Arbeitgeber will Kündigung aussprechen wegen Post auf Facebook! Suche Rat

Mustis schrieb:
[...]Zwar mehr Kosten als durch die fristlose Kündigung, aber weit weniger als ein verlorener Prozess mit Anwaltskosten, die er dann von beiden Seiten tragen darf (oder ist es im Arbeitsrecht nicht so, dass die unterlegene Partei sämtliche Kosten trägt?)

Nope. Anders als für sonstige Zivilverfahren (§91 ZPO) gibt es im Arbeitsgerichtsverfahren keine Kostenerstattung der obsiegenden Partei durch die unterlegene Partei (vgl. 12a, 46 ArbGG) - zumindest in der ersten Instanz. Dadurch will man die Klagebereitschaft des regelmäßig wirtschaftlich unterlegenen Arbeitnehmers erhöhen. Deshalb sind auch die Arbeitsgerichtskosten geringer als in sonst. Zivilverfahren.

Lars_SHG schrieb:
Muss er eigentlich die RA-Kosten tragen bei einem Vergleich?
Beim Vergleich werden die Kosten gegenseitig aufgehoben.

Zum Thread: unglaublich, was hier los ist. Selten so eine ausführliche Nachbehandlung eines TE gesehen und hier wird rumgeblökt.
 
Lars_SHG schrieb:
Ich hätte allerdings jetzt ein mulmiges Gefühl, dass mir der Vergleich mit dem AG irgendwann auf die Füße fällt!?!.

Wieso? Hier wurde eine fristlose Kündigung in eine ordenliche Kündigung umgewandelt.
Je nachdem kann man bei einer außergerichtlichen Einigung auch noch Kündigungsgrund und Arbeitszeugniss mit reinnehmen.
Alles Verhandlungssache. Kommt natürlich auch immer auf den Einzelfall drauf an.
Bei einem 10h Job ist das wohl ehr nicht so gebräuchlich.
 
lnstinkt schrieb:
Nope. Anders als für sonstige Zivilverfahren (§91 ZPO) gibt es im Arbeitsgerichtsverfahren keine Kostenerstattung der obsiegenden Partei durch die unterlegene Partei (vgl. 12a, 46 ArbGG) - zumindest in der ersten Instanz. Dadurch will man die Klagebereitschaft des regelmäßig wirtschaftlich unterlegenen Arbeitnehmers erhöhen. Deshalb sind auch die Arbeitsgerichtskosten geringer als in sonst. Zivilverfahren.

Okay, war ich mir also zu Recht nicht mehr sicher. ^^ Wäre aber auch nicht so tragisch, selbst nur die eigenen Anwaltskosten hätten hier die Kosten deutlich gehoben, die Prozesskosten als solche sind ohnehin nicht so hoch. Von daher darf man getrost davon ausgehen, dass dieser Grund durchaus eine Rolle spielte. Wer kommt den zu so was ohne eigenen Anwalt, wenn da nicht Hintergedanken sind...
 
@Mustis;

Sossenbinder war auf eine Abfindung scharf, viele User sagten, er hat gut Chancen. Ich habe gesagt, niemals. Basta. Ende. Aus.
 
Ich hab immer ein bisschen Mitgefühl mit solchen Situationen, aber du wirst es schon überleben^^ Verzerrungen sind nur noch peinlicher.

Jedenfalls: https://www.computerbase.de/forum/t...cebook-suche-rat.1488215/page-5#post-17579475

"Ich bin nur mit der fristlosen Kündigung von jetzt auf gleich nicht zufrieden.
Mein Ziel ist es auf jeden Fall so eine Art Abfindung rauszuhandeln."


Und was haben wir jetzt? Keine fristlose Kündigung; eine Art Abfindung. Und deine Vermutung, er wollte sich nicht weiter mitteilen aufgrund eines schlechten Ergebnisses, hat sich auch nicht bewahrheitet *FingerInDieWundeLeg*
 
10 Wochen Gehaltsnachzahlung + Urlaubsausgleich (er schreibt klar, das bei einer ordentlichen Kündigung das Arbeitsverhätlnis über einen Monat früher geendet hätte), die er bei der fristlosen Kündigung nicht gehabt hat, und er war nich mehr arbeiten. Das schimpft sich Abfindung. Basta. Ende. Aus.

Keine Abfindung wäre gewesen, wenn die Kündigung umgewandelt worden wäre in eine ordentliche Kündigung und somit der Vertragsverhältnis Ende Juli geendet hätte. Die Abfindung ist der August. Das es nicht mehr wird ist jedem klar, der sich mit Arbeitsrecht auskennt. Bei einem Job mit so wenig Arbeitszeit, der grade mal 3 Jahre bestand, kann nicht mehr rauskommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Anscheinend wissen manche Menschen nicht was eine Abfindung ist. Ein Tipp: Lohnnachzahlungen + Urlaubsausgleichszahlungen fallen nicht darunter.
 
Na und? Den meisten Postern hier und vor allem dem TE ging es gar nicht um eine Abfindung im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern darum, sich nicht mit einer fristlosen Kündigung abfinden zu müssen.
 
er hat einen Monat mehr geztahlt bekommen, als er bei einer ordentlichen kündigung gehabt hätte. eine einmalige Zahlung in Höhe eines Monatslohnes. Drücks so aus und es ist eine Abfindung. Man kann halt auch Korinthen kacken.
 
Na hier ist ja wieder was los :)

Wenn man es nun dreht und wendet, ich habe erreicht was ich wollte und gut ist.

Übrigens: Ein Arbeitszeugnis wird noch per Post zugeschickt.
Und für meinen Anwalt hatte ich einen Beratungsschein vom Amtsgericht, da ich als BaföG-Empfänger als arme Sau gelte.
 
einfach rhetorisch überlegen und das weiß er. Ich glaube dass er da eher Angst hat.

Das ist meistens so, meistens wenn es sich um einen *** handelt.

Da ich in meiner Freundesliste auch Mitarbeiter und Vorgesetzte habe
Das sind dein Freunde, wieso hast du solche Leute in deiner F-Liste?
Gewöhnlich wird dort vieles Privates geschrieben dazu bietet sich die Plattform einfach an.


Meine Meinung, der hat nur einen Grund gesucht um dich rauszuschmeißen.
Dem nachzugehen was du liebst oder gerne machst, das wissen doch alle, das verleitet einfach ein gutes wohl-befinden!
Wenn für dich Musik die Welt ist, dann ist es genau das was du gebraucht hast um dich wohl zufüllen (besser zu füllen), das ist doch ein Vorteil. Nicht jeder denkt so, weil nicht jeder sich damit (Musik)Identifizieren kann. (Weil, da hat jeder seine eigenen Gründe für.)
Wäre ich an seiner Stelle wäre es mir egal was ein Mitarbeiter in seiner Freizeit macht und da du Krank geschrieben wurdest, würde es ja auch heißen das der Arzt seine Arbeit nicht versteht oder richtig getan hat.

Ich gratuliere dir das du erreicht hast was du wolltest. (Habe den thread erst gerade überflogen.)
 
Mustis schrieb:
Man kann halt auch Korinthen kacken.
Richtig. Und hättest Du Ahnung von Korinthen, dann wäre Dir bekannt, dass die richtige Wortwahl vor Gericht über Sieg oder Niederlage entscheidend beiträgt. Dazu habe ich mich aber auch schon ausgelassen. Nimm Dir also eine Tüte Korinthen, leg Dich aufs Sofa und lies hier weiter. https://www.computerbase.de/forum/threads/1493224/

Edit: Mehr gibt es für mich dazu nicht mehr zu sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
moquai schrieb:
Richtig. Und hättest Du Ahnung von Korinthen, dann wäre Dir bekannt, dass die richtige Wortwahl vor Gericht über Sieg oder Niederlage entscheidend beiträgt. Dazu habe ich mich aber auch schon ausgelassen. Nimm Dir also eine Tüte Korinthen. leg Dich aufs Sofa und lies hier weiter. https://www.computerbase.de/forum/threads/1493224/

Tja, offensichtlich warst du dabei und weißt exakt was der Richter gesagt hat. Sonst würde doch jemand wie du 100% nicht seine Interpretation als Fakt hinstellen und eine gegenteilige als falsch. :rolleyes:

Lustig übrigens der Verweis aufs Aquarium. Dort landen natürlich immer hochwichtige, themenrelevante Postings.

Man kann die deutlich längere Lohnfortzahlung als Abfindung interpretieren, außer man hat sich dazu verleiten lassen, dass man dem TE Dinge unterstellt hat, die sich im nachhinein als falsch herausstellten und man nun krampfhaft versuchen muss, nicht als das dazu stehen, was man anderen angedichtet hat.
 
Na ja, um präzise zu sein hat moquai schon recht. Die Kündigung war unrechtmässig, daher die Lohnfortzahlung was aber mitnichten einer Abfindung (= Zusatzentgelt) entspricht. Aber da der TE glücklich & zufrieden mit der Lösung ist, ist es eh egal und lohnt nicht weiter zu diskutieren. Bei der Arbeitsdauer & -zeit hätte es sowieso kaum eine echte merkbare Abfindung gegeben.
 
Klar war er keine Abfindung. Es war bezahlter Urlaub. Damit findet man sich doch gerne ab, oder?
 
haunt schrieb:
Ich bin auch nur ein normaler AN, aber meinem etischen Empfinden nach, wollte hier der TE den AG nur abstrafen.
Der TE war noch ziemlich freundlich. Er hätte seinem Arbeitgeber noch deutlich höhere Kosten verursachen können:
Sossenbinder schrieb:
oder wir laden den Arzt und hören was er sagt. Das ganze wird sich dann noch ca. 2-3 Monate ziehen und man kann dann ca. 4-5 Monate Gehaltsnachzahlung einfordern, da der Arzt seine Diagnose hier bekräftigen wird.
Es wäre nämlich auch eine ordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt gewesen, das bedeutet der Arbeitgeber hätte den TE bis zum Ende des Verfahrens weiter bezahlen müssen und am Ende auch noch eine angemessene Abfindung zahlen müssen.

moquai schrieb:
Anscheinend wissen manche Menschen nicht was eine Abfindung ist.
Wenn man einem Menschen dieses Unwissen nicht vorwerfen kann, dann dem Anwalt vom TE. Und der hat gesagt:
Sossenbinder schrieb:
geben somit also dem Kind "Abfindung" einfach einen anderen Namen
Wirtschaftlich erfüllt es genau den gleichen Zweck. Es ist also durchaus gerechtfertigt, die Zahlung als Abfindung zu bezeichnen, auch wenn es nicht der arbeitsrechtlichen Definition entspricht.
 
chithanh schrieb:
Es wäre nämlich auch eine ordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt gewesen, das bedeutet der Arbeitgeber hätte den TE bis zum Ende des Verfahrens weiter bezahlen müssen und am Ende auch noch eine angemessene Abfindung zahlen müssen.

Was habe ich von Anfang an geschrieben?

"Abfindung wird es garantiert keine geben, mit viel Glück gibt es eine fristgerechte Kündigung."

Und es ist ja wohl auch klar, dass dann der Lohn und sonstige Sonderzahlungen nachgezahlt werden.
Fakt ist, es gab keine Abfindung und sein Anwalt hat wohl auch nur eine kleine Chance darauf gesehen.

Was dann der Arzt sagt und ein Richter entscheidet, nun, das muss nicht konform sein. Und ich weiß auch nicht worauf die Annahme beruht, man hätte immer automatisch einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen gibt es nur durch Verträge oder der Erfüllung gesetzlicher Regelungen.

Ob der AN dann diesen Regelungen unterliegt, nun, da spielen viele Faktoren eine Rolle, was durch Richter geprüft und entschieden werden muss.

Es gibt nur einen gesetzlichen Abfindungsanspruch und zwar der, wenn die Kriterien laut § 628 BGB erfüllt werden.
 
fristgerecht wäre gegen ende Juli gewesen, gekündigt wurde zum 31.08.15...

Muss er ja wahnsinniges Glück gehabt haben....

Niemand hat hier im übrigen geschrieben, dass immer Anspruch besteht oder der TE garantiert eine bekommt. Nur das er kein Glück brauch, sondern es sehr wahrscheinlich ist, dass die fristlose Kündigung kassiert wird...
 
Ach ja, das Datum, tja, das liegt an der Sache an sich. Bestimmte Fristen müssen oder sollten eben eingehalten werden. :p
 
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