Arbeiten trotz Feiertag ohne ausgleich

5654

Lt. Commander
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Moin, habe jetzt ein Problem. Vor gut 6 Monaten ging ich in die Reha und musste zwecks Umschulung einige Tests absolvieren. Diese habe ich soweit bestanden und kann man Umschulung als Verfahrensmechaniker machen. Problem ist jedoch, die Umschulung beginnt erst 2020.

Nun arbeite ich bis dahin in einem Taxiunternehmen und muss auch an allen Feiertagen arbeiten. Ich habe ein Festgehalt.
Arbeite von Mo-Fr 40 Std.
Jetzt kristallisiert sich heraus, dass ich für diese gesetzlichen Feiertagen keinen Ausgleichstage bekomme. Ich bin geschockt und werde auf die Tage bestehen.

Zudem hatte mich der Chef gefragt, ob ich einen Sonntag aushelfen könnte was ich auch gemacht haben. Bin dann 7 Stunden sonntags gefahren. Also 47std in dieser Woche. Nun wurde mir von den 7 Stunden eine Stunde abgezogen wegen Mittag obwohl ich kein Mittag gemacht habe.

Das lasse ich mir natürlich nicht gefallen und wollte mich noma bei euch erkundigen, wie ich am besten vorgehen soll.

Danke um jeden Rat.
 
5654 schrieb:
Bin dann 7 Stunden sonntags gefahren. Also 47std in dieser Woche. Nun wurde mir von den 7 Stunden eine Stunde abgezogen wegen Mittag obwohl ich kein Mittag gemacht habe.

Da kann ich dir jetzt schon mal sagen: Du bist verpflichtet deine Pausenzeiten einzuhalten, das dürfte aber keine ganze Stunde, sondern eher eine halbe Stunde sein.
 
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Wer länger als sechs Stunden Arbeitet ist dazu Verpflichtet mindestens eine halbe Stunde Mittag zu machen!
Diese halbe Stunde wird generell abgezogen, selbst wenn der Arbeitnehmer keine Pause gemacht hat, das ist gesetzlich so geregelt.

Abzug der Pause ist gerechtfertigt! Allerdings kann er Dir nur eine halbe Stunde abziehen und keine ganze Stunde!
 
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Super, danke für die Info! :)
Sollte ich noch irgendwas beachten?
Wie sieht es.mit den Feiertagen aus, kann er das wirklich so machen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne mich bei Taxiunternehmen im Detail auszukennen vermute ich, dass es dort ein paar Sonderregelungen bzgl. dem Einsatz an Feiertagen gibt. Was sagt denn dein Arbeitsvertrag dazu??

Und das mit dem 1 Stunde Mittagsabzug ist völlig legitim ab 6 Stunden Arbeitszeit. Wird sogar bei den IGM Unternehmen auch so gehandhabt (zumindest bei den tarifgebundenen MAs)!
 
X_Clamp schrieb:
Und das mit dem 1 Stunde Mittagsabzug ist völlig legitim ab 6 Stunden Arbeitszeit. Wird sogar bei den IGM Unternehmen auch so gehandhabt (zumindest bei den tarifgebundenen MAs)!

Arbeitszeit ≤ 6 Stunden: keine Pause
Arbeitszeit > 6 und ≤ 9 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause
Arbeitszeit > 9 und ≤ 10 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause
 
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Das mit der Mittagsstunde lass ich zu Hälfte gelten. Dann eben 6,5 Std Überstunden. Im Vertrag steht nichts von Arbeit an Feiertagen etc.. nur das ich eine 40std. Woche habe. Die genauen Arbeitszeiten sind auch nicht vermerkt. Das haben wir mündlich beschlossen. Also Mo-Fr von 6-15 Uhr. Manchmal muss man flexibel sein womit ich kein Problem habe.

Sowie ich das aus dem Netz entnehmen konnte, steht mir ein Ersatz Tag zu wenn ich an Feiertagen arbeite.
 
Bei so vielen Problemen, die da offenbar vor sich hin schlummern würde ich einen Anwalt konsultieren. Zum Ende der Beschäftigung wird man wahrscheinlich nicht im Guten auseinander gehen und um seine Ansprüche vor Gericht kämpfen dürfen. Aber wie man in deinem Fall am sinnvollsten vorgeht kann ein Fachanwalt besser beurteilen.
 
Gesetzlicher Feiertag sagt aber doch schon alles aus oder nicht?
 
5654 schrieb:
Gesetzlicher Feiertag sagt aber doch schon alles aus oder nicht?
Deswegen fahren da ja keine Züge, es gibt keinen Strom und die Polizei macht auch frei. Ist ja schließlich ein gesetzlicher. ;)
 
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Wo steht das bitte mit der Pausenpflicht? Wie kommt ihr darauf, dass die abzuziehen sind, wenn sie nicht genommen wurden? Seltsam arbeitgeberfreundlich hier, obwohl die meisten sicher Arbeitnehmer sind. Was solls...
 
@uincom steht in Paragraph 4 ArbZG.
Natürlich wird davon ausgegangen das der AG darauf achtet das der AN diese auch tatsächlich nimmt.
Abzug ohne das die Pause genommen wurde ist unzulässig. Aber in der Praxis wird es schwer das Gegenteil zu beweisen.
 
Wenn du deine Pause nicht nimmst bist du doch selber schuld? Wenn du keine Pause machen willst dann ist das deine Sache. Da arbeitest du dann halt umsonst fürs Unternehmen.
Man kann das natürlich mit dem Chef absprechen und dann z.B. früher gehen etc. aber wenn er dir da nicht entgegen kommt, warum dann du? Dann machst punkt 12 Uhr Pause oder wie es eben passt und fertig. Und wenn sich derweil die Fahrgäste auf der Motorhaube stapeln.
Bzgl. Feiertag: Du willst die Überstunden + zusätzlich einen freien Tag?
Die Regelung wäre mir neu. Es gibt natürlich Feiertagszuschläge (in der IGM sind die z.B. genau festgelegt. Bei bestimmten Feiertagen sind die höher als bei anderen) etc. Aber Überstunden + freien Tag kenne ich zumindest nicht.
 
Aber Überstunden + freien Tag kenne ich zumindest nicht.

Es gibt Tarifverträge (in diesem Fall kenne ich das nicht aus einem Taxiunternehmen...) da ist das so.
Wenn man z.B. am 25.12 arbeitet bekommt man ordentliche Zuschläge + 1 freien Tag den man beliebig nehmen kann.
 
uincom schrieb:
Seltsam arbeitgeberfreundlich hier, obwohl die meisten sicher Arbeitnehmer sind. Was solls...
seltsam dass sich alle auf das Gesetz besziehen, nur du nicht. Du weißt es scheinbar besser als alle, hilf dem TE doch bitte dann beim Einklagen seiner nicht genommenen Mittagspause, du scheinst die valide Quelle zu sein.
 
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Gesetz schrieb:
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

abcddcba schrieb:
seltsam dass sich alle auf das Gesetz besziehen, nur du nicht. Du weißt es scheinbar besser als alle, hilf dem TE doch bitte dann beim Einklagen seiner nicht genommenen Mittagspause, du scheinst die valide Quelle zu sein.

Vielleicht könnt ihr auch nicht lesen? Hab mal das Gesetz zitiert. Vielleicht fällt dir und den anderen etwas auf. Wo steht hier was von erlaubtem Abzug? Eine Pausenpflicht für den Arbeitnehmer ohne entsprechende Anweisung sehe ich auch nicht direkt. :rolleyes:
 
uincom schrieb:
Eine Pausenpflicht für den Arbeitnehmer ohne entsprechende Anweisung sehe ich auch nicht direkt.
Also ich lese da:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen [...] zu unterbrechen.
Die Arbeit ist zu unterbrechen => Die Arbeit muss unterbrochen werden um Ruhepause(n) einzulegen.

----

uincom schrieb:
Wo steht hier was von erlaubtem Abzug?
Da steht natürlich nichts von Abzug, weil es in dem Abschnitt ja nur um die verpflichtenden Pausenzeiten geht und nicht darum, wie diese dann Arbeitszeitmäßig dann verrechnet werden.
 
Ja, bei im voraus feststehenden Pausen. Das ist eine Anweisung im voraus, wann die Pause zu halten ist. Eine Pflicht, dass der AN seine Pause von sich aus nehmen muss, kann ich dem Gesetz nicht entnehmen. Wie oft gibt es denn im voraus festgelegte Pausen? Kenne ich jedenfalls kaum.

Das Ganze wird ja auch deutlich wenn man bedenkt, dass der AN nicht eigenmächtig Pausen nehmen darf.
 
Das ist sprachlich so zu verstehen:
Die Hauptaussage des Satzes lautet
Die Arbeit ist [...] zu unterbrechen.
Das dazwischen sind nur weitere Merkmale, welche die Unterbrechung haben muss:
  • im voraus feststehend
  • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden
  • 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt
Ist jetzt natürlich ein bisschen vereinfacht, weil der Satz ja ebenso aussagt, dass er nur ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden gilt.

Der letzte Satz macht es dann sprachlich nochmal ganz deutlich:
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
 
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