firexs
Fleet Admiral
- Registriert
- Nov. 2003
- Beiträge
- 10.346
Also was ich so kurz gegooglet hab, ist relativ spärlich, bzw undeutlich im Gesetz verankert.
- So müsste getreut werden, weil der Saal angemietet wurde. Ausserdem muss eine allgemein Glätte geherrscht haben und nicht nur beim Saal und Parkplatz.
- Da es aber keine festen Nutzungszeiten gibt, müsste nur bis 20uhr gestreut sein.
- Wenn mehrere Zeugen aber Aussagen, das in der gesamten Zeit, also von etwa 15-24uhr nicht getreut wurde, so muss die Gemeinde (sofern der Mieter im Vertrag nicht eine Streu-Klausel hat) Schadensersatz bezahlen. Sprich Arztkosten, Operationen und Reha. Scheinbar aber nicht Schmerzensgeld, bzw scheint es wohl verweigert zu werden.
- Der Alkohol wird bei etwa 80kg Körpergewicht und 'nur einem' Glas Sekt wahrscheinlich keine Relevanz zum Sturz haben. Könnte aber im Umkehrschluss eine Ordnungswidrigkeit/Strafttat sein bezüglich dem Vorsatz des Autofahrens. Dies würd ich aber wie weiter obene geschrieben, mit einem Anwalt klären.
zum Fazit: die 200eur Anwaltskosten sind zu den 2000-10.000eur Krankheitskosten nen Witz. Also Rechtslage klären, Zeugen zeitig mit einspannen. Sonst ist sich am Ende keiner mehr sicher, wie es genau war und dann zahlt im schlimmsten Fall nicht mal die Krankenkasse.
lg, fire
- So müsste getreut werden, weil der Saal angemietet wurde. Ausserdem muss eine allgemein Glätte geherrscht haben und nicht nur beim Saal und Parkplatz.
- Da es aber keine festen Nutzungszeiten gibt, müsste nur bis 20uhr gestreut sein.
- Wenn mehrere Zeugen aber Aussagen, das in der gesamten Zeit, also von etwa 15-24uhr nicht getreut wurde, so muss die Gemeinde (sofern der Mieter im Vertrag nicht eine Streu-Klausel hat) Schadensersatz bezahlen. Sprich Arztkosten, Operationen und Reha. Scheinbar aber nicht Schmerzensgeld, bzw scheint es wohl verweigert zu werden.
- Der Alkohol wird bei etwa 80kg Körpergewicht und 'nur einem' Glas Sekt wahrscheinlich keine Relevanz zum Sturz haben. Könnte aber im Umkehrschluss eine Ordnungswidrigkeit/Strafttat sein bezüglich dem Vorsatz des Autofahrens. Dies würd ich aber wie weiter obene geschrieben, mit einem Anwalt klären.
zum Fazit: die 200eur Anwaltskosten sind zu den 2000-10.000eur Krankheitskosten nen Witz. Also Rechtslage klären, Zeugen zeitig mit einspannen. Sonst ist sich am Ende keiner mehr sicher, wie es genau war und dann zahlt im schlimmsten Fall nicht mal die Krankenkasse.
lg, fire