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Mustis
Gast
Ja mit Einhaltung sämtlicher Fristen wäre es eben Ende Juli gewesen. Könnte man wissen, wenn man liest was der TE schreibt.
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Glück hatte hier nur der Arbeitgeber, dass der TE ihm freundlicherweise entgegen gekommen ist und nur teilweise auf seinem Recht bestanden hat. Wie ich schon geschrieben habe war die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung abhängig davon, ob der TE vorher oder hinterher den Arzt gefragt hat, ob seine Teilnahme an der Musikveranstaltung die Genesung beeinträchtigen würde. Und nach den Ausführungen des TE hat er vorher gefragt.moquai schrieb:
Der Richter hat bereits gesagt, eine Weiterbeschäftigung kommt nicht in Frage. In solchen Fällen kommt es regelmäßig wenn der Kündigungsschutzklage statt gegeben wird stattdessen zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses samt Abfindung nach § 9 KSchG.moquai schrieb:Und ich weiß auch nicht worauf die Annahme beruht, man hätte immer automatisch einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen gibt es nur durch Verträge oder der Erfüllung gesetzlicher Regelungen.
moquai schrieb:Fakt ist, es gab keine Abfindung und sein Anwalt hat wohl auch nur eine kleine Chance darauf gesehen.
Ja, so steht es zwar geschrieben, aber dieser Passus ist eben keine verbindliche Freikarte. Denn ob dann auch tatsächlich eine Abfindung gezahlt wird, das prüft und und entscheidet der Richter.chithanh schrieb:In solchen Fällen kommt es regelmäßig wenn der Kündigungsschutzklage statt gegeben wird stattdessen zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses samt Abfindung nach § 9 KSchG.