JackA
Fleet Admiral
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 22.409
Servus,
ich habe mir auf Ebay einen Artikel gekauft (ca. 100 Euro, zum Glück nicht mehr), der mit 8 Wochen Lieferzeit angegeben war, was für Möbel auch normal ist. Ich hatte nach der Bezahlung auch Kontakt mit dem Verkäufer (der auch durchwegs sehr gute Bewertungen hatte) dass alles in Ordnung sei und ich ca. 8 Wochen warten sollte. Da nach 8 Wochen keine Ware geliefert wurde, eröffnete ich einen Fall und erfuhr direkt, dass ich nur 45 Tage Käuferschutz hätte, in der Artikelbezeichnung aber 60 Tage zugesichert wurden.
Nach diesem ersten Schlag ins Gesicht bekam ich dann auch eine Email zu meinem geöffneten Fall, dass der Verkäufer insolvent sei und ich von der Insolvenzverwalterin mehr Details per Post erfahren werde.
Diese Post habe ich nun erhalten und komme als Laie schon mal mit den ganzen juristischen Begriffen ins straucheln. Soweit habe ich mir alles ausgoogeln können, doch auf einem Punkt bin ich sitzen geblieben:
"Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" - Ja oder Nein. Was bedeutet das, man findet den Begriff zwar im Google aber richtig schlau werde ich daraus nicht. Im Allgemeinen heißt es, wenn ich "Ja" ankreuze, dann kommt die Schuld, die der Verkäufer bei mir hat, nicht zur Restschuldbefreiung, sondern bleibt bei ihm selbst.
Nun soll man die Forderung nur stellen, wenn ein Betrug oder ähnliches vorliegt, was bei mir ja der Fall ist, da Ware verkauft wurde, die nicht geliefert wurde. Nur zählt das auch wirklich so?
Und was passiert wenn ich "Nein" ankreuze, sehe ich dann mein Geld von Haus aus nie wieder, da es dann zur Restschuldbefreiung zählt?
Und heißt Restschuldbefreiung, dass der Schuldner seine Schulden nicht zurückzahlen muss?
ich habe mir auf Ebay einen Artikel gekauft (ca. 100 Euro, zum Glück nicht mehr), der mit 8 Wochen Lieferzeit angegeben war, was für Möbel auch normal ist. Ich hatte nach der Bezahlung auch Kontakt mit dem Verkäufer (der auch durchwegs sehr gute Bewertungen hatte) dass alles in Ordnung sei und ich ca. 8 Wochen warten sollte. Da nach 8 Wochen keine Ware geliefert wurde, eröffnete ich einen Fall und erfuhr direkt, dass ich nur 45 Tage Käuferschutz hätte, in der Artikelbezeichnung aber 60 Tage zugesichert wurden.
Nach diesem ersten Schlag ins Gesicht bekam ich dann auch eine Email zu meinem geöffneten Fall, dass der Verkäufer insolvent sei und ich von der Insolvenzverwalterin mehr Details per Post erfahren werde.
Diese Post habe ich nun erhalten und komme als Laie schon mal mit den ganzen juristischen Begriffen ins straucheln. Soweit habe ich mir alles ausgoogeln können, doch auf einem Punkt bin ich sitzen geblieben:
"Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" - Ja oder Nein. Was bedeutet das, man findet den Begriff zwar im Google aber richtig schlau werde ich daraus nicht. Im Allgemeinen heißt es, wenn ich "Ja" ankreuze, dann kommt die Schuld, die der Verkäufer bei mir hat, nicht zur Restschuldbefreiung, sondern bleibt bei ihm selbst.
Nun soll man die Forderung nur stellen, wenn ein Betrug oder ähnliches vorliegt, was bei mir ja der Fall ist, da Ware verkauft wurde, die nicht geliefert wurde. Nur zählt das auch wirklich so?
Und was passiert wenn ich "Nein" ankreuze, sehe ich dann mein Geld von Haus aus nie wieder, da es dann zur Restschuldbefreiung zählt?
Und heißt Restschuldbefreiung, dass der Schuldner seine Schulden nicht zurückzahlen muss?
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