht es hauptsächlich um Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und nicht um tatsächliche Arbeitszeit, die EU ist dabei das zu ändern, nämlich daraus reguläre Arbeitszeit zu machen.
Damit wird zu viel beschissen, da wird aus tatsächlicher Arbeitszeit mal eben Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft gemacht, um die Arbeitszeitgesetze zu umgehen.
Was meinst du wie es bei uns im Konzern möglich ist das Klinikärzte 24 Stunden Dienst schieben und nicht mit dem Betriebsrat, der Gewerkschaft und dem Gesetz in Konflikt geraten ?
Grüße Tomi
@Idon
Da geht es hauptsächlich um Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und nicht um tatsächliche Arbeitszeit, die EU ist dabei das zu ändern, nämlich daraus reguläre Arbeitszeit zu machen.
Damit wird zu viel beschissen, da wird aus tatsächlicher Arbeitszeit mal eben Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft gemacht, um die Arbeitszeitgesetze zu umgehen.
Was meinst du wie es bei uns im Konzern möglich ist das Klinikärzte 24 Stunden Dienst schieben und nicht mit dem Betriebsrat, der Gewerkschaft und dem Gesetz in Konflikt geraten ?
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet: