Arbeitgeber verlang mehr Arbeit welche ich nicht Leisten kann..

saschr

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Mai 2017
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Guten Tag ich bin derzeit Berufsschüler und verdiene mir mit diversen Nebenjobs einwenig Taschengeld dazu.. (Samstag Freitag Rewe, Donnerstag Home Office Interview - also die Telefonwanzen..)

Nun verlangt mein Arbeitgeber vom Home Office Interview ab nun Immer Samstags zu Arbeiten da ich Vertraglich dazu Verpflichtet bin.



"Der Mitarbeiter wird im Rahmen eines kurzfristigen Arbeitsverhältnisses für 70 Tage pro Kalenderjahr beschäftigt.

Der Arbeitseinsatz pro Arbeitstag beträgt 4 Stunden, welche durch die Firma mit einer Frist von mindestens drei

Werktagen gegenüber dem Mitarbeiter abgerufen werden.

Der Mitarbeiter ist verpflichtet bei betrieblicher Veranlassung Mehrarbeit an den abgerufenen Arbeitstagen

abzuleisten.

Die Arbeitszeit verteilt sich auf die Tage Montag bis Samstag. Ihre konkrete Lage richtet sich nach den

betriebsüblichen Regelungen."



Steht so Im Vertrag allerdings ist es mir gar nicht Möglich am Samstag zu Arbeiten da ich dort ein anderen Nebenjob ausübe und meine Arbeitgegeberin meinte das ich Sie darauf keine Rücksicht nehmen wollen und sie von mir Verlangen zu Arbeiten da ich ja Verpflichtet bin. Der Vertrag ist eh nurnoch 2 Monate befristet

Wie sollte ich Vorgehen bin grad ein wenig Durcheinander da meine Eltern mir dabei Leider nicht helfen können.

Bin vor 1 Monat 18 geworden
 
Bleiben nur 2 Möglichkeiten, entweder du kündigst oder bittest um ein Aufhebungsvertrag. Bei der Kündigung sind die Fristen im Arbeitsvertrag einzuhalten . Gesetzlich sind es 30 Tage zum Monatsende. Heißt du kannst dann zum 30.6 kündigen.
Versuche daher einen Aufhebungsvertrag zu bekommen in den du eine kürzere Frist heraus handelst.

Bei sogenannten Minijobs musst du übrigens jeden AG mitteilen das du bereist ein ein Minijob hast und in welcher Höhe du verdienst. kommst du über 450,00 € wird das ganze Steuerpflichtig.
 
Danke. Nein 450 sinds leider nicht :/...
Was wäre denn wenn ich Samstag einfach nicht Arbeite bis Sie mich Kündigen damit ich raus bin und das Gehalt nachbezahlt bekomme? Das kriege ich doch bei einer Kündigung nicht oder ist das Falsch?
 
Bei einer Kündigung deinerseits bekommst du ganz normal die geleistete Arbeit vergütet.

Laut Vertrag kann dein Arbeitgeber dich sehr flexibel einsetzen. Solang dein Arbeitgeber dir nicht unbezahlte Überstunden reindrückt ist das zulässig.


Nicht angefragte Ratschläge:

Beschäftige dich dringend mit Arbeitsrecht! Zumindest 1-2 grundlegende Zusammenfassungen zu Arbeitsverträgen / Rechte des Arbeitnehmers

Such dir besser bezahlte Jobs! Als Berufsschüler hast du wahrscheinlich schon jetzt einen Ausbildungsstand, bei dem Arbeitgeber bereit sein sollten mehr als die derzeit knapp 9€/h Mindestlohn zu zahlen. Allein deine Rechtschreibung hier im Forum ist besser als in vielen Bewerbungen, die ich in den letzten Jahren gesehen habe.
Ganz nebenbei solltest du auch Vergütung aus Basis des MIndestlohns bei 3 Tagen Nebenjob die Woche die 450€ schaffen.
 
Naja.. Die Sache ist halt das die Netten Herren mir Nichtmal wirklich Mindestlohn Zahlen da es auf Honorarbasis basiert und ich das eher mache um noch die Paar Euros zu drücken. Das Problem an der Geschichte ist einfach das ich nicht mehr Zeit habe mehr Zu Verdienen da ich derzeit auch noch meine Abschluss Arbeiten warte.. Werde wohl einfach dann auf die Kündigung warten wirklich Jucken tut mich der Job eh nicht Wirklich.

Vielen Dank für eure Hilfe :)
 
Mit höheren Stundenlöhnen musst du weniger Stunden schruppen. Das ist ja der Witz an der Sache.
 
Zum Rechtlichen will ich nichts sagen, denn dafür gibt es andere Foren. Da du für diese Frage eh einen neuen Account aufmachen musstest, wäre ein entsprechendes Fachforum die bessere Wahl gewesen.

Was ich aber nicht machen würde, ist folgendes:
Werde wohl einfach dann auf die Kündigung warten wirklich Jucken tut mich der Job eh nicht Wirklich.
Denn in dem Fall kannst du dein Arbeitszeugnis direkt in die Tonne werfen, da es definitiv nicht gut ausfallen wird. Das hat wiederum zur Folge, dass du diese Nebentätigkeit nicht sinnvoll in deinem Lebenslauf angeben kannst. Besser wäre ordnungsgemäß kündigen und versuchen, irgendeine Regelung bis zum Ende der Kündigungsfrist zu finden, mit der sowohl der Home Office- als auch der Rewe-Chef leben können.
 
Arbeitnehmer, kein Mindestlohn und Honorarbasis passen nicht unbedingt zusammen. Vielleicht kannst du da ansetzen und bisschen Druck machen.
 
Ist es nicht grundsätzlich so, dass der, der (sogar wissentlich) gegen einen gültigen Vertrag verstößt der anderen Seite zum Schadensersatz verpflichtet ist?

Weiterhin besteht wohl ein Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, wobei es auch dort Möglichkeiten gibt. Zuletzt aber kann als Druckmittel natürlich gerne der Arbeitsvertrag an sich geprüft werden, bei einer Verhandlung muss man dann aber extrem auf seine Wortwahl achten.
 
Danke erstmal stimmt hatte ich machen können wollte aber eigentlich gar nicht so tief da einsteigen. Habt ja eigentlich recht und die Vernunft siegt werde wohl kündigen mussen.
Lg
 
Paradisische Zustände :D Unsere Minijobber kündigen nicht mal, die kommen einfach nicht mehr :rolleyes: Die werden aber auch von uns dann nicht gekündigt, sondern einfach abgemeldet. So läuft das bei uns seit 15 Jahren.

Was das Arbeitszeugniss betrifft. Als Minijobber hast du eh nur ein Anrecht auf ein einfaches Arbeitszeugnis und die Frage ist auch, brauchst Du für einen 450 Euro Job, den Du als Schüler/Berufsschüler gemacht hast ein Arbeitszeugnis. Das interessiert keinen Arbeitgeber, den interessiert eher Dein Berufschulzeugnis und das Arbeitszeugnis Deines "Lehrherren"
 
Können die mich nicht auf Schadensersatz verklagen wenn ich einfach nicht Samstag arbeite? Bis die mich kündigen das Geld wurde ich halt schon gerne mitnehmen nur mag da auch nicht mir noch das Genick brechen
 
In unseren Betrieb schauen wir schon lange nicht mehr auf Zeugnisse "egal welcher Art". Bewerber müssen zu einer Prüfung antreten und da trennt sich schnell die Spreu vom Weizen :)

@saschr

Als du den Vertrag unterschrieben hast, hast du deinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass du bereits am Samstag arbeitest? Denn du musst deinen Arbeitgeber immer mitteilen, dass du eine Nebentätigkeit ausübst. Wenn du die Nebentätigkeit erst später angefangen hast, dann stimmt es wirklich, dass dein AG von dir verlangen kann, dass du die NT einstellst.
 
saschr schrieb:
Können die mich nicht auf Schadensersatz verklagen wenn ich einfach nicht Samstag arbeite? Bis die mich kündigen das Geld wurde ich halt schon gerne mitnehmen nur mag da auch nicht mir noch das Genick brechen

Der AG könnte das vielleicht versuchen. Warum auch nicht?
 
Ich kenne das Arbeitsrecht bei euch in Deutschland nicht, aber bei uns in der Schweiz wäre der Fall genau so wie es Post #14 aussagt:
Wenn du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast ohne etwas davon zu erwähnen, dass du am Samstag nicht einsatzfähig bist, dann ist der Arbeitgeber kanz klar im Recht und könnte von dir verlangen, den Job bei REWE aufzugeben.

Entweder findest du mit ihm also eine Lösung, oder du musst einen der beiden Jobs aufgeben. Sofern du immer anständige Arbeit abgeliefert hast, wird sich das kaum in deinem Arbeitszeugnis niederschlagen - aber viele potentielle Arbeitnehmer würden dann vllt. wissen wollen, warum du damals bei XY gekündigt hast. Erfährt man dann davon, dass du zweigleisig gefahren bist, wär das wiederum nicht förderlich.

Aber du bist natürlich nicht dazu verpflichtet, die Nebenjobs im Lebenslauf oder sonst wo zu erwähnen. Sollte man dich bei einem Jobinterview allerdings fragen, ob du schon einmal irgendwo Erfahrung gesammelt hast, so wäre ein "nein" eine klare Lüge - und wenn man wirklich will, findet man auch so was raus. Bejahst du eine solche Frage allerdings, dänn möchte man vllt. als nächstes wissen, wieso das nirgendwo in deinem Lebenslauf auftaucht.

Ist also alles ein Rattenschwanz - zumindest bei uns in der Schweiz ist es so: Studienabgänger ohne jegliche Berufserfahrung? Viel Glück. Keinerlei Referenzen bei der Jobsuche? Meld dich schon mal beim Arbeitsamt.
 
Hallo saschr,

ich hänge an dem Widerspruch Weisungsbefugnis des "AG" der Telefonwanzen-Tätigkeit <-> Scheinselbständigkeit auf Honorarbasis

Aus meiner Sicht ist das dann keine Selbständigkeit, es wäre ggf. also ein Job mit Mindestlohnbindung und nicht auf Honorarbasis, das frei verhandelbar wäre.

Würde mal vorsichtig andeuten, daß ggf. die Finanzbehörden sich für ein solches Gebahren interessieren könnten, wenn sich der Telefondienstleister gegen die Kündigung quer stellt. Es ist dann nämlich zu prüfen, ob nicht pauschale Sozialabgaben durch den AG zu zahlen sind, und das über Jahre rückwirkend und für bestimmt nicht nur einen "Scheinselbständigen". Honorarkräfte müssen dies nämlich selbständig tun, im Rahmen der Steuererklärung wird dies dann nachträglich festgesetzt bzw. im Voraus geschätzt.
So zumindest meine bescheidenen Informationen derzeit.

Gruß

9pinking
 
Idon schrieb:
Der AG könnte das vielleicht versuchen. Warum auch nicht?



Betriebliche Übung, Vertrauensschutz/Fürsorge und Mitverschulden. So einfach wird es nicht sein, wenn sie dich bisher regelmäßig anders arbeiten ließen. Genauere Auskunft kann dir nur ein Rechtsanwalt geben.
 
saschr schrieb:
Können die mich nicht auf Schadensersatz verklagen wenn ich einfach nicht Samstag arbeite? Bis die mich kündigen das Geld wurde ich halt schon gerne mitnehmen nur mag da auch nicht mir noch das Genick brechen

Wenn Du ohne ärztliches Attest der Arbeit einfach fern bleibst, ist das im Widerholungsfall (Abmahnung -> Kündigung) ein Fall für eine fristlose Kündigung.
Macht sich nie gut in späteren Bewerbungen.
 
Das ist sein Drittjob.
Ausbildung, REWE und nebenher noch die dubiose Tätigkeit, welche er als "Telefonwanze" bezeichnet, also Richtung Callcenter.
Ich bezweifle, dass er vorhatte, das im Lebenslauf zu erwähnen und als Referenz zu nutzen.
 
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