Auf Glätte gestürzt wer zahlt das ganze nun?

brb82

Lt. Junior Grade
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Juli 2007
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Vor Paar Tagen hatten wir eine Verlobungsfeier eines bekannten.. Saal wurde Gemietet (gehört der Gemeinde) Die Ganzen Parkplätze gehören dem Saal.

Ich kam gegen 15 Uhr angefahren und merkte dass es überall auf dem Parkplätzen Glatt war und nicht gestreut wurde..

Mitternacht hat es mich schließlich erwischt und mein Schulter war ausgekugelt (erst Diagnose)

Müsste eine Nacht in der Klinik verbringen die haben es mit mit Vollnarkose wieder eingebaut.
Der Operator hatt mir geraten umgehend CT Bilder zu fertigen.. So nun erfahre ich das mein Bizeps-schnur und mein Gelenkkapsel gerissen sind und ich schleunigst operiert werden muss.

Folge Montag hätte ich meinen Traumjob auch unterschrieben was auch nicht geschah, da die rede von 6 mon. Heilungsphase sein soll.

Mir wurde geraten die Gemeinde zu verklagen da dass Saal vermietet wurde und die verpflichtet wären zu streuen..

Bevor ich nun zum Anwalt renne und 200€ Beratungsgeld hinterlasse möchte ich nachhacken ob ich überhabt eine Chance habe?

PS: Hatte ein Glas Sekt getrunken an dem Abend.. da ich Fahren muss.
 
Nur der Anwalt vor Ort kann sich ein Bild vom Vertrag und dem Sachverhalt vor Ort machen. Grds. haftet der Vertragspartner auch für Unterlassungen, wenn eine Verkehrssicherungspflicht bestand. Das alles müsste man halt etwas näher beleuchten.
 
Bevor Du zum Anwalt rennst: Veranstalter der Feier (ist nicht die Gemeinde) um den abgeschlossenen Mietvertrag bitten!
 
du hast devinitv eine Chance wem gehört der Saal? normal haftet dafür der Vermieter oder wurde der Saal direkt über die Gemeinde gemietet ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hoppala, dann wirds gleich noch eine Ecke komplizierter: Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter. Daran hab ich im ersten Moment gar nicht mehr gedacht...
 
Vertrag direkt über gemeinde.. Habe auh mit der Gemeinde Telefoniert. Die behaubten die müssen nicht Flächendeckend streuen.. allerdings wurde nirgends auf den Parkplätzen (ca 50stück gestreut) auch die Laufwege wurden nicht gestreut.. als mein Unfall passierte waren ca 8 Personen bei mir.. die bezeugen alle das nirgends gestreut wurde..
 
Sehr gute Chancen auf Schmerzensgeld und evt. sogar Schadensersatz - allerdings wird die Gemeinde das Geld nicht freiwillig rausrücken --> Anwalt nehmen!!
 
Wenn er es aber vorsätzlich nicht angibt ist es Betrug und das werden wir in diesem Forum nicht fördern. Zm beim Anwalt würd ich es mit Angeben. Was dann weiter in einem Verfahren passiert ist dann nicht mehr relevant.
 
Wird eigtl im Krankenhaus Alkohol Test durchgeführt? Wenn nein gebe ich es nicht mit an..
 
Im Zivilprozess muss ich für mich ungünstige Tatsachen nicht aktiv vorbringen, wo soll das bitte Betrug sein? Selbst wenn das Glas Sekt problematisiert würde, kann das grds. schlimmstenfalls zu einem Mitverschulden führen.
 
Wenn keine Schilder standen betreten auf eigene Gefahr oder so muss eigentlich gestreut werden nem Kumpel ham die 300€ deswegen abgeknöpft:) und da is niemand gestürtzt deswegen mein rat ab zum Anwalt
Viel glück und vorallem Gute Besserung
Mfg Dumbeldore
 
Zuletzt bearbeitet: (Die rechtschreibung mal wieder sry ich KANN einfach nich schreiben:))
IAlperI schrieb:
Das würd ich dringenst nicht angeben.
Seit ca. 01.01.10 besteht " ABSOLUTER PROMILLE VERBOT = 0,00 " im Strassenverkehr.

Er ist aber nicht gefahren und das giltet auch nur wenn man noch Probezeit hat und noch nicht 21 is. Außerdem müsste geklärt werden wie stark der Alk "ein Glas sekt ist ja wie wasser" auf sein gehvermögen eingwirkt hat :D

Außerdem kann er das Glas ja schon std davor getrunken haben.

Guck mal noch hier rein http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht
 
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intressant ist auch das er bemerkte das nicht gestreut ist, ich als gegenpartei würde daran ansetzen und ihn grobe fahrlässigkeit unterstellen

und mal im ernst wer ausrutscht und sich dabei verletzt ist selber schuld ich finde das mit zu den gesetzen gehört die überflüssig sind und nur auf blose geldmacherei spekuliert
 
Zuletzt bearbeitet:
Um einfach mal meine ganz persönliche Meinung abzugeben:

Mag scheiße sein, dass du dir so wehgetan hast, aber irgendwie finde ich es armseelig, ständig irgendwen wegen irgendwas verklagen zu müssen. Wenn es Winter ist, läuft man vorsichtiger. Ich zumindest.


Rechtlich gesehen magst du Anspruch auf Schmerzensgeld haben, moralisch meiner Meinung nach nicht.
 
Ich werfe einfach mal die Frage in den Raum: Inwiefern hat die Uhrzeit in dem Fall eine Bedeutung? Schließlich muss man auch nicht jeden Weg rund um die Uhr geräumt haben...
 
man kann auch hinfallen wenn man aufpasst, also finde ich solche Unterstellungen grenzwertig.
Wenn die Gemeinde die pflicht hat zu steuen, sollte sie es auch machen.
Wenn man eine Pflicht gegenüber der Gemeinde hat und dieser nicht nachkommt, sind diese die ersten die das Einfordern.
Also von daher: Gleiches Recht für alle.

--> Gute Besserung & viel Erfolg (was ohne Antwalt wahrscheinlich unmöglich ist)
 
muss man abklären inwieweit es dort eine Wechselwirkung mit der Vermietung an diesem Tag git.
Ergänzung ()

Mal so als Gedankenanstoß:
In Königstein i.T. wollte das Ordnungsamt den Anwohnern Ordnungselder auferlegen, weil diese den Schee, den die Räumfahrzeuge auf die Gehwege geschoben, haben nicht mehr wegschaffen konnten.
 
persöhnliche Meinung im Winter muss ich mich eben an die Gegebenheiten anpassen.Schon dann wenn ich merke ,dass nicht gestreut ist.Und Räum und Streupflicht besteht meines Wissens bis 20.00 Uhr.Und wenn ich imWinter feiere dann muss ich eben auch mal selbst Hand anlegen.
 
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