auf Steam Betrug reingefallen

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rfcy

Ensign
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Hallo zusammen,

mein minderjähriger Bruder ist leider auf einen Steam Betrug reingefallen. Einem angeblichen Support-Mitarbeiter schickte er aus dem Discounter gekaufte Guthabenkarten im Wert von 500€. Hierbei handelt es sich wohl um das "Worst Case" Szenario und das Geld ist futsch. Leichtsinnigkeit hin oder her, welche Schritte sind jetzt noch sinnvoll?

Steam schreibt dazu:
Falls Sie die Codes bereits an den Betrüger weitergeleitet haben, behalten Sie bitte die Steam-Guthabenkarten und die Quittung auf und kontaktieren Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle.
https://support.steampowered.com/kb_article.php?ref=7797-AKLC-2742&l=german

Gibt es besondere Gründe, warum wir zur Polizei gehen sollten? Erfolgsaussichten sind bei sowas ja nicht wirklich vorhanden.

Vielen Dank
 
Wenn ihr keine Anzeige stellt, dann gibt es gar keine Chance, und der Typ kommt damit durch.
Ist das in eurem Sinne? Ermuntert die nächsten 10 Typen genau die gleiche Scheisse abzuziehen.
 
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Wie minderjährig ist denn der Bruder?

Meine Frage zielt nicht auf den Betrug ab, sondern auf den Erwerb der Karten im Handel.


Gründe für eine Anzeige:
Aufnahme in Statistiken, damit für die Zukunft entsprechend Budget bereitgestellt wird. Außerdem extrem geringe Chance, dass der oder die Täter ausfindig gemacht werden.
 
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@Idon
Guter Hinweis! Sehr minderjährig würde bedeuten, dass der Bruder die Guthabenkarten unter Umständen in dieser Höhe gar nicht ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten hätte erwerben können. Damit müsste der Discounter möglicherweise zumindest teilweise Ersatz leisten, weil eine Höhe von 500€ wohl eher nicht unter die Bestimmungen des § 110 BGB fallen dürfte.
 
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Seit wann steht auf Guthabenkarten, dass diese erst ab 13/14/16 Jahren gekauft werden dürfen?
und wenn ein Minderjähriger 500€ für sowas ausgibt, liegt das Problem eher woanders
 
@SpookyFBI
Wo hat denn jemand was davon geschrieben, dass der Erwerb von Guthabenkarten an eine Altersgrenze geknüpft wäre? Grundsätzlich sind Einkäufe (Verträge) minderjähriger (eingeschränkt geschäftsfähiger) Personen schwebend unwirksam, bis ihre gesetzlichen Vertreter dem Vertrag zugestimmt haben. Der Paragraph 110 BGB nimmt davon nur übliche Käufe aus, die sich im Rahmen von Taschengeldern bewegen. Im vorliegenden Fall könnte man davon ausgehen, dass 500€ eher nicht in diesem Rahmen liegen. Und wenn sämtliche Guthabenkarten nur bei wenigen Händlern erworben wurden, hätten diese Händler möglicherweise die Pflicht gehabt diese Käufe zu hinterfragen.

Und hier sollte man mal ansetzen.
 
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Genau vor allem wenn man heutzutage sieht, dass Minderjährige teilweise die Größe von 16 jährigen haben.
Da soll der Discounter/Supermarkt bei jeder Guthabenkarte jetzt auch noch den Perso verlangen oder wie?

ich denke nicht, dass die 500€ auf einmal ausgegeben worden sind.
genügt ja 10x in verschiedenen Läden bzw. an verschiedenen Kassen / Zeiten dort einzukaufen
 
Der Händler muss nicht nach dem Ausweis fragen. Er trägt dann eben das unternehmerische Risiko, das sich aus der Entscheidung der Kosten-Nutzen-Rechnung möglicherweise ergibt.


Mein Ansatz mag eine realistische Option darstellen, dass das Geld zurückerlangt werden könnte. Das wäre im Einzelfall zu prüfen. Die reine Anzeige wird diesem Ziel mit aller Wahrscheinlichkeit nicht dienlich sein.
 
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Es wäre jetzt erstmal interessant, ob man in einer Summe gekauft hat.

@Idon nach deiner Auffassung dürfte ein Minderjähriger generell nicht einkaufen bzw bräuchte vor dem Einkauf ein schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
also mal ne Cola oder ein Brot kaufen ist nicht
 
@SpookyFBI

Zuerst einmal geht es hier nicht um meine Auffassung, sondern um ein de facto ausgeurteiltes Thema.

Der https://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph wurde ja bereits von @areiland explizit genannt.
Die Lektüre lässt sich um https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsfähigkeit_(Deutschland)#Beschränkte_Geschäftsfähigkeit erweitern.

Natürlich kommt es insbesondere auf Alter und Stückelung an, jedoch auch auf die Art der Warte. Aber wir bieten hier ja keine Rechtsberatung zu einem Einzelfall, sondern eine allgemeine Betrachtungsweise auf das Thema.
 
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@SpookyFBI
Der Händler muss keinen Ausweis verlangen, er muss auch nicht das Alter erfragen. Sollten sich die gesetzlichen Vertreter dafür entscheiden, dass ihr Filius diese Käufe nicht hätte tätigen dürfen, dann ist der Händler trotzdem voll in der Pflicht. Wurden diese Käufe weit gestreckt, in vielen Läden getätigt und immer in geringen Summen vorgenommen, ist den Händlern nichts vorzuwerfen. Waren es aber nur wenige Läden und das in einem relativ kurzen Zeitraum mit höheren Summen, dann griffe der Taschengeldparagraph durchaus. Sogar bei einem fast 18jährigen.
 
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Es gibt Guthabenkarten, die ab 18 sind, da man sonst z.B. USK/FSK-Beschränkungen umgehen könnte. Und ja, als Händler muss man im Zweifel nach dem Ausweis fragen, ähnlich wie bei Alkohol. Es werden auch sehr regelmäßig beispielsweise von Lotto, über deren Terminals es auch Guthabenkarten zu kaufen gibt, Kontrollen durchgeführt. Einmaliges Scheitern der Prüfung führt zu einer Zwangsnachschulung. Zweimaliges Scheitern in einem gewissen Zeitraum idR zur Kündigung und evtl Anzeige.
Seit 2019, soweit ich mich erinnere, gibt es eine zusätzliche Hürde, da eine Eisdiele sehr hohe unversteuerte Einnahmen mit Karten hatte. Ein Händler muss ggf den Käufer nachweisen können, was z.B. bei einem früheren Chef dazu führte, dass er grundsätzlich max 2x 50 Euro-Karten verkauft.
 
Ich finde es aber mal wieder toll, man verbockt was und am Ende soll der Händler zahlen.
 
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Tja, aber wenn der Händler seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen ist, weil er das Geld haben möchte und dadurch letzendlich auch den Bock erst ermöglicht hat, muss er halt auch die eventuellen Konsequenzen einberechnen. Es gibt Gründe, warum Kindern nicht alles erlaubt wird. Bei enigen Sachen hilft Dir der Staat über Gesetze.
 
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@SpookyFBI
Der Händler hätte aber womöglich, genau deshalb, weil junge Menschen Gefahren und Konsequenzen noch nicht gut abschätzen können, die Ware gar nicht erst oder nicht in dem Umfang verkaufen dürfen.

Das ist ja genau der Hintergrund der Norm: Klein Timmy soll nicht sein gesamtes Erspartes in Feuerwerk oder Spielzeugautos investieren. Oder heute eben STEAM-Karten.

Ob die Eltern hier ein Verschulden trifft (Aufsichtspflicht) könnte gut sein, ist aber für das Ziel des TE nicht relevant.


Der Händler, der vermutlich einem größeren Konzern angehört, kann sich ja über seine Rechtsabteilung gegen etwaige Einwände verteidigen.
 
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Nochmal ich glaube nicht, dass da 500€ am Stück gekauft wurden
 
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Glauben heisst nicht Wissen und für die hier gebotene, allgemeine Rechtssituationserklärung mit den möglichen Optionen auch unerheblich. Es wurde nur erklärt, dass man dass machen kann, wenn es sich so verhält. Und wenn es sich so verhält, hat der Händler ein Problem und muss nicht geschützt werden.
 
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SpookyFBI schrieb:
also mal ne Cola oder ein Brot kaufen ist nicht
Blödsinn..diese geringfügigen Ausgaben sind ebenfalls im Taschengeldparagraphen geregelt...

Vllt solltest dir den einfach mal anschauen -.-
 
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Fuchiii schrieb:
Blödsinn..diese geringfügigen Ausgaben sind ebenfalls im Taschengeldparagraphen geregelt...

Vllt solltest dir den einfach mal anschauen -.-
Ja habe ich kurz, nachdem ich das Geschrieben habe auch gemacht.
und ja er darf... und wenn ich es richtig verstanden habe, dann darf der Minderjährige auch Steamguthaben im Wert von 50€ kaufen, wenn er soviel Taschengeld bekommt
 
https://www.taschengeldparagraph.com/pages/taschengeldtabelle.php

Auf der Gegenseite gibt der Taschengeldparagraph aber natürlich auch den Verkäufern eine gewisse Rechtssicherheit. Denn die Verkäufer müssen nicht befürchten, sofern sich der Kaufpreis noch innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des Taschengeldparagraf bewegt, dass der von einem minderjährigen Kind getätigte Kauf, nachträglich von den Eltern rückgängig gemacht wird.

Solange der Verkäufer sich an die Tabellen hält, kann ihm nix passieren - die sind offen einsehbar und niemand wird da wegen ein paar € rummachen. nach dieser Tabelle darf sich der Verkäufer rechtlich richten.

Aber natürlich kommt es heutzutage vielen gelegen dass die Minderjährigen Hunderte Euro ausgeben :)

50€ überschreitet bereits die Empfehlung für 16&17 jährige.

Wenn er natürlich tausende gestückelte 25€ Gutscheine hatte - greift das nicht.
Ergänzung ()

rfcy schrieb:
mein minderjähriger Bruder ist leider auf einen Steam Betrug reingefallen.
@TE bitte ergänze mal noch das Alter des Bruders und den Wert der einzelnen Guthabenkarten.
 
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