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Arbeitgeber will Kündigung aussprechen wegen Post auf Facebook! Suche Rat
Glück hatte hier nur der Arbeitgeber, dass der TE ihm freundlicherweise entgegen gekommen ist und nur teilweise auf seinem Recht bestanden hat. Wie ich schon geschrieben habe war die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung abhängig davon, ob der TE vorher oder hinterher den Arzt gefragt hat, ob seine Teilnahme an der Musikveranstaltung die Genesung beeinträchtigen würde. Und nach den Ausführungen des TE hat er vorher gefragt.
moquai schrieb:
Und ich weiß auch nicht worauf die Annahme beruht, man hätte immer automatisch einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen gibt es nur durch Verträge oder der Erfüllung gesetzlicher Regelungen.
Der Richter hat bereits gesagt, eine Weiterbeschäftigung kommt nicht in Frage. In solchen Fällen kommt es regelmäßig wenn der Kündigungsschutzklage statt gegeben wird stattdessen zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses samt Abfindung nach § 9 KSchG.
Nicht so ganz. Er hat mir klar gesagt, dass es sehr wahrscheinlich so ausgehen wird, dass meine Hausarzt seine Diagnose vor Gericht bekräftigen wird (wie mein Arzt es mir auch schon sagte).
Die Entscheidung lag ganz bei mir. Meine Gründe für die Entscheidung die ich getroffen habe, habe ich bereits ausgeführt.
Aber was ist jetzt hier eigentlich grade Streitpunkt? Geht es nur darum, ob eine "Abfindung" oder eine "art Abfindung" (also eine Lohnfortzahlung die ich für mich als eine art Abfindung bezeichnen würde) gezahlt wurde?
Fakt ist:
Die Argumentation meines AG war dünn. Das hat der Richter ihm recht deutlich erklärt. Und im Endeffekt war das Angebot meines Anwalts ein Entgegenkommen. Hätte ich auf die Kacke hauen wollen, wäre es sehr sehr wahrscheinlich darauf hinausgelaufen, dass mein AG hätte deutlich mehr bluten müssen.
Wieso schlechter Deal? Das Arbeitsverhältnis war doch sowieso zerrüttet. Wärst du in dieser Situation lieber im Unternehmen geblieben als Arbeitnehmer? Also ich nicht. Erfolg im Sinne von aus einer schlechten Situation noch das beste machen.
In solchen Fällen kommt es regelmäßig wenn der Kündigungsschutzklage statt gegeben wird stattdessen zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses samt Abfindung nach § 9 KSchG.
Ja, so steht es zwar geschrieben, aber dieser Passus ist eben keine verbindliche Freikarte. Denn ob dann auch tatsächlich eine Abfindung gezahlt wird, das prüft und und entscheidet der Richter.