Arbeitsschutz: Früher Arbeitsbeginn - Arbeitsweg

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Stimmt, die sind maximal an jeder Zehnten Ecke also keine Panic unter der Titanic.

mfg,
Markus
 
Musse halt sagen sie hat kein Fahrrad :D

bzw. sie weis nicht wie sie zur Arbeit kommen sollte da kein Verkehrsmittel verfügbar ist um diese Zeiten...

Und in zukunft sollte sie Arbeitszeiten gleich im Vertrag festlegen!
Sie kann ja mal den Vorschlag machen das sie mit dem Taxi fährt vorrausgesetz der Arbetgeber kommt für die Kosten auf ;)
 
Äh hallo gehts noch? Der Arbeitgeber muss sich jawohl nicht darum kümmern wie seine Mitarbeiter zur Arbeit kommen (mal ausgenommen Bohrinseln :D).
Die will ja schließlich dort die Ausbildung machen, also muss sie auch zusehen wie sie dahin kommt.
 
Auf das Jugendschutzgesetz kann sie sich höchstens berufen, wenn sie die Ausbildung angefangen hat, als sie noch keine 18 Jahre alt war. Ob mit Erreichen der Volljährigkeit die Schutzfristen bezüglich der Arbeitszeiten wegfallen, kann ich im Moment nicht mit Sicherheit sagen. Ich nehme es aber an.

Ansonsten gilt Freizügigkeit in Deutschland. Das bezieht sich sowohl auf die Wahl des Wohnortes als auch auf die Wahl des Arbeitsplatzes. Was kann der Arbeitgeber dafür, dass die Frau nicht in unmittelbarer Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen will? Gar nichts.

Deshalb sind Anfahrtswege und Anfahrtszeiten kein Problem des Arbeitgebers. Natürlich könnte er sich dennoch einen Kopf machen, schließlich hat er ein Interesse daran, dass seine Leute pünktlich und unversehrt ihren Arbeitsplatz erreichen. Doch verpflichtet ist er dazu nicht. Das können ebenso gut die Beschäftigten untereinander regeln. Man kann gemeinsam mit dem Auto oder mit dem Rad fahren. Ich sehe da grundsätzlich kein Hindernis.
 
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Naja, was hast du den erwartet? Das sich jemand meldet der deine Freundin jeden Tag zur Arbeit fährt und wieder abholt?

Man sollte sich vielleicht bevor man den Vertrag unterschreibt Gedanken über die verkehrstechnische Situation machen.
 
Das Leben ist kein Ponyhof.

Manche Antworten sind nicht wirklich nett formuliert.. Aber es entspricht nunmal der bitteren Wahrheit.
Klar.. wir sind keine Juristen.. aber von dem was wir alle jetzt übereinstimmend denken, hat deine Freundin keinerlei rechtliche Ansprüche bezüglich dieser Arbeitszeiten.

Das heißt es war von Anfang ganz allein ihr Problem.
 
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Die Frage ist, was Du hier für Antworten erwartest. Soll die Bäckerei morgens erst um 10 Uhr öffnen, weil die Bäckerlehrlinge Angst haben, nachts zur Arbeit zu fahren? Oder soll die Polizei demnächst jeden von zuhause abholen und herumfahren, der Angst vor der Dunkelheit, vor schlechtem Wetter oder vor fremden Menschen hat.

Wenn jemand in seinem Kopf zu viel Angst hat, dann sollte er sich in Behandlung geben. Und wenn die Angst objektiv berechtigt ist (z. B. Gefahrenschwerpunkt oder „miese Gegend“), dann muss man entscheiden, ob man das Risiko eingehen möchte oder nicht.

Es hilft da aber nicht, den Freund zu beauftragen, ein Forum vollzuheulen. Das Leben bringt nun einmal Gefahren mit sich. Der eine traut sich nicht aus dem Haus, weil er Angst hat, überfahren zu werden. Der andere traut sich nicht nach Hause, weil er Angst hat, ein Flugzeug könnte auf sein Haus fallen. Wie soll man solchen Leuten helfen?

Es sind die Sammeltaxen angesprochen worden und die Mitfahrgelegenheiten. (Wobei mir jetzt noch jemand erklären muss, warum der nette Arbeitskollege ungefährlich ist, der morgendliche Jogger im Wald dagegen nicht.)

Wenn das alles nicht hilft, dann muss man mit seinem Arbeitgeber andere Arbeitszeiten aushandeln oder sich einen anderen Job suchen. Vielleicht auch einen Job auf einem Ponyhof, wenn ihr das mehr behagt.
 
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keshkau schrieb:
Vielleicht auch einen Job auf einem Ponyhof, wenn ihr das mehr behagt.
der macht auch nicht erst um 10 auf, die ponys müssen gefüttert und gepflegt werden, also ist auch da die 5 oder 6 uhr schicht angesagt... :D

also wenn man sich irgendwo bewirbt, schaut sich unter anderem auch die verkehrsverbindungen an. ein dilemma ist es um 4 uhr nachts zum flughafen zu eiern, keine frage... trotzdem ist der arbeitsgeber nicht für die sicherheit zwischen wohnung und arbeitsplatz verantwortlich, so einfach ist das...
 
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schön, dass du es endlich einsiehst...
da muss erst ich kommen und es in aller deutlichkeit sagen... :daumen:
 
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