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Auch Schwarzarbeiter sind unfallversichert

Dragon45

Lt. Commander
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Dez. 2009
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1.030
Nach einem Gerichtsurteil hat jeder abhängig Beschäftigte im Falle eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Entschädigung – auch wenn er schwarz gearbeitet hat.

Ein Arbeitsunfall ist einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts zufolge auch bei Schwarzarbeit zu entschädigen. Abhängig Beschäftigte seien gesetzlich unfallversichert, auch wenn sie illegal tätig gewesen seien, teilte das Gericht am Dienstag in Darmstadt mit. Es entschied zugunsten eines in Frankfurt lebenden Serben, der auf einer Baustelle einen Stromschlag und so schwere Verbrennungen erlitt, dass Gliedmaßen amputiert werden mussten.

Die Berufsgenossenschaft hatte eine Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt, da kein Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden könne. Dagegen urteilte das Gericht, nach Zeugenaussagen sei davon auszugehen, dass der Mann als abhängig Beschäftigter gearbeitet habe. Er habe einen festen Stundenlohn, Material, Werkzeug und Schutzhandschuhe erhalten. Revision wurde nicht zugelassen.

Quelle

Als ich das heute in meinem Autoradio gehört habe, wäre ich fast explodiert!!!
Wie kann ein Mensch der den Staat betrügt, immer noch fett abkassieren??? Dabei ist es egal ob das ein Serbe, Russe, Türke oder Deutscher ist, meiner Meinung nach hätte er auch ins Gras beißen können das wäre billiger gewesen.
Oder können diese Schlappschwanze in Roben nicht "Nein" sagen?
Oder liegt es wahrscheinlich am Migrationsbonus?

Mal ehrlich der Mann:
1. Betrügt den Staat durch Steuerhinterziehung
2. nimmt einem engargieren Arbeitnehmer den Arbeitsplatz weg und
3. kostet obendrein die Berufsgenossenschaft auch noch Geld (zugegeben es ist nicht meins, da die BG durch die Unternehmen finanziert werden, [nachzulesen hier unter Finanzierung],aber trotzdem empfind ich es als Riesenfrechheit!!!)

Wie seht ihr das? Habt ihr andere Meinungen?

MfG Dragon
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil ist auf dem ersten Blick wirklich fragwürdig, wenn allerdings dabei § 110 Abs 1a SGB VII zur Geltung kommt sieht es wieder anders aus.

Unternehmer, die Schwarzarbeit nach § 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes erbringen und dadurch bewirken, dass Beiträge nach dem Sechsten Kapitel nicht, nicht in der richtigen Höhe oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, erstatten den Unfallversicherungsträgern die Aufwendungen, die diesen infolge von Versicherungsfällen bei Ausführung der Schwarzarbeit entstanden sind. Eine nicht ordnungsgemäße Beitragsentrichtung wird vermutet, wenn die Unternehmer die Personen, bei denen die Versicherungsfälle eingetreten sind, nicht nach § 28a des Vierten Buches bei der Einzugsstelle oder der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung angemeldet hatten.


Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__110.html

Dann könnte Schwarzarbeit einen Unternehmer teuer zu stehen kommen.
 
Diese Entscheidung halte ich durchaus für korrekt.

zu deinen Punkten

1. Das ist der Arbeitgeber nicht der Arbeitnehmer, er wird in diese Postion genötigt, er verzichtet nicht freiwillig auf sämtliche Sozialversicherungsleistungen, darüberhinaus bekommt er unter Garantie einen Hungerlohn der in diesem Beruf nicht üblich gewesen wäre

2. Er nimmt den Arbeitsplatz nicht Weg, der Arbeitgeber stellt ihn einfach nicht zur Verfügung! der AG spart Geld auf Kosten des unversicherten Arebeitnehmers.

3. Keine Frechheit, absolut richtig.

Gruß
 
@deinpapa

zu 1. bei einem Arbeitsverhältnis kommt es auf zwei Parteien drauf an. ICh weiss das es im Baugewerbe üblich ist, mündlich Arbeitsverträge auszuhandeln. Trotzdem würde ich nach einem schriftlichen Dokument beten, um im Falle eines Rechtsstreit etwas in der Hand zu haben. Außerdem wer geht schon ein "moralisch" zweifelhaftes Arbeitsverhaltnis ein?
1.1 deine Spekulation über das Gehalt kannst du nicht beweisen oder irre ich da?

2. Und genau so wird Schwarzarbeit "geduldet". So ein Angebot ist wie gesagt moralisch Verwerflich und sollte abgeleht werden. Wobei man die genauen Umstände nicht kennt: evtl. ungelern oder illegal in DE oder oder oder...

3. meine Meinung ;)

@Jelais99 wenn ich das richtig verstanden habe, kommt der AG für die Behandlung ect. des Schwarzarbeiters auf, falls er diesen nicht bei der Rentenversicherung alias Sozialversicherungen angemeldet hat.


MfG Dragon
 
Nein nicht ganz. Danach kann die gesetzliche Unfallversicherung den Arbeitgeber, für die entstandenen Schäden in Regress nehmen. Sie tritt aber erst einmal ein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Find das eigentlich auch eher als Vorteil, so kommen bei Unfällen von Schwarzarbeitern auch die AG ziemlich sicher zum Handkuss, so würde sich der AG wohl gar nicht drum scheren, wenn sich der AN jetzt aber auf Kosten des AG's "gesunden" lassen kann, überlegt der sich vl. beim nächsten Mal direkt jemanden legal zu beschäftigen.
 
Haha, musste gerade ernsthaft lachen.

Der TE sollte sich mal bitte vor Augen führen, wer den tatsächlichen Vorteil bei Schwarzarbeit einfährt.
Kleiner Tipp: Es ist nicht der Arbeitnehmer!

Schwarzarbeit besteht, weil die Firmen sparen wollen, da wird niemandem ein "echter" Arbeitsplatz weggenommen, denn wie deinpapa schon anmerkte, existiert dieser überhaupt nicht in der Form.

Es ist sehr wohl vernünftig, dass Leute, die ausgebeutet werden, wenigstens ein Minimum an rechtlicher Absicherung erhalten.
 
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