auf Steam Betrug reingefallen

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onesworld schrieb:
Ernsthaft was? - Ich habe eine Übertreibung zur Versinnbildlichung genutzt.
Warum störst du dich jetzt daran..soll ichs für dich ausrechnen..? Kriegste ja selbst hin.

Steamgutscheine gibts mWn von ~10 5 bis 100€. (gerade nachgeschaut)

Ich bezweifel einfach, dass der kleine 50x10€ Gutscheine hatte...

Hab den TE ja aber auch um konkrete Informationen gebeten. Wird schon noch was kommen.
 
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Ich finde ganz gut, wenn der TE sich hier nicht weiter äußert - denn dann sind wir fraglos weiter auf der reinen allgemeinen Sachdiskussionsebene, die viel spannender ist, als einen drögen Einzelfall zu bearbeiten (was vermutlich sowieso nicht im Detail erlaubt ist; streitig).

Das ist mal eine/die Tabelle:
https://www.taschengeldtabelle.org/

Jetzt sind das natürlich Anhaltspunkte, z. B. sicher zu diskutieren auch örtlich (zumindest Ost-/West-, als Händler würde ich aber auch behaupten, in München-Grünwald sind die Limits etwas anders als in Ludwigshafen).

Außerdem ist meines Erachtens von Bedeutung, ob kleinere Stückelungen im selben Laden und in welchem Abstand gekauft wurden. Eine Tante Emma, die alleine ihren Lotto-Laden führt, wird vermutlich eher einen Kunden wiedererkennen müssen, als ein REWE-Center-Team/real-Team im Verlauf mehrerer Tage.

Danach kommt die Altersproblematik. Würde ich eine Flasche Cola an einen potentiell 8-jährigen verkaufen? Vielleicht. An einen 17-jährigen? Klar. Wo ziehe ich die Grenze, wenn es ein Kasten Cola ist? Den gebe ich sicher nicht an einen Knirps, an einen 16-jährigen schon.

Zuletzt sehe ich auch die Art der Ware kritisch. Als Händler wäre für mich fraglos eine Cola unkritisch. Guthabenkarten? Insbesondere STEAM, welches durchaus als Währungsmittel genutzt wird? Hm.



Das im Detail zu prüfen erfordert natürlich Schulungsaufwand (Zeit und Geld) und Aufwand im Tagesgeschäft (Zeit und damit Geld). Womöglich ist es schlicht wirtschaftlich, wenn ich möglichst viele grundsätzlich nicht mit einem Mindestalter versehene Waren durchlaufen lasse, für den - eventuell? - seltenen Fall, dass ich dann doch mal Ware und Geld verlieren würde. Wer da Einblicke möchte, könnte ja mal den Shopblogger anfragen, mir ist's nicht wichtig genug.
 
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@Fuchiii
das sind Empfehlungen im Taschengeldparagraphen.
ich habe noch nie gesehen, dass die besser betuchten Kinder nach Liste ihr Taschengeld bekommen haben.
die haben schon teilweise mit 14 mit 50.- DM Scheinen gewedelt.
 
Deshalb betrachtet die Rechtsprechung auch stets den Einzelfall. :)
 
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Idon schrieb:
Zuletzt sehe ich auch die Art der Ware kritisch. Als Händler wäre für mich fraglos eine Cola unkritisch. Guthabenkarten? Insbesondere STEAM, welches durchaus als Währungsmittel genutzt wird? Hm.
Der Händler kennt sich damit mit Sicherheit aus... :rolleyes:
 
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Das sollte er als ordentlicher Kaufmann.

Er kann natürlich auch einfach auf gut Glück seine Tätigkeit ausführen, allerdings geht das dann zu seinen Lasten.

("Unternehmerisches Risiko")
 
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was mir gerade so einfällt, eventuell ist der Händler fein raus, denn auf dem Kassenbon steht ja:
im Auftrag von “Name des Gutscheingroßhändlers“ verkauft.
Wie sehen das die Leute von Fach?
 
von was redest du da?
Der Verkäufer ist fein raus, wenn er schnaps an minderjährige verkauft?
ist ja nur im Auftrag des Großhändlers?
.... fällt dir selber auf oder?


Ich versteh auch nicht, warum du die Händler so verteidigst.
Eventuell hat der Händler seine pflicht verletzt mit den daraus resultierenden folgen.
Wäre doch eine gute Option für den TE
 
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cartridge_case schrieb:
Woher weißt du das denn?
Weil ich schon mal CundA oder Ikea Gutscheine im Supermarkt gekauft habe und da steht auf dem Kassenbon dann zusätzlich die Adresse vom Gutscheinhändler drauf
 
Wie will man den nachweisen das der Händler die Gutscheine an einen Minderjährigen verkauft hat?
Der Verkäufer wird sagen da waren 2000 Kunden an dem Tag im Laden ich kann mich an nichts erinnern und gut ist.
Der kassenbon ist kein Beleg da steht ja nicht drauf ob den Mist nen Erwachsener oder nen Kind gekauft hat.
 
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florian. schrieb:
von was redest du da?
Der Verkäufer ist fein raus, wenn er schnaps an minderjährige verkauft?
ist ja nur im Auftrag des Großhändlers?
.... fällt dir selber auf oder?


Ich versteh auch nicht, warum du die Händler so verteidigst.
Eventuell hat der Händler seine pflicht verletzt mit den daraus resultierenden folgen.
Wäre doch eine gute Option für den TE
nein, der verkauft nicht im Auftrag des Großhändlers seinen Schnaps.
aber sollte dir ja klar sein.
und nein, ich verteidige den Händler nicht, ich möchte nur meine Sichtweise der Dinge darlegen, dass darf ich doch oder?
 
Mal angenommen, das wäre so korrekt (keine Ahnung, ob das wirklich so ist). Dann wäre der Ansprechpartner für die Eltern eben der Großhändler. Und an wen wendet sich der Großhändler, falls er den Eltern unterlegen haben sollte? An den Händler. Immerhin war dieser in diesem Gedankenspiel mit der sorgfältigen Abwicklung beauftragt.

@HyperSnap

Indem man das glaubhaft behauptet. Es obliegt dann dem Händler dies zu widerlegen/zu erschüttern.
 
Mich interessiert mal einfach: warum schicke ich einem Steam MA Guthabencodes?
gab es für die 500€ dann alle Spiele umsonst, oder warum macht man sowas?
das würde mich auch noch interessieren
 
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Dann würde Ich aber als Händler glaubhaft behaupten das man nicht an einen Minderjährigen verkauft hat.
So nun hat man Aussage gegen Aussage und ist keinen Schritt weiter gekommen.
Ich würde mal sagen das wahr sehr teures Lehrgeld und hoffe das da auch was im Hirn sich eingebrannt hat.
 
Aussage gegen Aussage gibt es halt so nicht.

@SpookyFBI

Entweder ist der Bruder noch sehr jung oder eben geschäftlich sehr unerfahren. Beides Gründe, warum
a) Läden vorsichtig bei Geschäften sein sollten und
b) Kinder u18 nur einschränkt alleine im Internet unterwegs sein sollten.
 
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SpookyFBI schrieb:
@Fuchiii
das sind Empfehlungen im Taschengeldparagraphen.
ich habe noch nie gesehen, dass die besser betuchten Kinder nach Liste ihr Taschengeld bekommen haben.
die haben schon teilweise mit 14 mit 50.- DM Scheinen gewedelt.
Ja... Dann ist es Aufgabe des Händlers danach zu schauen, dass ein erziehungsberechtigter dabei ist.

Als ich jugendlich war, musste mein Vater mit, dass ich mir meinen Fernseher vom ersparten kaufen konnte.
So und nicht anders ist es korrekt.

Die Liste dient hierfür als Anhaltspunkt.
 
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@Fuchiii
jetzt setze mal deinen TV in Relation zu 1 Steam Guthaben.

die 500€ wurden nicht komplett gekauft.. sondern verteilt... das denke ich mir, denn bei 500€ Guthaben egal welcher Art und selbst wenn Bar bezahlt wird, wird jeder Kassierer stutzig
 
Der Kassierer könnte aber bereits dann stutzig werden sollen, wenn ein 8-jähriger für 20€ Steam-Guthaben kaufen möchte oder ein 12-jähriger für 30€.

Wir wissen die Details nicht und das ist auch okay. Fakt ist, dass der Taschengeldparagraph eher restriktiv ausgelegt wird (= zu Lasten des Verkäufers) und auch die Beweisführung regelmäßig eher zum Nachteil des Verkäufers läuft.

Ob das "fair" ist oder "moralisch einwandfrei" will zumindest ich nicht beurteilen - denn auch da kommt es für mich ganz stark drauf an. :)
 
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