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Was ist denn Hobby-Verdi? Meine "Meisterausbildung" liegt noch nicht lange zurück und das, was ich da zum Thema Arbeitsrecht und Mitarbeiterführung mitbekommen habe ist recht eindeutig: Gegen natürliche Dummheit seiner Mitarbeiter kann man sich nicht schützen, außer dumme Leute nicht zu beschäftigen oder ihnen nur Aufgaben zu übertragen, die ihnen kognitiv, olfaktorisch und motorisch gerecht werden. Dabei helfen eindeutige Arbeitsanweisungen und Sicherheitsbelehrungen.
Ist eine Granitplatte, Schneidunterlage nicht nötig... (achte natürlich aufs Messer^^)
Ich kenne aber auch einen Tischler, dessen Vollholz Esstisch genauso verwendet wird. Er ist der Meinung, dass ein Tisch zum arbeiten da is, Kratzer und Dellen haben soll. Alle paar Jahre wird der abgeschliffen.
Es gibt aber auch Menschen denen sowas einfach egal is und die das ohne viel nachzudenken machen. Gibt ja auch genug die Pakete aufschneiden und den Inhalt dabei zerkratzen...
Keiner dort ist auf die Idee gekommen, dass der da ewig lange rumschneidet und das Waschbecken, die Beistellkästen und Arbeitsplatte als Unterlage nützt.
Dieser Thread ist so deutsch, das ist ja ekelhaft.
Aber so manches geschriebene lässt hier tief blicken...
Wenn ich schon Begriffe wie Ausbeuterei lese, wird mir schlecht.
Seid ihr alle ungelernte, frustrierte Nichtsnutze, die nur nach oben schimpfen können?
@ Te
Der Meister tut mir leid, aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass manche Menschen einfach für nichts zu gebrauchen sind.
Leider muss man diese Erkenntnis erst mal persönlich erlangen und spüren, bevor man realisiert wie unfähig manch Menschen sein können.
… in früheren Zeiten wurde das Denken noch vermittelt,
in der heutigen Zeit ist das Denken wohl eher Glücksache.
Wenn ich mit einem Cuttermesser etwas (zer)schneide,
dann muss ich mir auch darüber Gedanken machen,
auf welcher Unterlage ich die Tätigkeit ausführe
und vor Allem, ob die Unterlage auch dafür geeignet ist.
Man nagelt ja auch nicht auf einer Fensterglasscheibe
Bretter zusammen.
Soviel Verstand sollte schon vorhanden sein.
Zitat:
Der Zimmerer und der Mitarbeiter sind beide ca. 45 Jahre alt.
Ich hab mit dem Zimmerer am Wocheende erst wieder mal über die Sache gesprochen.
Der sagt auch. Da sagst du einem Erwachsenen Menschen, er soll die paar Kartons regelmäßig entsorgen.
Da kommst du einfach nicht auf die Idee, dass der die auf der Spüle und Arbeitsplatte mit dem Cuttermesser ohne Unterlage klein schneidet.
Vorher hat er das oft selber gemacht.
Kurz auf die Kartons drauf getreten und einfach in den Kofferraum geworfen.
Umständliches kleinschneiden ist absolut nicht produktiv und total unnötige Zeitverschwendung.
Auf dem Boden legen und Kleintreten entspricht irgendwie auch nicht den Vorgaben, die zur Umsetzung und Einhaltung der Sicherheit am Arbeitsplatz gelten, und damit direkt deine Fürsorgepflicht als AG betreffen. Schnell kann man dabei aus dem Gleichgewicht geraten, sich den Knöchel oder Rücken verdrehen uvm.
Trotzdem ist eine Küche zum Zerkleinern von Kartons ebenso wenig geeignet, wie das nicht fachgerechte platt trampeln von Kartons.
Frage: Wird das da im Betrieb alles so frei Schnauze gehandhabt? Der Meister muss aufpassen, dass Dinge, die er als selbstständiger Unternehmer als "normal oder Zeitverschwendung" betrachtet halt bei Angestellten durch die Fürsorgepflicht des AG ganz anders bewertet werden müssen. Natürlich muss er (als Betrieb) ihn eine Schneideunterlage, Messer, geeigneten Ort und Einweisung in das Thema "Fach- und umweltgerechtes und sicheres Entsorgen von Kartons und anderen Verpackungen" zur Verfügung stellen.
Natürlich werden größere Kartons fachgerecht mit einem dafür geeigneten Sicherheitsmesser klein geschnitten.
Natürlich macht man das nicht in der Küche. Und natürlich trampelt man Kartons nicht klein.
Wie Gesagt: Die Themen hier lauten Arbeitssicherheit und Fürsorgepflicht. Am Ende muss man noch aufpassen, dass einem der AN daraus nicht einen "Strick" dreht und den AG über diese Geschichten bei der Handwerkskammer oder der Innung Anschwärzt.
normalerweise hat man als unternehmen ein entsprechend grosses auto, lädt die kartons ein, fährt zum wertstoffhof und befördert diese kartons in den presscontainer.
man kann auch aus der banalsten tätigkeit eine wissenschaft machen.
Hier wird für jeeeden kleinen Handgriff eine exakte Arbeitsanweisung vorgegeben. Man muss den Leuten schon unter Androhung von Strafe sagen, dass sie Ausschussware auch wegzuwerfen haben. Mit "gesundem Menschenverstand" zu argumentieren ist ziemlich naiv. Den haben manche Menschen einfach nicht. Denen musst du zu 100% ganz genau sagen, was sie wie machen müssen. Am besten eine Vorlage mit Bildern und Beschriftung. Wie ein Bilderbuch aus dem Kindergarten. Anders lernen es manche einfach nicht. Das mag hart klingen aber so ist das leider.
Wenn es in der Herstellung irgendein Problem gibt - es ist zu 95% der Mitarbeiter schuld. So kann man die Rationalisierung seines eigenen Arbeitsplatzes noch deutlich beschleunigen.
Wurden beim Schneiden denn die geeigneten Handschuhe getragen?
Die Lagerung der Kartons ist eine massive Erhöhung der Brandlast. Ist ein geeigneter Feuerlöscher in der Nähe installiert? (siehe Arbeitsstättenverordnung)
Stellen die Kartonagen den Raum so zu das der Durchgang kleiner 87,5cm wird?
Das Augenverdrehen hilft an der Stelle nicht weiter...
3 Paar übereinander, damit ausgeschlossen werden kann, dass man sich trotz Schutzhandschuhe schneidet.
Der Mitarbeiter hat auch einen 3 wöchigen Kurs besucht, wie die Handschuhe richtig an und wieder auszuziehen sind.
Für die Kartons wurde eigens eine Werksfeuerwehr angeschafft. Diese überwacht die Kartons in einer 24 Stunden schicht und steht mit 2 Fahrzeugen bereit, sollte da was zu brennen beginnen.
Die Kartonagen stehen in einer eigenens dafür angemieteten Lagerhalle, deren Eingangstor 7,50 Meter breit ist.
Zusätzlich wurden 3 Notausgänge an der Lagerhalle nachgerüstet.
Man kann schon. Aber warum sollten ausgebildete Juristen sich zu jedem Thema umfassend äußern? Gerade dann, wenn hier offensichtlich ein gut laufender (= Handwerker) Betrieb Fragen hat, sich also eine belastbare Rechtsberatung leisten kann?