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onesworld
Gast
Ernsthaft?Fuchiii schrieb:tausende gestückelte 25€ Gutscheine
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Ernsthaft?Fuchiii schrieb:tausende gestückelte 25€ Gutscheine
Ernsthaft was? - Ich habe eine Übertreibung zur Versinnbildlichung genutzt.onesworld schrieb:Ernsthaft?
Der Händler kennt sich damit mit Sicherheit aus...Idon schrieb:Zuletzt sehe ich auch die Art der Ware kritisch. Als Händler wäre für mich fraglos eine Cola unkritisch. Guthabenkarten? Insbesondere STEAM, welches durchaus als Währungsmittel genutzt wird? Hm.
Woher weißt du das denn?SpookyFBI schrieb:denn auf dem Kassenbon steht ja:
im Auftrag von “Name des Gutscheingroßhändlers“ verkauft.
Weil ich schon mal CundA oder Ikea Gutscheine im Supermarkt gekauft habe und da steht auf dem Kassenbon dann zusätzlich die Adresse vom Gutscheinhändler draufcartridge_case schrieb:Woher weißt du das denn?
nein, der verkauft nicht im Auftrag des Großhändlers seinen Schnaps.florian. schrieb:von was redest du da?
Der Verkäufer ist fein raus, wenn er schnaps an minderjährige verkauft?
ist ja nur im Auftrag des Großhändlers?
.... fällt dir selber auf oder?
Ich versteh auch nicht, warum du die Händler so verteidigst.
Eventuell hat der Händler seine pflicht verletzt mit den daraus resultierenden folgen.
Wäre doch eine gute Option für den TE
Ja... Dann ist es Aufgabe des Händlers danach zu schauen, dass ein erziehungsberechtigter dabei ist.SpookyFBI schrieb:@Fuchiii
das sind Empfehlungen im Taschengeldparagraphen.
ich habe noch nie gesehen, dass die besser betuchten Kinder nach Liste ihr Taschengeld bekommen haben.
die haben schon teilweise mit 14 mit 50.- DM Scheinen gewedelt.